Re: großer Parkplatz (Regeln?)

  • Re: großer Parkplatz (Regeln?)
     tobi*
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    >Hallo, an alle Experten unter uns ;)
    >
    >Da meine Fahrschulzeit nun doch schon wieder eine gewisse Zeit der Vergangenheit angehört, habe ich jetzt doch mal eine kurze Frage (da ja auch nicht nie auslerne), hier eine kurze Frage:
    >
    >Also welche Regeln gelten auf einem großen Parkplatz (z.B. von einem Schwimmbad, der Platz ist wirklich groß)? Sind leider keinerlei (Hilfs)markierungen (Pfeile auf der Fahrbahn o.ä.) vorhanden.
    >Nun ja, sonntags ist zwar der Parkplatz recht leer, aber unter der Woche sicher gut gefüllt (nahezu "Chaos".
    >
    >Evtl. kann hier mir der ein oder andere ein paar Tipps/Ratschläge zum "befahren eines Parkplatzes" (bzw. zu korrektes Verhalten) geben?
    >Die Vorfahrtsregel "Rechts vor links" ist selbstverständlich, aber es wenn so überhaupt keine Markierung o.ä. (keine Schilder, wie z.B. "Durchfahrt verboten") gibt.
    >
    >Euch schon mal vielen Dank.
    >
    >Grüße, Christian

    Nimm den Paragraphen für alle ungeregelten Fälle:

    StVO § 1 Grundregeln
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
  • Thema
    Re: Re: großer Parkplatz (Regeln?)
    Autor
      Crash1
      schrieb am Dienstag, 29. Juli 2008
    Text
    Na ja, das ist aber sehr allgemein gehalten!
    Es ist schon richtig, der § 1 gilt hier in jedem Fall, doch auf Parkplätzen gilt sicher nicht die Regel rechts vor links, sondern besondere Rücksichtnahme: das heißt, fahren nur im Schrittempo, viele ein- und ausparkende Fahrzeuge, Kinder, Hund, Katze , Maus, Badegäste etc.Du kannst zwar nach der Regel rechts vor links fahren, darfst Dich aber nicht darauf verlassen, das der andere das auch tut, dann heißt es verzichten! Bei einem Unfall zahlst Du in jedem Falls einen Teil des Schadens, auch wenn Du Dich im Recht fühlst, Betriebsgefahr Deines Fahrzeugs! Je mehr Du den Unfall hättest vermeiden können, desto größer ist Dein Anteil!
    So isses.

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  • Thema
    Re: Re: Re: großer Parkplatz (Regeln?)
    Autor
      marko1989
      schrieb am Freitag, 23. Januar 2009
    Text
    also wollte heute auf einem parkplatz ausparken, und als ich zur hälfte raus war hab ich nach vorne geschaut ob ich gut rauskommen, bin dabei weiter gefahren, und auf einmal habe ich ein knall gehört, ich habe da jemand gestriffen. eigentlich bin ich schuld, aber hätte dich nicht abwarten können bis ich raus gefahren bin???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: großer Parkplatz (Regeln?)
    Autor
      blackbird
      schrieb am Freitag, 23. Januar 2009
    Text
    zum Thema rechts vor links stand übrigens vor ein paar Monaten mal im ADAC, dass diese Regel auf Parkplätzen NICHT gilt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: großer Parkplatz (Regeln?)
    Autor
      Sophia2000
      schrieb am Freitag, 23. Januar 2009
    Text
    >zum Thema rechts vor links stand übrigens vor ein paar Monaten mal im ADAC, dass diese Regel auf Parkplätzen NICHT gilt...


    aber an den meisten Parkplätzen die ich kenne steht ein Schild : Hier gilt die STVO und dann musst du doch rechts vor links beachten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: großer Parkplatz (Regeln?)
    Autor
      rine
      schrieb am Freitag, 23. Januar 2009
    Text
    @ marko

    du kannst es ja drauf an kommen lassen.......wer den besseren Anwalt hat....... ;-)

    das ist halt so ein ding mit §1 und den parkplätzen.
    der, der ausparkt, muss seiner sorgfaltspflicht nachkommen und gut schauen, hat nun aber oftmals schlechte sicht, besonders, wenn man rückwärts raus muss.
    Derjenige, der angefahren kommt hat in dem Moment sicher Vorrang, darf es aber auch nicht drauf anlegen, muss im Zweifelsfall warten.

    tja, wie nun...... ist denn viel Schaden entstanden?
    Parkplatzunfälle gehen meistens zu Lasten beider Beteiligter.
    Aber lohnt sich ein Streit aufgrund eines relativ geringen Schadens?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: großer Parkplatz (Regeln?)
    Autor
      manipulator
      schrieb am Freitag, 23. Januar 2009
    Text
    tach auch.

    lese schon seit längerem fleissig mit, möchte mich nun aber auch mal zu wort melden :)

    hab grad mal nachgeschlagen.

    VwV zu § 1 StVO

    II öffentlicher verkehr findet auch auf nicht gewidmeten strassen statt, wenn diese mit zustimmung oder unter duldung des verfügungsberechtigtem tatsächlich allgemein benutzt werden..........

    das klingt für mich nach einem parkplatz.

    hab noch was :
    ......unbeabsichtigtes zurückrollen oder rangieren in einer parklücke fällt unter das gefährdungsverbot des § 1 abs 2 StVO, nicht des § 9 abs 5, weil sich die regelungen des §9 auf flächen des fliessenden, nicht auf die des ruhenden verkehrs beziehen ( OLG jena )

    sieht meiner meinung nach also schlecht aus für dich. allerdings könnte man versuchen deinem "unfall gegener" eine mitschuld nach §9 StVG vorzuwerfen, da er ebenfalls gegen §1 StVO verstossen hat. ( dagegen nicht zu verstossen ist echt schwer ;) )

    allerdings ist die frage berechtigt, ob sich der aufwand überhaupt lohnt.......... mein ratschlag :" nimm es hin....e passiert, niemand verletzt und du hast was gelernt."

    als kleiner hinweis. ich bin weder jurist noch fahrlehrer.für die richtigkeit der angaben übernehme ich keine garantie ;)
    für hinweise, vorschläge oder kritik wäre ich trotzdem sehr dankbar.

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