Re: großer Parkplatz (Regeln?)
tobi*
schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
>Hallo, an alle Experten unter uns ;)
>
>Da meine Fahrschulzeit nun doch schon wieder eine gewisse Zeit der Vergangenheit angehört, habe ich jetzt doch mal eine kurze Frage (da ja auch nicht nie auslerne), hier eine kurze Frage:
>
>Also welche Regeln gelten auf einem großen Parkplatz (z.B. von einem Schwimmbad, der Platz ist wirklich groß)? Sind leider keinerlei (Hilfs)markierungen (Pfeile auf der Fahrbahn o.ä.) vorhanden.
>Nun ja, sonntags ist zwar der Parkplatz recht leer, aber unter der Woche sicher gut gefüllt (nahezu "Chaos".
>
>Evtl. kann hier mir der ein oder andere ein paar Tipps/Ratschläge zum "befahren eines Parkplatzes" (bzw. zu korrektes Verhalten) geben?
>Die Vorfahrtsregel "Rechts vor links" ist selbstverständlich, aber es wenn so überhaupt keine Markierung o.ä. (keine Schilder, wie z.B. "Durchfahrt verboten") gibt.
>
>Euch schon mal vielen Dank.
>
>Grüße, Christian
Nimm den Paragraphen für alle ungeregelten Fälle:
StVO § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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>Da meine Fahrschulzeit nun doch schon wieder eine gewisse Zeit der Vergangenheit angehört, habe ich jetzt doch mal eine kurze Frage (da ja auch nicht nie auslerne), hier eine kurze Frage:
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>Also welche Regeln gelten auf einem großen Parkplatz (z.B. von einem Schwimmbad, der Platz ist wirklich groß)? Sind leider keinerlei (Hilfs)markierungen (Pfeile auf der Fahrbahn o.ä.) vorhanden.
>Nun ja, sonntags ist zwar der Parkplatz recht leer, aber unter der Woche sicher gut gefüllt (nahezu "Chaos".
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>Evtl. kann hier mir der ein oder andere ein paar Tipps/Ratschläge zum "befahren eines Parkplatzes" (bzw. zu korrektes Verhalten) geben?
>Die Vorfahrtsregel "Rechts vor links" ist selbstverständlich, aber es wenn so überhaupt keine Markierung o.ä. (keine Schilder, wie z.B. "Durchfahrt verboten") gibt.
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>Euch schon mal vielen Dank.
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>Grüße, Christian
Nimm den Paragraphen für alle ungeregelten Fälle:
StVO § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.