Wann ist es soweit, dass die grauen Führerscheine aus dem Verkehr gezogen werden? Möchte meinen behalten und habe keine Lust auf die Plastikkarte.
Thema
Re: graue Pappe
Autor
kk145
schrieb am Dienstag, 22. März 2011
Text
Umtauschen musst du in folgenden Fällen:
- Du verlierst deinen Führerschein. Als Ersatz wird nur noch die Karte ausgestellt.
- Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen, z.B. wegen einer Straftat im Verkehr. Bei der Neuerteilung gibt es dann nur noch die Karte.
- Du möchtest nach deinem 50. Geburtstag vom über C1E hinausgehenden Umfang deiner Klasse 3 (Züge über 12 t) Gebrauch machen. Dafür musst du mit dem Nachweis über eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung deine FE um jeweils 5 Jahre verlängern. Die alte Klasse 3 wird aber nicht verlängert, also wird bei der ersten Verlängerung auf die neuen Klassen und damit auf die Karte umgestellt.
- Du brauchst eine Fahrerkarte für ein digitales Kontrollgerät (Solofahrzeuge ab 7,5 t, bei gewerblichem Transport und Gespannen auch schon früher). Die gibt es nur zu einem Kartenführerschein.
- Im Zuge der Befristung aller Fahrerlaubnisklassen wirst du vermutlich 2028 auch den (ggf. A1-) BE- und C1E-Teil deiner Fahrerlaubnis verlängern müssen. Spätestens dann kommt die Karte für dich.