genaue Nachfrage zum ausländischen Führerschein
Hallo zusammen!
Wir haben folgende Situation: Meine Frau ist am 31.12.2008 mit mir von Mexico nach Deutschland gezogen, jedoch als Touristin. Dann hat sie Deutschland wieder verlassen, um am 16.03.2009 wieder als stolze Besitzerin eines Visums mit Aufenthaltsgenehmigung erneut einzureisen.
Jetzt meine -vermutlich nicht ganz einfache- Frage: Welches Datum zählt hier nun, wenn es um die Umschreibung Ihres mexicanischen Führerscheins bzw. den Erwerb eines deutschen geht?
Desweiteren habe ich gelesen, dass sich die 6-monatige Frist auf 12 Monate verlängern lässt, weiß hierzu jemand etwas?
Ich habe übrigens Google schon ausreichend bemüht und komme einfach zu keiner vernünftigen Antwort. Aber hier treiben sich ja anscheind die Experten rum ;-)
Vielen Dank und schöne Grüße,
Tobi.