geld zurück

  • geld zurück
     ich&blau
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2012
    ich habe mal eine frage !! ich habe von dem Jobcenter 800 EURO damit ich meinen Führerschein machen kann!den
    Rest muss ich selber bezahlen!soweit ist alles ok...jetzt zu meiner eigentlichen Frage :
    muss die Fahrschule mir den Restbetrag auszahlen wenn ich wechseln will??? also von dem was die arge bezahlt hat ?
  • Thema
    Re: geld zurück
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2012
    Text
    >ich habe von dem Jobcenter 800 EURO damit ich meinen Führerschein machen kann!

    Darf man das so wörtlich verstehen? Hast du vom Jobcenter Geld ausgezahlt bekommen, mit dem du jetzt die Fahrschule bezahlst? Oder rechnet das Jobcenter direkt mit der Fahrschule ab?

    Hat dir das Jobcenter die Fahrschule ausgesucht?


    >muss die Fahrschule mir den Restbetrag auszahlen wenn ich wechseln will?

    Das hängt ganz wesentlich von der Antwort auf meine Fragen ab.

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  • Thema
    Re: Re: geld zurück
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Samstag, 28. Juli 2012
    Text
    Ich kenne das vom Freund meiner Schwester, das ihm der Führerschein bezahlt wurde, und die FS vom Amt ausgesucht wurde. Mit dem Fahrlehrer war er ganz zu frieden, er hat auch den Klasse B schnell hinbekommen (nur Pflichtstunden), aber die haben es einfach nicht hinbekommen ihm das LKW fahren bei zu bringen (Was nicht an ihm lag, sondern daran, das die immer Unterricht ausfallen lassen haben) So hat er nur die Theoretische Prüfung geschafft, aber Praxis nicht mehr: (Bei uns ist es ja so, dass man den Führerschein dann in einer bestimmten Zeit geschafft haben muss, wenn es das Amt bezahlt) Die Fahrschule hat aber auch ärger dafür bekommen. Aber wenigstens Klasse B hat er.

    Wie das nun mit dem Geld zurück ist weiß ich nicht. Da kann ich dir auch nicht helfen

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  • Thema
    Re: Re: Re: geld zurück
    Autor
      U50
      schrieb am Samstag, 28. Juli 2012
    Text
    Hallo

    Wenn ich dich richtig verstanden habe so hast du vom Jobcenter einen s.g bildungsgutschein über 800 € erhalten. Dieser ist in der Regel an einen s.g Bildungsträger /Fahrschule gebunden . Soweit du nun die Fahrschule wechseln willst so bekommst du den Restbetrag des bildungsgutscheins definitiv nicht ausgezahlt. Vielmehr wird die jetzige Fahrschule den Bildungsgutschein bis zu deiner Kündigung bei der Fahrschule beim Jobcenter abrechnen. Unter umständen erhaelst du einen neuen Bildungsgutschein über den Restbetrag. DIes alles musst du aber vor dem Wechsel der Fahrschule mit deinem Fallmanager /arbeitsvermittler besprochen haben .... Wenn du das nicht tust so droht richtiger Ärger mit dem Jobcenter !

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: geld zurück
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 30. Juli 2012
    Text
    Wenn das Jobcenter irgendeiner Fahrschule in Deutschland für die Ausbildung zum Erwerb deiner Fahrerlaubnis einen beliebigen Betrag überwiesen haben sollte,...

    ...also wenn das so gelaufen sein sollte....

    wer sollte dann -logischer Weise- von dieser Fahrschule noch Geld zurückbekommen, wenn Du die Ausbildung dort abbrichst?

    Ich kenne es so, dass das Jobcenter aufgrund von Kostenvoranschlägen oder sonstwelchen Kriterien entscheidet, wo ein Arbeitssuchender seine von der Allgemeinheit gesponsorte Fahrerlaubnis machen darf.

    Denn wenn dieser Arbeitsuchende nicht die Rechnung bezahlst, kann er es sich auch nicht aussuchen, in welche Fahrschule ihn die ARGE schickt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: geld zurück
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Montag, 30. Juli 2012
    Text
    Auf jeden fall solltest du es der ARGE mitteilen, sollte dort etwas vorfallen (beleidigungen, ect.) damit sie wenigstens nicht noch mehr Leute dort hinschicken, oder die ein bissel Dampf machen.

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