gefährdung von einem fußgänger ?

  • gefährdung von einem fußgänger ?
     unbegabte_fahrerin
      schrieb am Samstag, 27. September 2008
    Ich war heute auf einer Landstraße unterwegs, dann war da kurzfristig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, weil da irgendwie ein Parkplatz + Markt war ...
    Bin auch brav ca. 25 km/h gefahren - ich hab auch einige Fußgänger über die Straße gelassen, blabla ... Dann ist mir ein Mann entgegen gelaufen (auf meiner Spur) und auch eher auf der Straße ... Er hätte auch einen Meter weiter rechts gehen können (also von mir aus rechts, von ihm aus links) ... Ich bin dann erstmal weiter LANGSAM auf den zugefahren, weil ich mir dachte,, ääh ja, der wird schon gleich noch 2 Schritte zur Seite machen – ausweichen konnte ich nicht, weil mir auch Autos entgegen kamen ... Habe dann auch leicht abgebremst – aber. irgendwie ist er dann erst in letzter Sekunde zur Seite gesprungen und hat anschließend rumgebrüllt ...
    Hm, das einzige, was ich mir vorwerfen kann ist, dass ich vielleicht komplett hätte halten sollen – aber was läuft der denn auch auf der Straße ? Kann mir da jetzt irgendwas passieren ? Also, dass der sich mein Kennzeichen gemerkt hat und jetzt irgendwie mich anzeigt wegen ääh Nötigung und Gefährdung oder so ? Wäre das dann ein B Verstoß ?
    Ja, ich weiß ich hätte komplett bremsen sollen, aber ich bin mit vielleicht 25 kmh 30 Meter auf den zugerollt, wieso ist er denn nicht vorher ausgewichen und erst in letzter Sekunde zur Seite gesprungen ? Was hat er erwartet ? Dass ich nach links in den Gegenverkehr fahre oder komplett halte und er dann letzlich trotzdem ausweichen muss und um mein Auto herumgehen muss ? hm ... Meint ihr, dass da groß was passieren kann, wenn der wirklich irgendwie eine Anzeige wegen Gefährdung oder so erstattet ? Momentan mache ich mir da schon ein wenig Sorgen, der war glaube ich ziemlich wütend .. ;-)
  • Thema
    Re: gefährdung von einem fußgänger ?
    Autor
      Marv
      schrieb am Samstag, 27. September 2008
    Text
    Hallo.
    Ich weiß nicht, was der Mann macht.
    Vielleicht wollte er dich ja auch nötigen, indem er dich zum Anhalten zwingen wollte? Oder er war so in Gedanken? Wer weiß das schon.
    Die Erfahrung lehrt, bei Fußgängern und Radfahrer immer Abstand halten, die machen die merkwürdigsten Sachen...
    Gruß

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  • Thema
    Re: gefährdung von einem fußgänger ?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Sonntag, 28. September 2008
    Text
    §1 StVO sagt aus "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht"

    Zuerst hast du mal alles richtig gemacht, mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren, ABER du hättest vor dem Fußgänger anhalten müssen. Man darf nicht spekulieren und annehmen, dass er garantiert zu 100% noch ausweicht. Auch wenn der Fußgänger dich damit genötigt hat und dich zum anhalten zwingen wollte gibt es dir nicht das Recht eine Person umzufahren, weil er nicht zur Seite springt. Anzeigen kann er dich, allerdings glaube ich kaum, dass er dies tut. Dadurch käme heraus, dass sich der Fußgänger ebenfalls nicht korreckt verhalten hat. Doch eine Gefährdung (du) wiegt mehr als eine Nötigung oder Behinderung (Fußgänger) dazu kommt noch, dass er ein schwächerer Verkehrsteilnehmer ist.

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  • Thema
    Re: gefährdung von einem fußgänger ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 28. September 2008
    Text
    Der Fußgänger ist nicht verpflichtet zur in die Botanik zu springen. Wenn es keinen Gehweg gibt, muß er die Fahrbahn benutzen und muß auf der linken Seite dem Gegenverkehr entgegenlaufen. Er hat sich also genau richtig verhalten.

    Beim Vorbeifahren hast Du 1,5 m seitlichen Abstand zu halten. Wenn das wegen Gegenverkehr nicht geht, hast Du anzuhalten.

    Müßtest Du eigentlich alles in der Fahrschule gelernt haben.

    Die Haltung »Weg da, jetzt komm ich!« ist zwar weit verbreitet, aber hat mit § 1 genau gar nichts zu tun.

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