geblitzt in probezeit

  • geblitzt in probezeit
     driver-t
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Hey leutz,

    wurde gestern mit meinem opel astra f bei 50km/H mit laut tacho 82-83km/h geblitzt.jetzt sagte mir mein kumpel alte opel tachos haben in dem bereich schon 10km/h abweichung dann hätte ich minus zehn und abzüglich toleranz 19-20km/h zu viel und nochmal glück,ist es doch mehr würde das heißen probezeitverlängerung.hatte im auto aber noch ein kumpel der mir etws ähnlich sieht und ne freundin sitzen.jetzt sagte er mir das wir wenn was kommt angeben das er gefahren ist weil er ist schon raus und sie ist zeugin für,wie genau wird so etwas überprüft?
  • Thema
    Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    Hi,

    immer wieder das selbe:

    Fahren wie die Großen und wenn mal was ist, jammern wie die kleinen.

    Wart erstmal ab was kommt.

    Und ansonsten: steh zu dem was du gemacht hast und lern drauß!

    Mehr werd ich dazu nicht sagen!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      rightquiet
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    20 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften: 35€ Verwarnungsgeld

    21 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften: Insgesamt. ca. 74€, 1 Punkt, Probezeitmaßnahmen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      rightquiet
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    >20 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften: 35€ Verwarnungsgeld
    >
    >21 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften: Insgesamt. ca. 74€, 1 Punkt, Probezeitmaßnahmen

    Ähm ja hab dein Beitrag nicht ganz richtig gelesen. Wenn DU zu schnell gefahren bist, musst DU auch dafür gerade stehen. Wenn du damit nicht klar kommst, fahr vernünftig. o_O

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    Solltest mal deine Einstellung überdenken. Selbst schuld, hab ich kein Mitleid mit. Ich freue mich sogar, denn wenn es wirklich 21 zu viel waren, dann verdient wieder ein Kollege richtig Geld.
    Tja, wenn da 50 sind, dann hat das seinen Hintergrund und man soll sich dran halten. Wer das nicht tut muss selbst mit den Folgen leben.

    MfG
    Thomas.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      driver-t
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    wie die strafen für aussehen weiß ich selber.....ihr seit paar hilfen,aber meine frage beantworten kann hier keiner was?dachte hat jemand erfahrung mit....!
    und zu meiner verteidigung,bin nicht wirklich gerast,ging von landstraße steil bergab in eine ordschaft nachts um 4,da hab i nur in dritten geschalten und wollte mich mit motorbremse reinrollen lassen,aber das hab i unterschätzt und da kam halt dann nachm eingangsschild der blitzer....also bin nicht mit absicht zu schnell gefahren wie ir sagt.probezeit hatte ich übrigens schon einmal verlängert die ist in 5 monaten weg,das habi i ni zu erwarten,aber man darf sich ja nur drei sachen leisten und heb mir die zweite lieber auf.und nur so war mein erster blitzer nach 2,5jahren wieder also fahre ordentlich.also danke fürs nicht helfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      Gregster
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    Du kannst durchaus jemand anderes als den Fahrer angeben! Es kommt ein wenig auf das Foto an, wieviel dort zu erkennen ist. Ob dir der Fahrer ähnlich sieht, aber das scheint er ja, hast du gesagt. Sowas ist schon möglich, und an alle Moralapostel hier: ich hab das auch schon mal machen (müssen) da ich noch in der Probezeit bin. ;-) Gehen tut das schon. Eventuell kanns dann passieren, dass du Besuch vom Ordnungsamt zwecks Fahrerfesttellung bekommst, dann nicht auf Ihre (Fang-)Fragen reagieren.."Wie schnell war dort erlaubt?" -"Keine Ahnung, ich bin ja nicht gefahren". Wenn du Rechtsschutzversichert bist, dann hilft auch mal ein Gespräch mit deinem Anwalt. Einfach so hinnehmen würde ich einen über 21 km/h Verstoss in der Probezeit jedenfalls nicht!

    >wie die strafen für aussehen weiß ich selber.....ihr seit paar hilfen,aber meine frage beantworten kann hier keiner was?dachte hat jemand erfahrung mit....!
    >und zu meiner verteidigung,bin nicht wirklich gerast,ging von landstraße steil bergab in eine ordschaft nachts um 4,da hab i nur in dritten geschalten und wollte mich mit motorbremse reinrollen lassen,aber das hab i unterschätzt und da kam halt dann nachm eingangsschild der blitzer....also bin nicht mit absicht zu schnell gefahren wie ir sagt.probezeit hatte ich übrigens schon einmal verlängert die ist in 5 monaten weg,das habi i ni zu erwarten,aber man darf sich ja nur drei sachen leisten und heb mir die zweite lieber auf.und nur so war mein erster blitzer nach 2,5jahren wieder also fahre ordentlich.also danke fürs nicht helfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      Sin_and_Saint
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    Als Astrafahrerin würd ich mich da auf die Aussage Deines Kumpel mal nicht zu sehr verlassen. Die Abweichung zwischen Kmh laut Tacho und tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit ist bei meinem Wagen deutlich geringer!
    Deine Übrigen Aussagen kommentiere ich mal besser nicht...


    >Du kannst durchaus jemand anderes als den Fahrer angeben! Es kommt ein wenig auf das Foto an, wieviel dort zu erkennen ist. Ob dir der Fahrer ähnlich sieht, aber das scheint er ja, hast du gesagt. Sowas ist schon möglich, und an alle Moralapostel hier: ich hab das auch schon mal machen (müssen) da ich noch in der Probezeit bin. ;-) Gehen tut das schon. Eventuell kanns dann passieren, dass du Besuch vom Ordnungsamt zwecks Fahrerfesttellung bekommst, dann nicht auf Ihre (Fang-)Fragen reagieren.."Wie schnell war dort erlaubt?" -"Keine Ahnung, ich bin ja nicht gefahren". Wenn du Rechtsschutzversichert bist, dann hilft auch mal ein Gespräch mit deinem Anwalt. Einfach so hinnehmen würde ich einen über 21 km/h Verstoss in der Probezeit jedenfalls nicht!

    Na DU bist ja ein richtiger Held! Wenn Du so ein cleveres Kerlchen bist, dann schlag doch gleich mal § 160 StGB nach... Ich helf Dir mal auf die Sprünge:

    (1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    Hi,

    komisch. Ich schaff es auch in solchen Situationen, rechtzeitig langsam zu sein!

    Wenn du schonmal Probezeitverlängerung hattest ...........

    Aber was soll die Diskussion.

    Wir sind die Nörgler, du der Held.
    Weil ist ja erst das 2. Mal wo du erwischt wurdest.
    Und die anderen unzähligen Male ..........

    Anrwort bitte sparen

    Wolfe
    der immer noch dran glaubt, dass die meisten Jugendlichen doch etwas Hirn besitzen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2007
    Text
    Ausreden für das eigene Fehlverhalten findet man immer. Ist ja auch nur menschlich und dient dem Selbstschutz. Ändert aber nichts an den Tatsachen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: geblitzt in probezeit
    Autor
      vip3r
      schrieb am Dienstag, 4. Dezember 2007
    Text
    a) Ich glaube nicht, dass der Tacho 10 km/h danebenlag, die Abweichung liegt in einem deutlich geringerem Bereich

    b) Wer in einer 50er-Zone über 30 km/h zu schnell fährt, der ist selber daran schuld, bzw. sollte hoffentlich das nächste Mal darüber nachdenken.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo