geblitzt bei roter Ampel

  • geblitzt bei roter Ampel
     r32
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Hey,

    wollt nur kurz fragen, ob jemand Bescheid weiß, ob ich was zu erwarten habe:
    Ich war grade an ner Kreuzung und hab bemerkt, dass die Ampel auf orange sprint. Bin dann voll auf die Bremse (weil ich in der Probezeit bin), stand dann 1m hinter der Haltelinie. Dann bin ich wieder ein Stück zurück gefahren und dann hat es geblitzt.

    Dadurch, dass es 2x blitzt, darf mir ja eigentlich nichts passieren, oder?

    Würde mich über ne schnelle Antwort freuen.

    Liebe Grüße
  • Thema
    Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      Jens_f
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >Hey,
    >
    >wollt nur kurz fragen, ob jemand Bescheid weiß, ob ich was zu erwarten habe:
    >Ich war grade an ner Kreuzung und hab bemerkt, dass die Ampel auf orange sprint. Bin dann voll auf die Bremse (weil ich in der Probezeit bin), stand dann 1m hinter der Haltelinie. Dann bin ich wieder ein Stück zurück gefahren und dann hat es geblitzt.
    >
    >Dadurch, dass es 2x blitzt, darf mir ja eigentlich nichts passieren, oder?
    >
    >Würde mich über ne schnelle Antwort freuen.
    >
    >Liebe Grüße

    mh, also die Blitzer knipsen ja extra 2 mal, damit die sehen, ob du schon in die Kreuzung reingefahren bist.
    Folgendes kann jetzt passieren:
    Sie sehen auf dem 2 Bild, dass du nicht weiter in die Kreuzung eingefahren bist und werfen die Bilder weg.
    Die 2 Möglichkeit wäre, dass du Glück hast und die Bilder überhaupt nix geworden sind (das passiert ab und zu auch mal) oder was ich nicht für die hoffe: Sie werten das Bild als Missachtung d. Rotzeichens
    Ich meine das 1 Blitzen ist, wenn du die Haltelinie überquerst und das 2 Blitzen soll extra dafür gedacht sein, um zu beweisen, dass du in die Kreuzung reingefahren bist.
    Allerdings würden die auf dem 2 Bild nicht sehen, dass du mitten in der Kreuzung stehst.
    Wie weit ungefähr hast du hinter der Haltelinie gestanden?
    Falls Post von der Bußgeldstelle kommt, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen mit deiner Begründung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      r32
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text

    >
    >mh, also die Blitzer knipsen ja extra 2 mal, damit die sehen, ob du schon in die Kreuzung reingefahren bist.
    >Folgendes kann jetzt passieren:
    >Sie sehen auf dem 2 Bild, dass du nicht weiter in die Kreuzung eingefahren bist und werfen die Bilder weg.
    >Die 2 Möglichkeit wäre, dass du Glück hast und die Bilder überhaupt nix geworden sind (das passiert ab und zu auch mal) oder was ich nicht für die hoffe: Sie werten das Bild als Missachtung d. Rotzeichens
    >Ich meine das 1 Blitzen ist, wenn du die Haltelinie überquerst und das 2 Blitzen soll extra dafür gedacht sein, um zu beweisen, dass du in die Kreuzung reingefahren bist.
    >Allerdings würden die auf dem 2 Bild nicht sehen, dass du mitten in der Kreuzung stehst.
    >Wie weit ungefähr hast du hinter der Haltelinie gestanden?
    >Falls Post von der Bußgeldstelle kommt, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen mit deiner Begründung.
    >


    Danke für die schnelle Antwort.
    Ich weiß es nicht. Ich würd sagen, dass max. die Hälfte von meinem Auto über der Haltelinie waren.
    Aber wenn ich mich richtig erinner, dann hats eh erst geblitzt, als ich schon zurück gefahren war..

    Ich glaub nicht, dass was kommt.
    Aber man kann ja nie wissen -.-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      Jens_f
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >
    >>
    >>mh, also die Blitzer knipsen ja extra 2 mal, damit die sehen, ob du schon in die Kreuzung reingefahren bist.
    >>Folgendes kann jetzt passieren:
    >>Sie sehen auf dem 2 Bild, dass du nicht weiter in die Kreuzung eingefahren bist und werfen die Bilder weg.
    >>Die 2 Möglichkeit wäre, dass du Glück hast und die Bilder überhaupt nix geworden sind (das passiert ab und zu auch mal) oder was ich nicht für die hoffe: Sie werten das Bild als Missachtung d. Rotzeichens
    >>Ich meine das 1 Blitzen ist, wenn du die Haltelinie überquerst und das 2 Blitzen soll extra dafür gedacht sein, um zu beweisen, dass du in die Kreuzung reingefahren bist.
    >>Allerdings würden die auf dem 2 Bild nicht sehen, dass du mitten in der Kreuzung stehst.
    >>Wie weit ungefähr hast du hinter der Haltelinie gestanden?
    >>Falls Post von der Bußgeldstelle kommt, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen mit deiner Begründung.
    >>
    >
    >
    >Danke für die schnelle Antwort.
    >Ich weiß es nicht. Ich würd sagen, dass max. die Hälfte von meinem Auto über der Haltelinie waren.
    >Aber wenn ich mich richtig erinner, dann hats eh erst geblitzt, als ich schon zurück gefahren war..
    >
    >Ich glaub nicht, dass was kommt.
    >Aber man kann ja nie wissen -.-
    >
    >

    Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass was kommt. Du bist nicht in de Kreuzung reingefahren bzw. hast ein paar CM hinter der Linie gestanden. War da noch ein Fußgängerübwerweg, wo du drauf gefahren bist?

    Wenn was kommen sollte, also der Bußgeldbescheid.
    Dann legst du fristgerecht Widerspruch ein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      r32
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >>
    >>>
    >>>mh, also die Blitzer knipsen ja extra 2 mal, damit die sehen, ob du schon in die Kreuzung reingefahren bist.
    >>>Folgendes kann jetzt passieren:
    >>>Sie sehen auf dem 2 Bild, dass du nicht weiter in die Kreuzung eingefahren bist und werfen die Bilder weg.
    >>>Die 2 Möglichkeit wäre, dass du Glück hast und die Bilder überhaupt nix geworden sind (das passiert ab und zu auch mal) oder was ich nicht für die hoffe: Sie werten das Bild als Missachtung d. Rotzeichens
    >>>Ich meine das 1 Blitzen ist, wenn du die Haltelinie überquerst und das 2 Blitzen soll extra dafür gedacht sein, um zu beweisen, dass du in die Kreuzung reingefahren bist.
    >>>Allerdings würden die auf dem 2 Bild nicht sehen, dass du mitten in der Kreuzung stehst.
    >>>Wie weit ungefähr hast du hinter der Haltelinie gestanden?
    >>>Falls Post von der Bußgeldstelle kommt, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen mit deiner Begründung.
    >>>
    >>
    >>
    >>Danke für die schnelle Antwort.
    >>Ich weiß es nicht. Ich würd sagen, dass max. die Hälfte von meinem Auto über der Haltelinie waren.
    >>Aber wenn ich mich richtig erinner, dann hats eh erst geblitzt, als ich schon zurück gefahren war..
    >>
    >>Ich glaub nicht, dass was kommt.
    >>Aber man kann ja nie wissen -.-
    >>
    >>
    >
    >Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass was kommt. Du bist nicht in de Kreuzung reingefahren bzw. hast ein paar CM hinter der Linie gestanden. War da noch ein Fußgängerübwerweg, wo du drauf gefahren bist?
    >
    >Wenn was kommen sollte, also der Bußgeldbescheid.
    >Dann legst du fristgerecht Widerspruch ein.
    >


    Ne, da ist einfach nur ne große Kreuzung.
    Und als es des zweite Mal geblitzt hat, ist schon nen Auto mitten auf der Kreuzung gewesen, des von rechts gekommen ist.

    Ja alles klar. In dem Fall werd ich ja theoretisch Recht bekommen, weil es ist ja schon eindeutig.

    Also: danke :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass was kommt. Du bist nicht in de Kreuzung reingefahren bzw. hast ein paar CM hinter der Linie gestanden. War da noch ein Fußgängerübwerweg, wo du drauf gefahren bist?

    Genau das ist die Frage: Bist du in den geschützten Kreuzungsbereich (Fußgängerfurt, Querverkehr - je nachdem, was zuerst kommt) eingefahren, wenn auch nur ein paar cm? Entscheidend ist der Fahrzeugumriss, nicht die Position der Räder.

    Wenn das nicht der Fall ist, kostet es theoretisch 15 €, wird aber praktisch nur selten verfolgt. Andernfalls sind es 90 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen, 3 Punkte, Probezeitverlängerung, ASF.

    Nur so nebenbei für den eigenen Erfahrungsschatz: Dir ist klar, dass du unter diesen Umständen (Anker werfen endet kurz hinter der Haltlinie) noch ganz locker hättest durchfahren können?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      r32
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >>Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass was kommt. Du bist nicht in de Kreuzung reingefahren bzw. hast ein paar CM hinter der Linie gestanden. War da noch ein Fußgängerübwerweg, wo du drauf gefahren bist?
    >
    >Genau das ist die Frage: Bist du in den geschützten Kreuzungsbereich (Fußgängerfurt, Querverkehr - je nachdem, was zuerst kommt) eingefahren, wenn auch nur ein paar cm? Entscheidend ist der Fahrzeugumriss, nicht die Position der Räder.
    >
    >Wenn das nicht der Fall ist, kostet es theoretisch 15 €, wird aber praktisch nur selten verfolgt. Andernfalls sind es 90 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen, 3 Punkte, Probezeitverlängerung, ASF.
    >
    >Nur so nebenbei für den eigenen Erfahrungsschatz: Dir ist klar, dass du unter diesen Umständen (Anker werfen endet kurz hinter der Haltlinie) noch ganz locker hättest durchfahren können?

    Des wird schon - bin zuversichtlich :)

    Ja, mittlerweile ist mir des klar...
    Aber erstens wusst ich nicht, wie lang die Orange-Phase ist und mein erster Gedanke war einfach: Probezeit.

    Jetzt isses passiert...
    Zur Not: Ist des Auto von meiner Mum. Vielleicht kann ichs, wenns soweit kommen sollte, so biegen, dass sie gefahren ist.
    Hauptsache keine Probezeitverlängerung und ASF

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      r32
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >>>Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass was kommt. Du bist nicht in de Kreuzung reingefahren bzw. hast ein paar CM hinter der Linie gestanden. War da noch ein Fußgängerübwerweg, wo du drauf gefahren bist?
    >>
    >>Genau das ist die Frage: Bist du in den geschützten Kreuzungsbereich (Fußgängerfurt, Querverkehr - je nachdem, was zuerst kommt) eingefahren, wenn auch nur ein paar cm? Entscheidend ist der Fahrzeugumriss, nicht die Position der Räder.
    >>

    >>Wenn das nicht der Fall ist, kostet es theoretisch 15 €, wird aber praktisch nur selten verfolgt. Andernfalls sind es 90 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen, 3 Punkte, Probezeitverlängerung, ASF.
    >>
    >>Nur so nebenbei für den eigenen Erfahrungsschatz: Dir ist klar, dass du unter diesen Umständen (Anker werfen endet kurz hinter der Haltlinie) noch ganz locker hättest durchfahren können?
    >
    >Des wird schon - bin zuversichtlich :)
    >
    >Ja, mittlerweile ist mir des klar...
    >Aber erstens wusst ich nicht, wie lang die Orange-Phase ist und mein erster Gedanke war einfach: Probezeit.
    >
    >Jetzt isses passiert...
    >Zur Not: Ist des Auto von meiner Mum. Vielleicht kann ichs, wenns soweit kommen sollte, so biegen, dass sie gefahren ist.
    >Hauptsache keine Probezeitverlängerung und ASF


    Noch zu deiner Frage: Kann eigentlich nicht sein, dass ich im geschützen Kreuzungsbereich war.
    Ich bin sogar der Meinung, dass ich den Blitzer erst ausgelöst habe, als ich rückwärts gefahren bin (evtl stand ich dann sogar schon wieder vor der Linie)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >Aber erstens wusst ich nicht, wie lang die Orange-Phase ist und mein erster Gedanke war einfach: Probezeit.

    Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h dauert die Gelbphase mindestens 3 Sekunden. Bis 60 km/h sind es 4 Sekunden, bis 70 km/h 5 Sekunden. Bei höheren Geschwindigkeiten gibt es (theoretisch) keine Ampeln mehr.

    >Zur Not: Ist des Auto von meiner Mum. Vielleicht kann ichs, wenns soweit kommen sollte, so biegen, dass sie gefahren ist.

    Solange es nicht so läuft, dass DU behauptest, sie wäre gefahren - das wäre eine Straftat (falsche Verdächtigung, § 164 StGB) - kann man das versuchen. Bei Verstößen im Punktebereich schaut der Sachbearbeiter aber doch wenigstens so genau hin, dass er bemerken müsste, wenn Geschlecht und ungefähres Alter nicht passen.

    Darüber würde ich mir aber erst Gedanken machen, wenn Post gekommen ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      r32
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >>Aber erstens wusst ich nicht, wie lang die Orange-Phase ist und mein erster Gedanke war einfach: Probezeit.
    >
    >Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h dauert die Gelbphase mindestens 3 Sekunden. Bis 60 km/h sind es 4 Sekunden, bis 70 km/h 5 Sekunden. Bei höheren Geschwindigkeiten gibt es (theoretisch) keine Ampeln mehr.
    >
    >>Zur Not: Ist des Auto von meiner Mum. Vielleicht kann ichs, wenns soweit kommen sollte, so biegen, dass sie gefahren ist.
    >
    >Solange es nicht so läuft, dass DU behauptest, sie wäre gefahren - das wäre eine Straftat (falsche Verdächtigung, § 164 StGB) - kann man das versuchen. Bei Verstößen im Punktebereich schaut der Sachbearbeiter aber doch wenigstens so genau hin, dass er bemerken müsste, wenn Geschlecht und ungefähres Alter nicht passen.
    >
    >Darüber würde ich mir aber erst Gedanken machen, wenn Post gekommen ist.

    Dafür hatte ich nicht genügend Zeit, um nachzudenken :)
    Bin auch weiblich, deshalb wird das wahrscheinlich kein Problem sein.

    Wennich Glück hab, kommt vielleicht nix.

    Wie lange kann des max. dauern, dass die mir schreiben?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: geblitzt bei roter Ampel
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text

    >>Zur Not: Ist des Auto von meiner Mum. Vielleicht kann ichs, wenns soweit kommen sollte, so biegen, dass sie gefahren ist.

    Wenn etwas kommen würde, wäre es allerhöchstens die Sache deiner Mum, irgendwas zu biegen. Denn die ist die, die als Halter die erste Post enthält.
    Da wäre dann schon ersichtlich, ob sie als Beschuldigte gesehen wird, oder die Identität des Fahrers preisgeben soll.

    Nur bei engen Familienangehörigen darf sie vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
    Tut sie das, werden ganz fix die Pass- oder Führerscheinbilder der Angehörigen gecheckt.
    Es wird sehr wahrscheinlich so kommen, dass sie dich dann ganz schnell am Wickel haben, denn die Bilder, die diese Blitzer produzieren sind weit klarer als die Kopien, die versandt werden.

    Und dann hätten die Ordnungshüter immer noch ein Druckmittel im Ärmel, das sich "Fahrtenbuch" nennt.
    Das Führen eines solchen ist aufwändig und zudem nicht kostenfrei.

    Meinen Sohnemann hätte ich spätestens wegen dieser Aussicht ganz schnell zu dem erzogen, was er in dem Alter eigentlich schon längst sein sollte:
    Ein Kerl, der zu dem steht, was er verbockt hat.

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