fürerschein m

  • fürerschein m
     sandra151
      schrieb am Samstag, 30. August 2008
    hallo ich bin 15 jahre alt und möchte den fürherschein m machen wan kann ich damit anfangen werde im nächsten jahr april 16 aber ich finde es nicht so gut das man nur 45 km/h fahrn kann....kann man vllt erst den führerschein m mach und gleich danach a1 das man nich extra nochmal alles für a1 bezahln muss??odfa kann man den 50er aufrdossen auf 80km/h....wäre nett wenn sich jemand meldet und bäck schreibt thx.....
  • Thema
    Re: fürerschein m
    Autor
      Dave_
      schrieb am Samstag, 30. August 2008
    Text
    >hallo ich bin 15 jahre alt und möchte den fürherschein m machen wan kann ich damit anfangen werde im nächsten jahr april 16 aber ich finde es nicht so gut das man nur 45 km/h fahrn kann....kann man vllt erst den führerschein m mach und gleich danach a1 das man nich extra nochmal alles für a1 bezahln muss??odfa kann man den 50er aufrdossen auf 80km/h....wäre nett wenn sich jemand meldet und bäck schreibt thx.....

    Mindestalter:

    Mindestalter 16 Jahre, das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.


    Gültig für folgende Fahrzeuge:

    Der Führerschein A1 ist gültig für Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkraftrad). (Außerdem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. 80 km/h).



    Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch
    auch die Klasse M!



    Hinweis: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h dürfen von Inhabern der Klasse A1 gefahren werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.



    Ich kenne jemanden der hat ein M führerschein darf aber trotzdem 60 kmh fahren. Ist ne schwalbe, kann mich aber auch irren.

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  • Thema
    Re: fürerschein m
    Autor
      Diabola
      schrieb am Sonntag, 31. August 2008
    Text
    Hallo

    Du kannst mit 16 Jahren den A1 machen. Der wie schon gesagt beinhaltet den M.
    Zu dem "aufdrosseln",Du meinst sicherlich den 50ccm Roller, tunen sodass er 80 kmh fährt. Das widerum ist verboten, der Roller hätte keine Betriebserlaubniss mehr.
    Andersherum aber kann man ein 125 ccm Roller oder Motorrad "drosseln", sodass Du damit fahren darfst.
    Also tunen damit ein Fahrzeug schneller wird, verboten. Drosseln damit ein Fahrzeug langsamer wird, erlaubt.

    Lieben Gruß, Diabola

    Auf den Beitrag antworten


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