führerschein bf 17

  • führerschein bf 17
     fahrschüler-x
      schrieb am Mittwoch, 16. Juli 2008
    Ich habe eine Frage. Mein Fahrlehrer hat mir gesagt man kriegt eine prüfbescheinigung wenn man die praktische prüfung bestanden hat. Die soll man beim zuständigen straßenverkehrsamt abgeben, krieg ich meinen führerschein dann sofort oder muss ich warten? und muss der begleiter dabei sein?
  • Thema
    Re: führerschein bf 17
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Mittwoch, 16. Juli 2008
    Text
    >Ich habe eine Frage. Mein Fahrlehrer hat mir gesagt man kriegt eine prüfbescheinigung wenn man die praktische prüfung bestanden hat. Die soll man beim zuständigen straßenverkehrsamt abgeben, krieg ich meinen führerschein dann sofort oder muss ich warten? und muss der begleiter dabei sein?

    OIch hab zwar BF17 aber ich habe nach der Prüfung auch eine Prüfungsbescheinigung bekommen,die musste ich beim straßenverkehrsamt abgeben und bekamm dann sofort meinen Führerschein.Meine Freundin hat BF17 gemacht und bekamm ihren auch sofort ausgehändigt beim Straßenverkehrsamt...

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  • Thema
    Re: Re: führerschein bf 17
    Autor
      fahrschüler-x
      schrieb am Mittwoch, 16. Juli 2008
    Text
    >>Ich habe eine Frage. Mein Fahrlehrer hat mir gesagt man kriegt eine prüfbescheinigung wenn man die praktische prüfung bestanden hat. Die soll man beim zuständigen straßenverkehrsamt abgeben, krieg ich meinen führerschein dann sofort oder muss ich warten? und muss der begleiter dabei sein?
    >
    >OIch hab zwar BF17 aber ich habe nach der Prüfung auch eine Prüfungsbescheinigung bekommen,die musste ich beim straßenverkehrsamt abgeben und bekamm dann sofort meinen Führerschein.Meine Freundin hat BF17 gemacht und bekamm ihren auch sofort ausgehändigt beim Straßenverkehrsamt...

    danke für deine antwort, ad bin ich beruhigt :-)
    musste denn ein begleiter dabei sein der im führerschein eingetragen ist oder ging das auch alleine?

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  • Thema
    Re: Re: Re: führerschein bf 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 17. Juli 2008
    Text
    >danke für deine antwort, ad bin ich beruhigt :-)
    >musste denn ein begleiter dabei sein der im führerschein eingetragen ist oder ging das auch alleine?

    ,,,,,,,,,,,,,,,,

    Wenn du deinen "rosa Zettel" besitzt, darfst du bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragenem Begleiter unterwegs sein.
    Mit Erreichen der Volljährigkeit ist diese Bescheinigung noch drei Monate gültig. DANN darf aber auch allein gefahren werden (zB. um das Kärtchen von zuständigen StVA abzuholen).

    Wobei immer wieder unterschiedliche Meldungen einkommen:
    Die einen haben gegen Abgabe des "rosa Zettel" ihr Kärtchen sofort in der Hand, andere tauschen erst einmal gegen ´nen "weißen Zettel". Ist wohl auch vom zuständigen StVA abhängig.

    Mein Sohn bekam zum 18. Geburtstag allerdings zuerst einen vorläufigen FS ausgestellt. Das Kärtchen folgte knapp 2 Wochen später auf dem Postweg. Das kann aber auch daran gelegen haben, dass er gleichzeitig bF17 und A beantragt hat (was heute nicht mehr möglich ist).

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