führerschein B und A zusammen

  • führerschein B und A zusammen
     jjames5534
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Hallo, also folgendes:
    Ich mache den B17 (werde nächste Woche 17, hab letze Woche angefangen) und möchte auch gerne den A (den ab 18) machen.
    So, da man bei A die PP wohl erst 1 Monat vor dem 18. machen kann (glaube ich), kann ich sie ja nicht mit B zusammen machen.
    Wenn ich aber jetzt schon die Theorie mache, kann ich dann 1 Jahr später einfach die PP machen?
    Dann würde ich ja die Grundgebühr und die meiste Theorie sparen, da ich ja dann nur den Klassenspezifischen Stoff noch machen muss,oder?

    Brauche am besten eine erklärung wie ich was machen kann und was das bringt!
    vielen dank
  • Thema
    Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      LF-Fan88
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    >Hallo, also folgendes:
    >Ich mache den B17 (werde nächste Woche 17, hab letze Woche angefangen) und möchte auch gerne den A (den ab 18) machen.
    >So, da man bei A die PP wohl erst 1 Monat vor dem 18. machen kann (glaube ich), kann ich sie ja nicht mit B zusammen machen.
    >Wenn ich aber jetzt schon die Theorie mache, kann ich dann 1 Jahr später einfach die PP machen?
    >Dann würde ich ja die Grundgebühr und die meiste Theorie sparen, da ich ja dann nur den Klassenspezifischen Stoff noch machen muss,oder?
    >
    >Brauche am besten eine erklärung wie ich was machen kann und was das bringt!
    >vielen dank

    Hallo,
    also ich würde an deiner Stelle erstmal nur Klasse B machen.Denn nach einem Jahr ist auch die Theorie abgelaufen.Denn für die Klasse A kannst du frühstens 3 Monate vor erreichen des 18.Lebensjahres die Theorie machen.Wenn du beides zusammen beantragst, wird es mit dem für dich zuständigen Straßenverkehrsamt ebenfalls Probleme geben, weil du für die Klasse A eben noch nicht das Mindestalter erreicht hast.Da empfehle ich dir, statt die Klasse A, Klasse A1 zumachen.Hier ist das Mindestalter 16 und da gibt es dann auch keine Probleme.

    LG
    LF-Fan1988

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  • Thema
    Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      Lülalüsa
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    Darf man mit A1 dann zum 18. Lebensjahr automatisch A fahren? Bei A gedrosselt kann man dann ja zum 25. hin auch einfach A ungedrosselt fahren, ohne nochmal ne Prüfung machen zu müssen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    Ganz einfach:

    nein!

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      Tane
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    >Darf man mit A1 dann zum 18. Lebensjahr automatisch A fahren? Bei A gedrosselt kann man dann ja zum 25. hin auch einfach A ungedrosselt fahren, ohne nochmal ne Prüfung machen zu müssen.

    Abgesehen davon ist das so nicht ganzt richtig. Man muss nicht bis 25 gedrosselt fahren, sondern nur die ersten 2Jahre Probezeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      LF-Fan88
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    >>Darf man mit A1 dann zum 18. Lebensjahr automatisch A fahren? Bei A gedrosselt kann man dann ja zum 25. hin auch einfach A ungedrosselt fahren, ohne nochmal ne Prüfung machen zu müssen.
    >
    >Abgesehen davon ist das so nicht ganzt richtig. Man muss nicht bis 25 gedrosselt fahren, sondern nur die ersten 2Jahre Probezeit.

    Bis zu deinem 18.Lebensjahr darfst du mit der Klasse A1 maximal 80 km/H fahren.Dann darfst du die Klasse A1 ungedrosselt fahren, aber wirklich NUR A1, nicht die große Klasse A.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    >>Abgesehen davon ist das so nicht ganzt richtig. Man muss nicht bis 25 gedrosselt fahren, sondern nur die ersten 2Jahre Probezeit.


    Und auch das stimmt leider nicht so ganz:
    Man muss gar nicht fahren. Man muss einfach nur älter werden, LEIDER.
    Nach bestandener A-PP (beschränkt) könnte das Kärtchen in der Schublade ruhen und der Inhaber könnte dann nach 2 Jahren zum ersten mal eine Ausfahrt mit einer 150 PS-Maschine machen (wenn er weiter als bis zur nächsten Ecke käme).
    Erlaubt wäre es.... ;o(

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      Tane
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    >Bis zu deinem 18.Lebensjahr darfst du mit der Klasse A1 maximal 80 km/H fahren.Dann darfst du die Klasse A1 ungedrosselt fahren, aber wirklich NUR A1, nicht die große Klasse A.

    Ja bei A1 ist das ja klar. Nur sprach ich vorhin gar nicht von A1 sondern von Klasse A ^^°

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      Tane
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    >>>Darf man mit A1 dann zum 18. Lebensjahr automatisch A fahren? Bei A gedrosselt kann man dann ja zum 25. hin auch einfach A ungedrosselt fahren, ohne nochmal ne Prüfung machen zu müssen.
    >>
    >>Abgesehen davon ist das so nicht ganzt richtig. Man muss nicht bis 25 gedrosselt fahren, sondern nur die ersten 2Jahre Probezeit.
    >
    >Bis zu deinem 18.Lebensjahr darfst du mit der Klasse A1 maximal 80 km/H fahren.Dann darfst du die Klasse A1 ungedrosselt fahren, aber wirklich NUR A1, nicht die große Klasse A.

    Ich habs aber gerade von der Klasse A gehabt ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      Tane
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    >>>Darf man mit A1 dann zum 18. Lebensjahr automatisch A fahren? Bei A gedrosselt kann man dann ja zum 25. hin auch einfach A ungedrosselt fahren, ohne nochmal ne Prüfung machen zu müssen.
    >>
    >>Abgesehen davon ist das so nicht ganzt richtig. Man muss nicht bis 25 gedrosselt fahren, sondern nur die ersten 2Jahre Probezeit.
    >
    >Bis zu deinem 18.Lebensjahr darfst du mit der Klasse A1 maximal 80 km/H fahren.Dann darfst du die Klasse A1 ungedrosselt fahren, aber wirklich NUR A1, nicht die große Klasse A.

    Ich meinte ja auch nicht A1 sondern Klasse A ;)

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  • Thema
    Re: Re: führerschein B und A zusammen
    Autor
      jjames5534
      schrieb am Sonntag, 8. Juni 2008
    Text
    Hallo,
    A1 bringt mir aber herzlich wenig, da er ja wie gesagt ein eigenständiger Führerschein ist und so sich nicht automatisch erweitert.
    Ich will ja nicht mein Leben lang 125er fahren, und später noch einen Schein machen auch nicht.

    Am besten frag ich morgen meinen Fahrlehrer nochmal ;)

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