fristen in der fahrschule

  • fristen in der fahrschule
     badfish
      schrieb am Sonntag, 2. August 2009
    hallo!
    ich hab mal ne frage, ich habe vor ca. 16 monaten meinen führerschein angefangen hab auch schon die theorieprüfung gemacht und bestanden! bin aber logistischen gründen seit 15 monaten nicht mehr in der fahrschule gewesen. wollte mal wissen ob ich jetzt alles neu machen muss weil irgendeine frist abgelaufen ist oder ob es egal ist. Vielen dank!
  • Thema
    Re: fristen in der fahrschule
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 2. August 2009
    Text
    Die Theorieprüfung gilt ab Bestehen für genau 1 Jahr, ist also abgelaufen. Außerdem befristen die meisten Fahrschulen ihre Ausbildungsverträge auf 1 Jahr. Hier könnte auch eine neue Grundgebühr fällig werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: fristen in der fahrschule
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 2. August 2009
    Text
    >Die Theorieprüfung gilt ab Bestehen für genau 1 Jahr, ist also abgelaufen. Außerdem befristen die meisten Fahrschulen ihre Ausbildungsverträge auf 1 Jahr. Hier könnte auch eine neue Grundgebühr fällig werden.

    Außerdem musst du einen neuen Führerscheinantrag stellen und wieder Passbild, Sehtest und die Sofortmaßnahmen-Bescheinigung (die du hoffentlich gut aufgehoben hast) vorlegen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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