freiwillige 'Nachschulung'?

  • freiwillige "Nachschulung"?
     andrea_88
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Hallo,

    ich habe vor 2 Jahren meinen Füherschein gemacht, bin aber seitdem nicht gefahren unter anderem um der Verlegenheit zu entgegen das Aufbauseminar absolvieren zu müssen.

    Aber ich glaube, dass ich dadurch das Fahren etwas verlernt habe, ist es möglich in einer Fahrschule einige Studen zum Üben zu nehmen? Kann es sein, dass wenn man im Fahrschulbetrieb einen Unfall verursacht, dass man dann noch mal zu einem Aufbauseminar oder Ähnlichem muss?

    Gruss

    Andrea
  • Thema
    Re: freiwillige
    Autor
      fl02
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich habe vor 2 Jahren meinen Füherschein gemacht, bin aber seitdem nicht gefahren unter anderem um der Verlegenheit zu entgegen das Aufbauseminar absolvieren zu müssen.
    >
    >Aber ich glaube, dass ich dadurch das Fahren etwas verlernt habe, ist es möglich in einer Fahrschule einige Studen zum Üben zu nehmen? Kann es sein, dass wenn man im Fahrschulbetrieb einen Unfall verursacht, dass man dann noch mal zu einem Aufbauseminar oder Ähnlichem muss?
    >
    >Gruss
    >
    >Andrea

    hallo andrea,

    es ist kein problem, ein paar nachhilfestunden zu nehmen. du gehst einfach zu ner fahrschule und erzählst dein problem. der fahrlehrer wird wohl einen unfall nicht zulassen, weil du bist ja in dem moment wieder ein fahrschüler, nur das du schon einen führerschein hast und du alles gaaaaanz entspannt üben kannst. und das gute daran ist, das du keine PP hast und du solange üben kannst, bis deine knete alle ist. ja und wenn du denkst, jetzt reicht es dir mit dem üben, dann steigst du einfach aus. fertig.
    viel spass beim üben

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  • Thema
    Re: freiwillige
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    Moin,

    zum Thema Unfall bin ich mir nicht sicher. Du bist Führerscheininhaber und Fahrzeugführer, auch wenn ein FL neben dir sitzt.
    Du bist also verantwortlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: freiwillige
    Autor
      fl02
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >Moin,
    >
    >zum Thema Unfall bin ich mir nicht sicher. Du bist Führerscheininhaber und Fahrzeugführer, auch wenn ein FL neben dir sitzt.
    >Du bist also verantwortlich.

    Nur wenn sie geblitzt würde. sie geht aber einen vertrag mit der fahrschule ein und wird wie ein fahrschüler behandelt und somit ist der Fahrlehrer der Fahrzeugführer. es sei denn, der fahrlehrer ist so blöde und will das sie einen unfall baut,oder sie hat nichts unterschrieben und alles läuft schwarz unter der hand ab. bei uns inner fahrschule wäre ich für sie verantwortlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      carhol*
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >
    >Nur wenn sie geblitzt würde. sie geht aber einen vertrag mit der fahrschule ein und wird wie ein fahrschüler behandelt und somit ist der Fahrlehrer der Fahrzeugführer. es sei denn, der fahrlehrer ist so blöde und will das sie einen unfall baut,oder sie hat nichts unterschrieben und alles läuft schwarz unter der hand ab. bei uns inner fahrschule wäre ich für sie verantwortlich.

    ------------------------------------------------------------

    du bist fahrlehrer ??????????????????????????

    dann sollten dir die einschlägigen §§ bekannt sein.

    Sie fährt auf eigene verantwortung da sie einen führerschein hat und der fl darf grundsätzlich NICHT aktiv eingreifen. egal ob schriftlicher vertrag hat oder nicht. schriftliche verträge sind im fahrschulbereich nicht vorgeschrieben daher gelten auch mündliche "verabredungen" als vertrag.

    mfg



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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      fl02
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text

    >du bist fahrlehrer ??????????????????????????
    >
    >dann sollten dir die einschlägigen §§ bekannt sein.
    >
    >Sie fährt auf eigene verantwortung da sie einen führerschein hat und der fl darf grundsätzlich NICHT aktiv eingreifen. egal ob schriftlicher vertrag hat oder nicht. schriftliche verträge sind im fahrschulbereich nicht vorgeschrieben daher gelten auch mündliche "verabredungen" als vertrag.
    >
    >mfg
    >
    >
    >
    ja alles klaro, du schlauberger, ich kenne die §§, aber mach doch mal in deutschland nichts schriftlich,wenn was ist, bist du VOLL AM AR.SCH
    und glaubst du im ernst ich lass mir meinen arbeitsplatz zu schrott fahren? wenn du nicht aktiv eingreifen würdest machst du dich mit strafbar. stell dir vor, andrea fährt in der 30er zone ein kind um und du greifst nicht ein, da gehst du gleich mit in n knast. so und jetzt mach dir deinen reim

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  • Thema
    Re: freiwillige
    Autor
      gast77
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >du fährst eigenverantwortlich. Must also in allen Fällen die Verantwortung tragen, der Fahrlehrer ist nur der Beifahrer. Aber keine Sorge der Fahrlehrer greift schon ein wenn sein Auto gefährdet ist, er trägt dannn aber auch die Verantwortung für sein tun.Mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: freiwillige
    Autor
      carhol*
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    @fl02

    ich nehme an das du anscheinend nicht in der lage bist einen der schon einen führerschein hat, alleine durch mündliche anweisungen/hinweise zu führen.
    wie bildest du eigentlich die a-klassen aus ?
    das du dich wirklich nicht mit der rechtsprechung auskennst, zeigt dein thread, lies mal im bgb und den einschägigen gesetzen der fahrlehrer nach und schreib mir mal EINEN § der sich auf fahrschülerausbildung oder "auffrischungskurse" bezieht der einen schriftlichen vertrag erfordert.
    zum thema aktiver eingriff zieht dir mal die problematik bei den fahrproben im rahmen des "aufbauseminares" rein.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      fl02
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >@fl02
    >
    >ich nehme an das du anscheinend nicht in der lage bist einen der schon einen führerschein hat, alleine durch mündliche anweisungen/hinweise zu führen.
    >wie bildest du eigentlich die a-klassen aus ?
    >das du dich wirklich nicht mit der rechtsprechung auskennst, zeigt dein thread, lies mal im bgb und den einschägigen gesetzen der fahrlehrer nach und schreib mir mal EINEN § der sich auf fahrschülerausbildung oder "auffrischungskurse" bezieht der einen schriftlichen vertrag erfordert.
    >zum thema aktiver eingriff zieht dir mal die problematik bei den fahrproben im rahmen des "aufbauseminares" rein.
    >
    >mfg

    mann, darum gehts doch gar nicht. es geht darum, das jemand in die fahrschule kommt, der schon einen fs hat aber ewig nicht gefahren ist und schiss hat. der kriegt einen ordentlichen vertrag, ist ein fahrschüler und wenn der mist baut bin ich dran, weil ich nicht eingegriffen habe. denkst du, ich riskiere meinen job oder was? ich kann dir da geschichten erzählen. bei uns gibts einen schriftlichen vertrag.alles klar soweit?
    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      carhol*
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    >mann, darum gehts doch gar nicht. es geht darum, das jemand in die fahrschule kommt, der schon einen fs hat aber ewig nicht gefahren ist und schiss hat. der kriegt einen ordentlichen vertrag, ist ein fahrschüler und wenn der mist baut bin ich dran, weil ich nicht eingegriffen habe. denkst du, ich riskiere meinen job oder was? ich kann dir da geschichten erzählen. bei uns gibts einen schriftlichen vertrag.alles klar soweit?


    deine kompeteenz in sachen §§ ist zum himmel schreiend.
    als fl sollte man schon wissen was ein fahrschüler ist und wann du von deinem fl-schein gebrauch machen darfst. ich empfehle dir das studium des §1 fahrlg. mit deinen rechtlichen kenntnissen riskierst du nicht nur deinen job sondern gleich den ganzen fl-schein.
    bei einem aktiven eingriff begibst du dich in eine gefährliche nähe zum 315 stgb.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    >deine kompeteenz in sachen §§ ist zum himmel schreiend.
    >als fl sollte man schon wissen was ein fahrschüler ist und wann du von deinem fl-schein gebrauch machen darfst. ich empfehle dir das studium des §1 fahrlg. mit deinen rechtlichen kenntnissen riskierst du nicht nur deinen job sondern gleich den ganzen fl-schein.
    >bei einem aktiven eingriff begibst du dich in eine gefährliche nähe zum 315 stgb.
    >
    >mfg


    Das mag zwar vielleicht sein. Aber was ist mit der Ursächlichkeit und Zurechnung des Erfolges und der sogennanten Risikoverringerung? Und schon wäre der eingreifende Dritte aus dem Schneider. Egal ob Fl oder nicht.

    Und zu den Verträgen.
    fl02 sagt nicht dass ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben ist, er dient lediglich der Absicherung als Beweiszweck, so wie ich das verstanden habe. Und aus diesem Grund ist das in seiner Fahrschule halt Gang und Gebe, was ich persönlich auch so machen würde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      carhol*
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    wie willst du in den vertrag formulieren ?

    egal ob mündlich oder schriftlich

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    >wie willst du in den vertrag formulieren ?
    >
    >egal ob mündlich oder schriftlich
    >
    >mfg
    >

    Da muss halt rein, was gemacht werden soll, wie teuer eine Stunde ist und dass der Vertrag zwischen der Fahrschule und der Person ist, die gerne üben möchte.
    Oder machst du sowas kostenlos? Denn ohne Vertrag hast du keinen Anspruch auf Geld und ich nehme nicht an, dass sich ne FS hinstellt und kostenlos Nachhilfe zum Spaß gibt.

    Und ein mündlicher Vertrág ist schnell geschlossen:
    Person: Kann ich in Ihrer Fahrschule "Nachhilfe" bekommen?
    Fahrschule: Ja, klar, macht 30 Euro die Stunde.
    Person: Ok, einverstanden.

    Und schon besteht der Vertrag.Angebot und Annahme.

    Ich finde es eher schwierig, KEINEN Vertrag zu konzipieren. Sprich, es wäre eine reine Gefälligkeit.

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: freiwillige
    Autor
      trin
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    Hi,

    die rechtliche Seite ist noch viel spnnender als hier geschildert. Fl darf nur mit Menschen zum Zwecke der Ausbildung und Prüfung einer Fahrerlaubnis fahren. Rechtliche Probleme gab es schon bei ASF, ASp, die wurden ausgeräumt. Hier hat der Fahrlehrer bei den TN mit Führerschein eine Art Begleitfunktion. Rechtlich ist er gestellt wie der Begleiter bei BF17. Keine Eingriffserlaubnis, keine Verantwortung. Wenn Auffrsichungssstunden gemacht werden, hat der FL ebenfalls keine amtliche Funktion. Daher dürfen diese Stunden auch ohne Doppelbedienung und auf Auto des Auffrischlers gefahren werden (Sinn dahingestellt, zumindest zu Anfang). Wenn FL Leistung erbringt, wird er bezahlt. Dabei das Finanzamt nicht vergessen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: freiwillige
    Autor
      chrika
      schrieb am Samstag, 21. März 2009
    Text
    >Fl darf nur mit Menschen zum Zwecke der Ausbildung und Prüfung einer Fahrerlaubnis fahren.

    Hey, kannst du mir vielleicht die Quelle dazu verraten?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      carhol*
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    §1 fahrlg

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      chrika
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    >§1 fahrlg
    >
    >mfg

    *gg* ok danke, war ja einfach ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: freiwillige
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    Schade, dann muss ich wohl meinen Beruf aufgeben.

    Weil, wenn es so ist wie trin sagt:
    "Fl darf nur mit Menschen zum Zwecke der Ausbildung und Prüfung einer Fahrerlaubnis fahren."

    was mach ich dann wenn meine Freundin fährt oder so?
    Oder ich mit nem Freund unterwegs bin?
    ODer wenn ich Bus fahre .......

    Grins.
    Jaja, der böse Schabernack mal wieder.........

    Schönen Sonntag allen

    Wolfe

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