fragen:ausfahrt,einbahnstraße

  • fragen:ausfahrt,einbahnstraße
     Hellyeah
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    ich hab mal 2 fragen.

    nehmen wir mal ich fahre auf der autobahn und ein schild taucht auf. gerade aus : berlin
    rechts :bremen
    über den rechten pfeil ebenfalls ein pfeil nach recht: münchen

    wenn ich jetzt nach münchen fahren möchte, muss ich ja bei ca. 200 m vor der ersten aufahrt blinken, beobachten,schulterblick und dann auf die rechte spur wechseln. könnte ich dann erstmal wieder den fahrtrichtungsanzeiger ausmacehn ,da ich ja erst bei der 2. ausfahrt reinfahre.

    2. hat man vorfahrt wenn man aus einer einbahnstraße kommt?ja oder?(also der links von mir muss mir vorfahrt gewähren)
  • Thema
    Re: fragen:ausfahrt,einbahnstraße
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    >nehmen wir mal ich fahre auf der autobahn und ein schild taucht auf. gerade aus : berlin
    >rechts :bremen
    >über den rechten pfeil ebenfalls ein pfeil nach recht: münchen

    Kann ich mir nicht so recht vorstellen. Egal, die diversen Vorwegweiser und Ausfahrttafeln haben sowieso nur hinweisenden Charakter. Entscheidend ist hier, was auf der Straße markiert ist.

    Wenn es eine reale Situation ist: Link zu Google Maps angeben, dann kann man sich das mal anschauen.

    Grundsätzlich ist es aber eine schlechte Idee, mit rechts gesetztem Blinker an irgendwelchen Ausfahrten VORBEI zu fahren.


    >2. hat man vorfahrt wenn man aus einer einbahnstraße kommt?ja oder?(also der links von mir muss mir vorfahrt gewähren)

    Man KANN Vorfahrt haben, z.B. wegen "rechts vor links". Einbahnstraßen sind in dieser Hinsicht ganz normale Straßen.

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  • Thema
    Re: Re: fragen:ausfahrt,einbahnstraße
    Autor
      Hellyeah
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    also sollte man nach dem fahrspurenwechsel wieder den blinker vor der ersten ausfahrt ausschalten?

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  • Thema
    Re: Re: Re: fragen:ausfahrt,einbahnstraße
    Autor
      Mursik
      schrieb am Freitag, 16. April 2010
    Text
    Richtig. Da du die zweite Ausfahrt nehmen mußt, darfst du vor der ersten nicht blinken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fragen:ausfahrt,einbahnstraße
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 16. April 2010
    Text
    >Richtig. Da du die zweite Ausfahrt nehmen mußt, darfst du vor der ersten nicht blinken.

    Es kommt darauf an, wie weit die Ausfahrten voneinander entfernt sind.

    Bei nur 100 Metern auf einer BAB sollte man bereits vorher blinken. Nicht umsonst steht in der StVO § 9 Abs. 1
    "Wer abbiegen will, muss dies RECHTZEITIG und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

    Wenn ein Verkehrsteilnehmer blinkt heißt das nicht, dass er die nächste Straße rechts abbiegt, es bedeutet, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug bald nach rechts bewegt (abbiegen, abfahren, in ein Grundstück rein oder einfach nur am Rechten Fahrbahnrand anhalten wird)

    Viele verstehen das allerdings total verkehrt. Ein Ort weiter, wo ich wohne, gibt es eine Tankstelle, die direkt an einer kleinen Kreuzung steht. Man blinkt rechts, passiert die Kreuzung und fährt 10 Meter weiter auf das Grundstück der Tankstelle. Viele denken, dass das Fahrzeug vorher rechts abbiegt und so kommt es manchmal zu missverständnissen. Viele Blinken daher erst im letzten Moment, wobei es wieder zum Nachteil wird, wenn der Vordermann plötzlich auf die Bremse tritt. Man kann sich auf das Abbiegen des Vordermanns nicht einstellen.

    Aus diesem Grund gebe ich jedem den Rat: Fahrt wie ihr es in der FL lernt / gelernt habt. Wenn dies jeder so macht, wird es in Zukunft keine Missverständnisse mehr geben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: fragen:ausfahrt,einbahnstraße
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 16. April 2010
    Text
    Zuerst etwas Erbsenzählerei: Ob es wirklich ein Abbiegevorgang ist, ist noch nicht klar. Es könnte auch ein Spurwechsel sein. Die genaue Verkehrsführung ist ja nicht bekannt.

    Das spielt aber zumindest für das Folgende keien Rolle ...

    >Es kommt darauf an, wie weit die Ausfahrten voneinander entfernt sind.
    >
    >Bei nur 100 Metern auf einer BAB sollte man bereits vorher blinken. Nicht umsonst steht in der StVO § 9 Abs. 1
    >"Wer abbiegen will, muss dies RECHTZEITIG und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

    ... da für Fahrstreifenwechsel sinngemäß das gleiche gilt.

    Ja, rechtzeitig blinken ist wichtig, deutlich ist aber genauso wichtig. Und eine Ankündigung der Art "Irgendwann demnächst fahre ich nach rechts!" ist nicht deutlich.

    Zur Ankündigung gehört übrigens noch deutlich mehr als nur blinken, z.B. verlangsamen. Wenn ich mit den Blinkern nicht klar anzeigen kann, wo genau ich abbiegen will, bin ich vermutlich zu schnell.

    >Viele verstehen das allerdings total verkehrt. Ein Ort weiter, wo ich wohne, gibt es eine Tankstelle, die direkt an einer kleinen Kreuzung steht. Man blinkt rechts, passiert die Kreuzung und fährt 10 Meter weiter auf das Grundstück der Tankstelle. Viele denken, dass das Fahrzeug vorher rechts abbiegt und so kommt es manchmal zu missverständnissen. Viele Blinken daher erst im letzten Moment, wobei es wieder zum Nachteil wird, wenn der Vordermann plötzlich auf die Bremse tritt. Man kann sich auf das Abbiegen des Vordermanns nicht einstellen.

    Das ist genau der Punkt: Wenn ich meinen Abbiegevorgang nicht gut mit den Blinkern ankündigen kann, muss ich das anders tun. Wenn ich (rechtzeitig, vorsichtig, unter Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs) etwas langsamer werde, ist das für meinen Nachfolger schon ein erster Hinweis, dass "etwas im Busch" ist. Durch das langsame Tempo habe ich außerdem mehr Zeit, den Blinker präzise zu setzen.

    Umgekehrt hast du aber recht: Nur weil jemand blinkt, darf ich mich als Wartepflichtiger nicht darauf verlassen, dass er WIRKLICH abbiegt.

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