frage zur Theoretischen Prüfung

  • frage zur Theoretischen Prüfung
     Annile
      schrieb am Montag, 1. Februar 2010
    Hallo, ich hätte mal eine Frage. Wenn man 3 mal durch die Theoretische Prüfung durchfällt ist man doch ein halbes Jahr gesprett und darf dann erst wieder antreten zur Prüfung oder ist das nicht mehr so?
    Würde mich freuen auf Antwort
    Gruß Anni
  • Thema
    Re: frage zur Theoretischen Prüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 1. Februar 2010
    Text
    Nein, du darfst die TP jeweils nach einer Wartezeit von 14 Tagen wiederholen, egal ob du gerade das erste, zweite, dritte, 15., 23., 42., ... mal durchgefallen bist.

    Beschränkungen:
    - 1 Jahr nach Bearbeitung deines FE-Antrags läuft dieser aus und muss neu gestellt werden (kostet Zeit und Geld).
    - 1 Jahr nach Anmeldung in der Fahrschule läuft der Ausbildungsvertrag i.d.R. aus (kann einen neuen Grundbetrag kosten).
    - 2 Jahre nach Abschluss der theoretischen Ausbildung (i.d.R. letzte Theoriestunde) verfällt der Unterricht und muss neu besucht werden (kostet Zeit und wegen Punkt 2 indirekt auch Geld).

    Wenn du aber schon zweimal durch die theoretische Prüfung gefallen bist, solltest du bevor du weitere Versuche startest die Ursachen finden und abstellen. Dafür war die längere Wartefrist früher nämlich vorgesehen: Selbstreflexion!

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