frage zu verkehrsschild

  • frage zu verkehrsschild
     lenablume
      schrieb am Dienstag, 24. Juli 2012
    kennt jmd vielleicht dieses verkehrsschild neben schulen, wo drauf steht 30 fahren von 8-15uhr oder so ähnlich und ansonsten 50 fahren?? das gilt ja nur zu schulzeiten und was ist eigentlich, wenn ferien sind darf man dann zwischen 8 und 15 uhr auch 50 fahren??? oder muss man da trotzdem 30 fahren obwohl die straße seelenverlassen ist???
  • Thema
    Re: frage zu verkehrsschild
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 24. Juli 2012
    Text
    >wenn ferien sind darf man dann zwischen 8 und 15 uhr auch 50 fahren???

    Nein, darf man nicht.
    Bedenke: Kennst du die Ferientermine in den anderen Bundesländern?

    Ferientermine interessieren die Mehrzahl der Kraftfahrer eh nicht, da sie höchstens durch den eigenen Nachwuchs noch mal einen Bezug dazu haben, wenn sie nicht selbst im Schuldienst tätig sind.


    >oder muss man da trotzdem 30 fahren obwohl die straße seelenverlassen ist???

    Gerade dann wird da gern geblitzt (zeigt die Erfahrung aus der eigenen Region).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: frage zu verkehrsschild
    Autor
      lenablume
      schrieb am Dienstag, 24. Juli 2012
    Text
    >>wenn ferien sind darf man dann zwischen 8 und 15 uhr auch 50 fahren???
    >
    >Nein, darf man nicht.
    >Bedenke: Kennst du die Ferientermine in den anderen Bundesländern?
    >
    >Ferientermine interessieren die Mehrzahl der Kraftfahrer eh nicht, da sie höchstens durch den eigenen Nachwuchs noch mal einen Bezug dazu haben, wenn sie nicht selbst im Schuldienst tätig sind.
    >
    >
    >>oder muss man da trotzdem 30 fahren obwohl die straße seelenverlassen ist???


    >
    >Gerade dann wird da gern geblitzt (zeigt die Erfahrung aus der eigenen Region).

    okey danke für die antwort. ich hatte so ein komisches gefühl als ich heute auf der straße mit 30-35 entlang gerattert bin obwohl es da so leer war und hinter mir der ist so dicht an mein auto gefahren, da dachte ich mir musst du hier vielleicht doch 50 fahren??

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  • Thema
    Re: Re: Re: frage zu verkehrsschild
    Autor
      Alex FTL
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2012
    Text
    Hallo Zusammen,

    zu Verkehrszeichen hätte ich auch mal eine frage. Ich habe zwar meine Führerscheine schon paar jährchen, aber es ändert sich ja immer mal wieder was.

    - Innerorts steht eine Begründete Geschwindigkeitsbeschränkung, 50 km/h wegen Baustelle. Ca. 50m weiter steht das Ortsausgangsschild, dahinter fängt die Baustelle an.
    Wird die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eigentlich durch das Ortsausgangsschild aufgehoben, oder zählt hier die Begründung (VZ 123 Baustelle)?

    Wie lange gilt Innerorts eine unbegründete Geschwindigkeitsbeschränkung? Ich habe mal gelernt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung an der nächsten Krezung, an der ich Vorfahrt gewähren muss, wieder aufgehoben ist. Andere sagen wiederum bis zur nächsten einmündung. Was ist Aktuell Richtig?

    Vielen Dank und viele Grüße, Alex

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: frage zu verkehrsschild
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 27. Juli 2012
    Text
    >- Innerorts steht eine Begründete Geschwindigkeitsbeschränkung, 50 km/h wegen Baustelle. Ca. 50m weiter steht das Ortsausgangsschild, dahinter fängt die Baustelle an.

    Was beabsichtigt ist, dürfte damit klar sein ...


    >Wird die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eigentlich durch das Ortsausgangsschild aufgehoben, oder zählt hier die Begründung (VZ 123 Baustelle)?

    Das Ortendeschild hebt nur eine einzige Beschränkung auf, nämlich diejenige, die vom Ortsanfangsschild eingeführt wurde. Alle anderen Streckenverbote (dazu zählen Geschwindigkeitsbegrenzungen) gelten grundsätzlich auch über das Ortsende hinaus - in der Theorie.

    Praktisch sehen das Gerichte immer wieder etwas anders und gehen hier gerne von einer unklaren (und damit unwirksamen) Beschilderung aus. Auch wird vom Verkehrsteilnehmer im Regelfall nicht erwartet, dass er sich Verbote "gestaffelt" merken kann.

    Zuletzt ist bei solchen Beschilderungen immer fraglich, ob das alles so behördlich angeordnet ist. Andernfalls ist die Beschilderung - auch wenn sie völlig eindeutig wäre - nämlich auch unwirksam. Bei einer behördlichen Anordnung wäre hier vermutlich das Zeichen nach dem Ortsende wiederholt worden.


    Insgesamt ist das alles natürlich ziemlich unsicher. Da bei dieser Beschränkung dann auch mal schnell ein Fahrverbot im Raum steht, ist die einzige sichere Variante, die Beschilderung zu befolgen.


    >Wie lange gilt Innerorts eine unbegründete Geschwindigkeitsbeschränkung?

    Das ist ein Streckenverbot (s.o.) und gilt somit bis es entweder aufgehoben wird oder bis du die Strecke verlässt, also abbiegst. War schon immer so, auch wenn sich andere Gerüchte hartnäckig halten.

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