frage zu einem schild

  • frage zu einem schild
     weissnet
      schrieb am Samstag, 5. Juni 2010
    hallo,
    zusammen an einem pfosten folgende schilder: dieses blaue parkplatz-schild + ein schild mit zb. mo-fr soundsoviel uhr bis soundsoviel uhr+ noch ein schild "nur mit parkschein" (weiß grad nicht genau die reihenfolge der letzten beiden schilder schilder, spielt das vllt ne rolle???):

    worauf bezieht sich die zeitbegrenzung? heißt das, man darf außerhalb der zeit auch ohne parkschein parken, oder darf man außerhalb der zeit garnicht dort parken?

    und falls letzteres zutrifft, dass man außerhalb der zeit garnicht dort parken darf, darf man dann wenigstens dort "halten", also zum be oder entladen, ein oder aussteigen oder bis zu 3 minuten stehen bleiben?

    darf man das fahrzeug verlassen ohne dass es als parken zählt, wenn man natürlich nach 3 min wieder da ist und weg fährt?
  • Thema
    Re: frage zu einem schild
    Autor
      Jason-AA
      schrieb am Samstag, 5. Juni 2010
    Text
    Meinst du evtl. sowas?
    http://www.wochenanzeiger-muenchen.de/images/2009/11/8172__xl.jpg

    Wenn ja, brauchst du von 9-23H Werktags einen Parkschein. Ausserhalb dieser Zeiten (In diesem Beispiel z.b. auch Wochenende/Feiertage) darfst du parken wie du willst ;) Auch Ohne Schein..
    Der Wagen muss aber dann ab 9Uhr wieder weg sein :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: frage zu einem schild
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 5. Juni 2010
    Text
    >Meinst du evtl. sowas?
    >http://www.wochenanzeiger-muenchen.de/images/2009/11/8172__xl.jpg

    Auch wenn es (in diesem Fall) zum gleichen Ergebnis führt: Das ist eine andere Situation, als die vom TE beschriebene. Bei dir ist es ein ZZ ...

    >zusammen an einem pfosten folgende schilder: dieses blaue parkplatz-schild + ein schild mit zb. mo-fr soundsoviel uhr bis soundsoviel uhr+ noch ein schild "nur mit parkschein"

    ... beim TE sind es zwei.

    Zusatzzeichen beziehen sich nicht aufeinander, sondern immer auf das Hauptzeichen ganz oben. Insofern ist die Reihenfolge der ZZ also egal.

    >worauf bezieht sich die zeitbegrenzung? heißt das, man darf außerhalb der zeit auch ohne parkschein parken, oder darf man außerhalb der zeit garnicht dort parken?

    Außerhalb der Zeit gilt das Schild nicht. Damit ist aber das Parken nicht unbedingt verboten, solange keine entsprechenden Schilder (Haltverbot absolut/eingeschränkt, ...) aufgestellt sind oder das Parken aus anderen Gründen (Restbreite Fahrbahn, verkehrsberuhigter Bereich, ...) verboten ist. Wenn das Parken nicht aus solchen Gründen verboten ist, darfst du außerhalb dieser Zeiten auch ohne Parkschein parken.


    >und falls letzteres zutrifft, dass man außerhalb der zeit garnicht dort parken darf, darf man dann wenigstens dort "halten", also zum be oder entladen, ein oder aussteigen oder bis zu 3 minuten stehen bleiben?

    Das ist ganz unabhängig von dieser Beschilderung. Solange das halten also nicht aus anderen Gründen verboten ist - s.o. ...


    >darf man das fahrzeug verlassen ohne dass es als parken zählt, wenn man natürlich nach 3 min wieder da ist und weg fährt?

    Nur sofern das zum Be- und Entladen bzw. zum Ein- und Aussteigen unbedingt erforderlich ist. Andernfalls gilt § 12 Abs. 2 StVO:

    "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."

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