fahrverbot?

  • fahrverbot?
     onenigget
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2010
    hey...also ich hab folgendes problem...
    bin noch ein n halbes jahr in der verlängerten probezei weil ich außerhalb 28 km/h zu schnell war!nun hat die polizei mich rausgeholt..anscheinend rot.Nun ein gerichtstermin...was kann mir im schlimmstem fall passieren?pappe ganz weg?bußgeldbescheid waren 113€ inkl. strafe weil ich mein FS vergessen hatte!
    dankeee
  • Thema
    Re: fahrverbot?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 10. September 2010
    Text

    Der Gerichtstermin ist wohl nur deshalb, weil du Widerspruch eingelegt hat.
    Das Bußgeld wird sich aus 90€ für die Ampel und 23 € für die Verwaltungsgebühr zusammen setzen.
    Das Aufbauseminar für die Geschwindigkeitsüberschreitung hattest du fristgerecht absolviert?
    Oder sehe ich bei den oberen Punkten etwas falsch?

    Der 2. A-Verstoß bringt dir eine "Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung" (deren Besuch dir 2 Punkte vom Flenskonto nimmt ;o) ).

    Wie deine "Karriere" weiter verlaufen kann, kannst du dieser Grafik entnehmen:
    http://www.verkehrsportal.de/images/gif/probezeit.gif

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: fahrverbot?
    Autor
      onenigget
      schrieb am Freitag, 10. September 2010
    Text
    Richtig...habe n widerspruch gemacht und als dann der gerichtstermin war, war ich im ausland...
    ja, habe alles fristgerecht gemacht...also kommt nichts anderes mehr auf mich zu ja!? und diesen test muss ich doch nicht machen oder?also das ist n tip aber keine pflicht!?
    Und die Probezeit?wird die nochmals verlängert?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: fahrverbot?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 10. September 2010
    Text
    >Richtig...habe n widerspruch gemacht und als dann der gerichtstermin war, war ich im ausland...

    Wie? Der Gerichtstermin war schon? O_o
    Dann hast du schon ein Urteil.
    Oder meinst du: "Wäre gewesen, wenn ich den wegen eines Auslandaufenthaltes nicht abgesagt hätte ..." (und nun warte ich auf einen neuen).
    Oder hast du den Termin verstreichen lassen und hast andere auf dich warten lassen?
    Wie hoch sich da Gerichtskosten belaufen - davon habe ich kA


    >ja, habe alles fristgerecht gemacht...also kommt nichts anderes mehr auf mich zu ja!? und diesen test muss ich doch nicht machen oder?also das ist n tip aber keine pflicht!?
    >Und die Probezeit?wird die nochmals verlängert?

    Probezeiten werden grundsätzlich nur einmal verlängert (hast du dir die Grafik nicht angesehen?). Dann tue das bitte jetzt.
    Dafür die Addy in die Zeile oben kopieren, auf der nun "http://www.fahrschulforum.de/" steht und dann oben links auf Vollbild klicken (evtl. auf die Grafik um so zu vergrößern).
    Dann erkennst du, dass du nun an Punkt 2 (rot) der Probezeitmaßnahmen angelangt bist (sofern du für schuldig befunden wirst/wurdest).

    Mit der MPU -die im Volksmund "Id*oten-Test" genannt wird hat diese Beratung nichts zu tun. Das wäre Punkt 4.

    Mal ehrlich: Ich hätte wirklich den Widerspruch nur eingelegt, wenn ich ABSOLUT von meiner Unschuld überzeugt wäre.
    Schon für ein superlanges "Gelb" -bei dem ich vll. nur das "Rot" nicht sah, weil ich starr nach vorn schaute (;o) )- hätte ich es nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, sondern brav mein Knöllchen bezahlt, und gut wäre gewesen.

    In der Zeit bis zum Fristablauf ist man PROBEZEITMÄßIG eh in einem "geschützten Bereich" - und da deine Probezeit eh fast um ist, sollte es nicht schwer fallen, mal den Gasfuß unter besonderer Kontrolle zu halten. Denn beim nächsten A-Verstoß wäre das Kärtchen ersteinmal weg (Punkt 3)!


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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fahrverbot?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 10. September 2010
    Text
    >>Richtig...habe n widerspruch gemacht und als dann der gerichtstermin war, war ich im ausland...

    Du hättest um die Verlegung des Termins bitten können oder zumindest den Einspruch zurücknehmen. Das hätte dir die jetzt anfallenden Verfahrenskosten erspart: 47 € Gebühr (im Gegenzug werden die 23,50 € vom Bußgeldbescheid erlassen), außerdem Zeugengelder, falls Zeugen geladen waren. Das ist gerade bei einem unbegründeten Einspruch recht wahrscheinlich.

    Unter diesen Umständen war die Sache auch sonst ein Griff ins Klo: Der Richter ist nicht an die Sätze des Bußgeldkatalogs gebunden, könnte also z.B. auch eine höhere Strafe verhängen.


    >Mal ehrlich: Ich hätte wirklich den Widerspruch nur eingelegt, wenn ich ABSOLUT von meiner Unschuld überzeugt wäre.

    Ganz so blöd war es ja nicht: Der Einspruch verhindert, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Ohne Rechtskraft kein Eintrag ins VZR, ohne Eintrag in Flensburg keine Verwarnung wegen des erneuten Verstoßes in der Probezeit - und vor dem Fristablauf dieser Maßnahme kann die dritte Stufe in der Probezeitgrafik nicht erreicht werden. Wie du richtig schreibst, ziehen weitere Verstöße vor Ablauf der Probezeit nur die "normalen" (also keine Probezeit-) Folgen nach sich. Jeder Tag, um den die Rechtskraft des Bescheides also verzögert wird, ist ein sicherer Tag Probezeit mehr.

    Zu dem Termin nicht zu erscheinen, war trotzdem nicht gut.

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