fahrstunden BE

  • fahrstunden BE
     zurie67
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Hallo, lese ihr an vielen Stellen das man bei der Ausbildung für BE nur 5 pflichtstunden brauch. Mein Fahrlehrer war sich sicher das es 8 PS sind?! was nun? Kann ich mich querstellen und sagen ich bezahle nur die geforderten 5 PS? Oder gibt es hier Unterschiede von Land zu Land?

    mfg stefan
  • Thema
    Re: fahrstunden BE
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text
    >Hallo, lese ihr an vielen Stellen das man bei der Ausbildung für BE nur 5 pflichtstunden brauch. Mein Fahrlehrer war sich sicher das es 8 PS sind?! was nun? Kann ich mich querstellen und sagen ich bezahle nur die geforderten 5 PS? Oder gibt es hier Unterschiede von Land zu Land?
    >
    >mfg stefan

    Du musst nur 5 Pflichtstunden machen. Falls dein Fahrleher aber meint, dass diese nicht reichen, um die Prüfung zu bestehen kann er noch weitere mit dir machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: fahrstunden BE
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text
    >Hallo, lese ihr an vielen Stellen das man bei der Ausbildung für BE nur 5 pflichtstunden brauch. Mein Fahrlehrer war sich sicher das es 8 PS sind?! was nun? Kann ich mich querstellen und sagen ich bezahle nur die geforderten 5 PS? Oder gibt es hier Unterschiede von Land zu Land?



    Es kommt drauf an, was DU unter dem Begriff "Pflichtstunden" verstehst.

    Gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden sind die drei Überland-, eine Autobahn- und eine Beleuchtungsfahrstunde. (= Summe fünf!)

    Für das restliche Programm wirst Du unter Garantie auch noch Fahrstunden nehmen müssen, und sei es lediglich, um Deinem FL zu beweisen, dass Du das Fahrschulauto samt Anhänger rückwärts um die Ecke bekommst, dass Du das Trennen und Verbinden im Schlaf beherrschst und das Du auch ansonsten keinerlei Unsicherheiten im Umgang mit dem Gespann im Strassenverkehr hast.

    Alle diese Inhalte gehören nämlich nicht in die gesetzlich vorgeschriebenen fünf "besonderen Ausbildungsfahrten". Die haben eigene Inhalte.

    Wenn also Dein FL neben den per Gesetz anzahlmäßig vorgeschriebenen Fahrstunden für das Restprogramm noch weitere drei Fahrstunden veranschlagt, ohne die er Dich nicht zur Prüfung vorstellen will, Dir also lächerliche dreimalfünfundvierzig weitere Minuten Fahrerfahrung zur "Pflicht" macht, dann sei froh, dass er nicht mehr verlangt, denn das ist verdammt knapp kalkuliert.

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