fahrschulwechsel

  • fahrschulwechsel
     joliejolene
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Hallo,nochmal eine frage wenn ich die fahrschule wechseln sollte wie läuft das genau ab und voralem was pasiert wenn mich mein alter fahrlehrer schlecht macht kann das auswirkungen haben
  • Thema
    Re: fahrschulwechsel
    Autor
      dejavue
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    Deine alte FS muss dir lediglich theoriestunden bzw sonderfahrten bestaetigen.. nicht mehr und nicht weniger, dass muessen sie meines wissens nach nicht wenn noch gelder offen stehen... ausserdem kommen neue kosten auf dich zu. Bezahl doch erstmal die offenen kosten bevor du dich in neue stuerzt.. meine guete.

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  • Thema
    Re: Re: fahrschulwechsel
    Autor
      joliejolene
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    >Deine alte FS muss dir lediglich theoriestunden bzw sonderfahrten bestaetigen.. nicht mehr und nicht weniger, dass muessen sie meines wissens nach nicht wenn noch gelder offen stehen... ausserdem kommen neue kosten auf dich zu. Bezahl doch erstmal die offenen kosten bevor du dich in neue stuerzt.. meine guete. Es ist aber so da ich mich nicht wohlfühle und auch das vertrauen kaum noch da ist wird mir immer wieder von vielen gesagt das es besser wäre zu wechseln Davon ab es gab eine absprache was das geld betrifft und er macht es jetz davon abhängig!Was nicht ok ist zumal er regelmässig ged bekommt so duaret das immer länger mit der prüfung und ich kann nachher noch von vorne anfangen und das ist nicht sinn und zweck

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  • Thema
    Re: fahrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    Der Ablauf ist ganz einfach:
    - Du kündigst den Ausbildungsvertrag in deiner alten Fahrschule schriftlich.
    - Deinem anderen Thread entnehme ich, dass du die TP bereits absolviert hast. Falls du noch keine Sonderfahrten gefahren bist, brauchst du auch keine Ausbildungsbescheinigung. Andernfalls muss die Fahrschule dir die Sonderfahrten bescheinigen.
    - Du suchst dir eine neue Fahrschule, schließt einen neuen Ausbildungsvertrag und gibst dort ggf. deine Ausbildungsbescheinigung ab.
    - Auch TÜV bzw. DEKRA müssen informiert werden. Das sollte aber die neue Fahrschule übernehmen.

    Jetzt noch ein paar Worte zu den finanziellen Aspekten, die du in deinem anderen Thread angesprochen hast:

    Grundsätzlich darf die Fahrschule die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung nicht von der Zahlung ausstehender Forderungen abhängig machen. Aber wer würde nicht verstehen, dass die Fahrschule ihr Geld haben will?

    Solltest du die Fahrschule wechseln mit der Absicht, in der neuen Fahrschule auch erst mal bis zur "Toleranz" Schulden auflaufen zu lassen, kann das - falls es nicht mit der neuen Fahrschule abgesprochen war - einen strafbaren Betrug (§ 263 StGB) darstellen. Womöglich erkundigt sich die neue Fahrschule aber auch bei der alten, ob noch Forderungen offen sind und bildet dich dann nicht aus bis alles bezahlt ist. Das ist gerade in Städten (hohe Fahrschuldichte, d.h. leichter Wechsel) nicht unüblich.


    Also überleg dir genau, was du machst - BEVOR du es machst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: fahrschulwechsel
    Autor
      joliejolene
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    >Der Ablauf ist ganz einfach:
    >- Du kündigst den Ausbildungsvertrag in deiner alten Fahrschule schriftlich.
    >- Deinem anderen Thread entnehme ich, dass du die TP bereits absolviert hast. Falls du noch keine Sonderfahrten gefahren bist, brauchst du auch keine Ausbildungsbescheinigung. Andernfalls muss die Fahrschule dir die Sonderfahrten bescheinigen.
    >- Du suchst dir eine neue Fahrschule, schließt einen neuen Ausbildungsvertrag und gibst dort ggf. deine Ausbildungsbescheinigung ab.
    >- Auch TÜV bzw. DEKRA müssen informiert werden. Das sollte aber die neue Fahrschule übernehmen.
    >
    >Jetzt noch ein paar Worte zu den finanziellen Aspekten, die du in deinem anderen Thread angesprochen hast:
    >
    >Grundsätzlich darf die Fahrschule die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung nicht von der Zahlung ausstehender Forderungen abhängig machen. Aber wer würde nicht verstehen, dass die Fahrschule ihr Geld haben will?
    >
    >Solltest du die Fahrschule wechseln mit der Absicht, in der neuen Fahrschule auch erst mal bis zur "Toleranz" Schulden auflaufen zu lassen, kann das - falls es nicht mit der neuen Fahrschule abgesprochen war - einen strafbaren Betrug (§ 263 StGB) darstellen. Womöglich erkundigt sich die neue Fahrschule aber auch bei der alten, ob noch Forderungen offen sind und bildet dich dann nicht aus bis alles bezahlt ist. Das ist gerade in Städten (hohe Fahrschuldichte, d.h. leichter Wechsel) nicht unüblich.
    >
    >
    >Also überleg dir genau, was du machst - BEVOR du es machst.


    Hallo ich werde das geld was da offen ist so oder so bezahlen und genauso werde ich mit der anderen Fahrschule über alles reden warum weshalb wieso und was offen ist da bin ich ehrlich!!!Und mein jetziger FL war damit einverstanden das der rest abgezahlt wird und nun hat er seine meinung geändert!Und ich weis nicht wie ich aufeinmal wieder soviel geld zuammen bekomm 1300 hab ich ja auf einen schlag bezahlt und den rest in raten und das Pünktlich und jetzt das...Dardurch ist die stimmung angespannt und das bringt mir und ihm nichts beim fahren so komm ich nicht weiter und ich habe nur bis August zeit!Ich weis ehrlich nicht was ich machen soll

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  • Thema
    Re: Re: Re: fahrschulwechsel
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text


    Du hast also 1300€ "abgefahren", bevor du dich mit deinem FL über das Abstottern unterhalten hast, richtig?
    Hast dann gesagt, dass du monatlich 100€ bezahlen. ABER hast du dich mit ihm auch darüber unterhalten, wie viele Fahrstunden in diesen Monaten nehmen willst?!?
    Mit 100€ kommst du (bei günstiger FS, oder günstiger Region) auf 3 Fahrstunden.
    Das harmoniert nun mal gar nicht mit deinem Wunsch, schnell fertig zu werden, OHNE dass der FL lange auf sein Geld warten muss (für ihn also Zinsen fällig werden).

    Zu deinem Satz:
    >und voralem was pasiert wenn mich mein alter fahrlehrer schlecht macht kann das auswirkungen haben

    Da solltest du dich auch fragen, was auf dich zukäme, wenn du deinen Ex-FL schlecht machen würdest.

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  • Thema
    Re: Re: Re: fahrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    >Hallo ich werde das geld was da offen ist so oder so bezahlen

    Das ist gut, aber nur ein Teil des Problems. Die Fahrschule hat eine Leistung erbracht und ist dafür in Vorleistung gegangen (Personal, Fahrzeuge, ...). Dieses Geld muss die Fahrschule auch irgendwo hernehmen. Entweder nimmt die Fahrschule also selbst einen Kredit auf (was Zinsen kostet) oder sie bildet dafür Rücklagen (wodurch ihr Zinsen für dieses Geld entgehen) - so oder so kostet es die Fahrschule Geld.

    Es geht also nicht nur darum, OB du zahlst, sondern auch ganz wesentlich darum, WANN du zahlst.


    >und genauso werde ich mit der anderen Fahrschule über alles reden warum weshalb wieso und was offen ist da bin ich ehrlich!!!

    Es geht weniger darum, was bisher war. Es geht darum, dass du keine Zusagen über die Bezahlung der fälligen Entgelte geben darfst, von denen du weißt, dass du sie nicht einhalten kannst. Wenn du also über den Ausbildungsvertrag oder die AGB der Fahrschule akzeptierst, dass Zahlungen nach erbrachter Leistung unmittelbar fällig werden (das ist neben Vorkasse die übliche Regelung), dann sind wir bei o.g. Betrug, wenn du eine Fahrstunde nimmst, für die du das Geld nicht "in der Tasche" hast.

    Um sicher zu gehen, sollte Ratenzahlung oder Stundung also im Voraus vereinbart werden.


    >Und mein jetziger FL war damit einverstanden das der rest abgezahlt wird und nun hat er seine meinung geändert!

    Hatte er denn eine Wahl? Was wäre passiert, wenn er nicht mit Ratenzahlung einverstanden gewesen wäre? Das ist es doch, was euer Verhältnis belastet.

    Ich glaube nicht, dass er seine Meinung geändert hat. Geändert hat sich nur das Vorgehen, um an sein Geld zu kommen.

    Habt ihr die Ratenzahlung eigentlich schriftlich vereinbart?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fahrschulwechsel
    Autor
      joliejolene
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    >>Hallo ich werde das geld was da offen ist so oder so bezahlen
    >
    >Das ist gut, aber nur ein Teil des Problems. Die Fahrschule hat eine Leistung erbracht und ist dafür in Vorleistung gegangen (Personal, Fahrzeuge, ...). Dieses Geld muss die Fahrschule auch irgendwo hernehmen. Entweder nimmt die Fahrschule also selbst einen Kredit auf (was Zinsen kostet) oder sie bildet dafür Rücklagen (wodurch ihr Zinsen für dieses Geld entgehen) - so oder so kostet es die Fahrschule Geld.
    >

    Hallo,erstens habe ich von anfang an bevor ich überhaupt angefangen habe mit ihm geredet und er hat 1300 von mir sofort bekommen und er war damit einverstanden das der rest mit 200 im monat abgezahlt wird!!!Wie wir das besprochen hatten hatte ich noch nicht mal eine einziege stunde!!!und er bekommt jeden monat 200 euro und wenn ich kann dann auch mal mehr das ist jawohl klar!Bisher war auch alles ok und jetz auf einmal so!
    >Es geht also nicht nur darum, OB du zahlst, sondern auch ganz wesentlich darum, WANN du zahlst.
    >
    >
    >>und genauso werde ich mit der anderen Fahrschule über alles reden warum weshalb wieso und was offen ist da bin ich ehrlich!!!
    >
    >Es geht weniger darum, was bisher war. Es geht darum, dass du keine Zusagen über die Bezahlung der fälligen Entgelte geben darfst, von denen du weißt, dass du sie nicht einhalten kannst. Wenn du also über den Ausbildungsvertrag oder die AGB der Fahrschule akzeptierst, dass Zahlungen nach erbrachter Leistung unmittelbar fällig werden (das ist neben Vorkasse die übliche Regelung), dann sind wir bei o.g. Betrug, wenn du eine Fahrstunde nimmst, für die du das Geld nicht "in der Tasche" hast.
    >
    >Um sicher zu gehen, sollte Ratenzahlung oder Stundung also im Voraus vereinbart werden.
    >
    >
    >>Und mein jetziger FL war damit einverstanden das der rest abgezahlt wird und nun hat er seine meinung geändert!
    >
    >Hatte er denn eine Wahl? Was wäre passiert, wenn er nicht mit Ratenzahlung einverstanden gewesen wäre? Das ist es doch, was euer Verhältnis belastet.
    >
    >Ich glaube nicht, dass er seine Meinung geändert hat. Geändert hat sich nur das Vorgehen, um an sein Geld zu kommen.
    >
    >Habt ihr die Ratenzahlung eigentlich schriftlich vereinbart?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: fahrschulwechsel
    Autor
      joliejolene
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    >>>Hallo ich werde das geld was da offen ist so oder so bezahlen
    >>
    >>Das ist gut, aber nur ein Teil des Problems. Die Fahrschule hat eine Leistung erbracht und ist dafür in Vorleistung gegangen (Personal, Fahrzeuge, ...). Dieses Geld muss die Fahrschule auch irgendwo hernehmen. Entweder nimmt die Fahrschule also selbst einen Kredit auf (was Zinsen kostet) oder sie bildet dafür Rücklagen (wodurch ihr Zinsen für dieses Geld entgehen) - so oder so kostet es die Fahrschule Geld.
    >>
    >
    >Hallo,erstens habe ich von anfang an bevor ich überhaupt angefangen habe mit ihm geredet und er hat 1300 von mir sofort bekommen und er war damit einverstanden das der rest mit 200 im monat abgezahlt wird!!!Wie wir das besprochen hatten hatte ich noch nicht mal eine einziege stunde!!!und er bekommt jeden monat 200 euro und wenn ich kann dann auch mal mehr das ist jawohl klar!Bisher war auch alles ok und jetz auf einmal so!
    >>Es geht also nicht nur darum, OB du zahlst, sondern auch ganz wesentlich darum, WANN du zahlst.
    >>
    >>
    >>>und genauso werde ich mit der anderen Fahrschule über alles reden warum weshalb wieso und was offen ist da bin ich ehrlich!!!
    >>
    >>Es geht weniger darum, was bisher war. Es geht darum, dass du keine Zusagen über die Bezahlung der fälligen Entgelte geben darfst, von denen du weißt, dass du sie nicht einhalten kannst. Wenn du also über den Ausbildungsvertrag oder die AGB der Fahrschule akzeptierst, dass Zahlungen nach erbrachter Leistung unmittelbar fällig werden (das ist neben Vorkasse die übliche Regelung), dann sind wir bei o.g. Betrug, wenn du eine Fahrstunde nimmst, für die du das Geld nicht "in der Tasche" hast.
    >>
    >>Um sicher zu gehen, sollte Ratenzahlung oder Stundung also im Voraus vereinbart werden.
    >>
    >>
    >>>Und mein jetziger FL war damit einverstanden das der rest abgezahlt wird und nun hat er seine meinung geändert!
    >>
    >>Hatte er denn eine Wahl? Was wäre passiert, wenn er nicht mit Ratenzahlung einverstanden gewesen wäre? Das ist es doch, was euer Verhältnis belastet.
    >>
    >>Ich glaube nicht, dass er seine Meinung geändert hat. Geändert hat sich nur das Vorgehen, um an sein Geld zu kommen.
    >>
    >>Habt ihr die Ratenzahlung eigentlich schriftlich vereinbart?



    Hallo,erstens habe ich von anfang an bevor ich überhaupt angefangen habe mit ihm geredet und er hat 1300 von mir sofort bekommen und er war damit einverstanden das der rest mit 200 im monat abgezahlt wird!!!Wie wir das besprochen hatten hatte ich noch nicht mal eine einziege stunde!!!und er bekommt jeden monat 200 euro und wenn ich kann dann auch mal mehr das ist jawohl klar!Bisher war auch alles ok und jetz auf einmal so!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrschulwechsel
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    und er bekommt jeden monat 200 euro und wenn ich kann dann auch mal mehr
    ~~~~~~~~~~~~~

    Okay, dann habe ich das
    >Und ich habe ihm bei der letzten stunde auch 100 gegeben obwohl wir abgemacht hatten immer zum 25 des monats
    wohl falsch verstanden. Sorry.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2011
    Text
    >Okay, dann habe ich das
    >>Und ich habe ihm bei der letzten stunde auch 100 gegeben obwohl wir abgemacht hatten immer zum 25 des monats
    >wohl falsch verstanden. Sorry.

    Dafür verstehe ich jetzt den Rest der Rechnung nicht mehr. Bei einmalig 1300 € plus mtl. 200 € von August 2010 bis Februar 2011 (die Randmonate lasse ich weg) komme ich insgesamt auf 2700 €. Dazu kommen noch ein paar Sonderzahlungen und eine (wohl nicht ganz kurze) Unterbrechung der Ausbildung. Da kann doch so viel gar nicht mehr offen sein?

    Es spielt aber auch keine Rolle. Die TE weiß, was sie wissen wollte.

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