fahrerflucht

  • fahrerflucht
     kora
      schrieb am Donnerstag, 9. Februar 2006
    also ich hab mal ne frage, und zwar hat mein freund ein autoi gerammt hat es aber nich gemerkt und sich am abend noch bei der polizei gemeldet, die im mitteilte dass er eine anzeige wegen fahrerflucht hat. jetzt is es so dass er noch in der probezeit ist und bereits eine nachschulung machen musste. ist der führerschein dann weg, wenn ja für wie lange. muss er danach noch eine nachschulung machen oder wars das dann? is es möglich jetzt noch freiwillig ein aufbauseminar zu machen um die probezeit zu verkürzen dann wäre er schon raus. danke für jede antwort : )
  • Thema
    Re: fahrerflucht
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 9. Februar 2006
    Text
    >also ich hab mal ne frage, und zwar hat mein freund ein autoi gerammt hat es aber nich gemerkt und sich am abend noch bei der polizei gemeldet, die im mitteilte dass er eine anzeige wegen fahrerflucht hat. jetzt is es so dass er noch in der probezeit ist und bereits eine nachschulung machen musste. ist der führerschein dann weg, wenn ja für wie lange. muss er danach noch eine nachschulung machen oder wars das dann? is es möglich jetzt noch freiwillig ein aufbauseminar zu machen um die probezeit zu verkürzen dann wäre er schon raus. danke für jede antwort : )

    Woran hat er denn gemerkt, dass er ein anderes Auto gerammt hat, wenn er es nicht gemerkt hat?

    Laut Bussgeldkatalog gibt es fuer Fahreflucht lediglich 7P in Flensburg (wahrscheinlich noch eine Bearbeitungsgebuehr). Dies kann aber abgemildert werden, wenn nur geringer Sachschaden entstanden ist und der Fluechtige sich innerhalb von 24h bei der Polizei gemeldet hat. Wieviel Bussgeld fuer den Unfall faellig werden, weiss ich nicht. Zu DM-Zeiten waren es 75 DM, danach war ich nicht mehr in Unfaelle verwickelt bzw. habe die Unfallverursacher nicht befragt.
    Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat dein Freund schon einen A-Verstoss begangen => das ist jetzt sein 2. A-Verstoss => er wird schriftlich verwarnt und bekommt eine Teilnahmeempfehlung zu einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. Falls er dann innerhalb von 2 Monaten daran teilnimmt, werden ihm 2 Punkte erlassen, ansonsten passiert nichts weiter. Erst nach dem 3. A-Verstoss ist der Fuehrerschein weg. Den 3. Verstoss kann er aber erst nach Fristablauf fuer das Beratungsgespraech begehen.

    Es gibt ein Seminar, welches die Probezeit um 1 Jahr verkuerzt. Ein solches Seminar kann er naturelich immer noch absolvieren und seine Probezeit auf 3 Jahre verkuerzen.

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  • Thema
    Re: fahrerflucht
    Autor
      Floh11
      schrieb am Donnerstag, 9. Februar 2006
    Text
    Hallo,

    ja, so ein Seminar kann er besuchen. Allerdings sollte er nicht davon ausgehen, dass er ein solches findet. Wollte auch an einem solches Seminar teilnehmen. Das Problem: es muessen sich 6-12 Teilnehmer finden. Meine Fahrschule hatte sogar schon 7 (das war im September), aber 2 haben in der Zwischenzeit woanders teilgenommen - weil es so lange gedauert hat. Beim naechsten Anlauf (als es dann wieder 6 waren) fiel dem einen ein, dass er kein Geld dafuer hat, usw. Die Leute sind einfach ohne Bescheid zu geben abgesprungen.
    Es gab sogar mal einen Termin, der telefonisch abgesprochen wurde (mit jedem Teilnehmer). Kurioserweise hatten alle - bis auf die 2, die in der Zwischenzeit woanders den Kurs gemacht haben - zugesagt. Es kam bis auf meine Wenigkeit allerdings niemand *hmpf*.

    Wurmt mich schon, denn ab jetzt hab ich fuer einen solchen Kurs keine Zeit mehr.


    Viele Gruesse,
    Christiane

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  • Thema
    Re: Re: fahrerflucht
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 9. Februar 2006
    Text
    >Hallo,
    7 punkte und ein bisschen geld ist nur zum teil richtig. lies mal hier:
    StGB § 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

    zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

    eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

    nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

    berechtigt oder entschuldigt

    vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

    ist also eine straftat. regelstrafe sind gegen 10 monate fahrverbot und ca. 10-20 tagessätze.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: fahrerflucht
    Autor
      Katrinchen
      schrieb am Mittwoch, 2. Juli 2008
    Text
    hallöchen,

    ich hatte bzw habe dasselbe Problem. Habe beim Ausparken ein Auto angeditscht und bin weggefahren. Im Nachhinein weiß ich, dass es doof war usw. Hatte dann auch mein Verfahren beim Amtsgericht, was aber eingestellt wurde, weil ich alles sofort bezahlt hatte und einsichtig war. Jetzt weiß ich bloß nicht, ob mir trotzdem eine nachschulung droht oder nicht. bin nämlich noch in der probezeit. die frau beim verkehrsamt war sich da auch nicht ganz sicher. nun heißt es warten und hoffen...

    Also Kopf hoch, Beschädigten kontaktieren, Schaden begleichen und einsichtig sein! ;)

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: fahrerflucht
    Autor
      meX5
      schrieb am Mittwoch, 2. Juli 2008
    Text
    Ich hatte sowas auch schonmal. Und bei mir wurde die Sache ziemlich schnell eingestellt, weil es ein Bagatellschaden war. Zur Nachschulung muss ich nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: fahrerflucht
    Autor
      Katrinchen
      schrieb am Mittwoch, 2. Juli 2008
    Text
    >Ich hatte sowas auch schonmal. Und bei mir wurde die Sache ziemlich schnell eingestellt, weil es ein Bagatellschaden war. Zur Nachschulung muss ich nicht.



    echt? na hoffentlich muss ich da auch nicht hin. wie hoch war denn der schaden, wenn ich fragen darf? bei mir handelte es sich um 820euro bei dem Beschädigten. aber im grundegenommen wurde ich ja nicht verurteilt...oh man und in 3 monaten endet meine probezeit. hoffentlich ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fahrerflucht
    Autor
      Crash3
      schrieb am Donnerstag, 3. Juli 2008
    Text
    So so, warum schreibst du denn erst, es war Dein Freund? Aber antworte doch mal auf die Frage, warum Du abends zur POLIZEI BIST; WENN DU ES NICHT GEMERKT HAST?
    sanfte Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: fahrerflucht
    Autor
      Katrinchen
      schrieb am Donnerstag, 3. Juli 2008
    Text
    >So so, warum schreibst du denn erst, es war Dein Freund? Aber antworte doch mal auf die Frage, warum Du abends zur POLIZEI BIST; WENN DU ES NICHT GEMERKT HAST?
    >sanfte Grüße


    ähm ich bin nicht dieselbe person die das mit dem freund geschrieben hat?! in meinem beitrag stand, dass ich das war und das ich bereits ein verfahren hatte! also genauer lesen ;)und brauchst mich gar nicht so anzumachen.

    gruß

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: fahrerflucht
    Autor
      crash 2
      schrieb am Donnerstag, 3. Juli 2008
    Text
    >Das war ja auch gar nicht für dich, sondern für Kati, sollte aber kein anmachen sein, ganz schön empfindlich.
    Sanfte Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: fahrerflucht
    Autor
      meX5
      schrieb am Freitag, 4. Juli 2008
    Text
    >>Ich hatte sowas auch schonmal. Und bei mir wurde die Sache ziemlich schnell eingestellt, weil es ein Bagatellschaden war. Zur Nachschulung muss ich nicht.
    >
    >
    >
    >echt? na hoffentlich muss ich da auch nicht hin. wie hoch war denn der schaden, wenn ich fragen darf? bei mir handelte es sich um 820euro bei dem Beschädigten. aber im grundegenommen wurde ich ja nicht verurteilt...oh man und in 3 monaten endet meine probezeit. hoffentlich ;)

    Es waren lächerliche 35 Euro. War nur ein Kratzer. Die sind in der Werkstatt mit nem speziellen Mittel drüber, und weg war er.

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