erst Motorradführerschein und dann Autoführerschein ...

  • erst Motorradführerschein und dann Autoführerschein gemacht, Frage!
     Nick Kitzke
      schrieb am Donnerstag, 8. September 2011
    Hallo,ich habe mal eine Frage!

    Ich habe seit dem 01.06.2010 den Motorradführerschein (A1)!

    Und bin jetzt fertig geworden mit dem Autoführerschein mit 17 seit dem 06.09.2011!

    Frage dazu, kann man es irgendwo einreichen oder eine Genehmigung holen, dass man schon alleine Auto fahren darf bzw., bis auf Arbeit? Weil meine Arbeitsstelle ist, ca. 30 km entfernt. Und im Winter bekomme ich dann ein Problem, wie ich auf Arbeit komme!

    Fahre ja schon über einem Jahr Motorrad und kenne mich ja im Straßenverkehr aus! Die Frage dazu, gibt es da Ausnahmen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nick
  • Thema
    Re: erst Motorradführerschein und dann Autoführerschein gemacht, Frage!
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 9. September 2011
    Text


    An eine Ausnahmegenehmigung zu kommen, ist ein sehr schwieriges Unterfangen.
    Heißt es ja AUSNAHME.
    Die Entscheidung wird der für dich zuständige Sachbearbeiter fällen. Von daher können wir, von dieser Stelle keine verbindliche Aussage treffen.
    Was auf jeden Fall auf dich zukommen würde, wäre eine MPU, bei der deine Reife gecheckt wird. Das ist verpflichtend.

    Du solltest gut informiert in das Gespräch gehen und deine Argumentation gut begründen können. Dabei auch schon vorher überlegt haben, warum dich deine Eltern nicht fahren können, du keine Mitfahrgelegenheit hast usw.

    Schaue dir mal an, wie das Gericht entschieden hat, als es um 20 Kilometer Zug und 10 Km Fahrrad(tgl und pro Strecke!) ging:
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm



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  • Thema
    Re: erst Motorradführerschein und dann Autoführerschein gemacht, Frage!
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 9. September 2011
    Text

    >
    >Frage dazu, kann man es irgendwo einreichen oder eine Genehmigung holen, dass man schon alleine Auto fahren darf bzw., bis auf Arbeit? Weil meine Arbeitsstelle ist, ca. 30 km entfernt. Und im Winter bekomme ich dann ein Problem, wie ich auf Arbeit komme!
    >
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    Ja, du kannst bei eurer Führerscheinstelle einen Antrag stellen. Das wird sehr unterschiedlich entschieden. Bei uns hättest du keine Chance. Bequemlichkeit oder im Winter eine Heizung ist kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung. Du kannst mit deinem Motorrad auf Arbeit fahren. Oder du kaufst dir ein kleines Auto (Klasse S). Da kannst du die Türen zu machen und die Heizung anschalten. Nun komme aber nicht mit dem Argument, dass diese kleinen Autos keine Klimaanlage haben für den Sommer.
    Gruß Manne

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