erlöschen der geleisteten Fahrstunden?
Hallo an alle,
ich würde gern mal wissen ob Fahrstunden und Theoriestunden erlöschen können nach einer Frist und wenn ja ab welchem Zeitraum?
Ich habe mir die Fahrschülerordnung grad angeguckt leider aber keinen passenden paragraphen gefunden der auf sowas hinweist. Kann natürlich auch sein, dass ich es überlesen habe.
Dass die Anmeldung nach einem Jahr verfällt, wenn man die theoretisch Prüfung nicht ablegt das weiß ich wohl, aber mir geht es explizit um die Stunden, nicht um die Anmeldung.
Danke euch im voraus.
liebe grüße =)