darf ich jemanden mitnehmen?

  • darf ich jemanden mitnehmen?
     nela
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Hallo,

    ich bin 17 (wohne in Bayern) und habe die Ausnahmegenehmigung in die Arbeit zu fahren..

    Jetzt wollte ich fragen ob ich dahin jemanden mitnehmen darf, wenn ich keinen Umweg machen (also wenn derjenige zu mir kommt)

    gibts es dafür eigentlich ein extra gesetz(?) wo die ganzen regeln stehen was ich darf und was nicht?

    Danke im vorraus
    Nela
  • Thema
    Re: darf ich jemanden mitnehmen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >ich bin 17 (wohne in Bayern) und habe die Ausnahmegenehmigung in die Arbeit zu fahren..

    Ich nehme an für Klasse B?

    >Jetzt wollte ich fragen ob ich dahin jemanden mitnehmen darf, wenn ich keinen Umweg machen (also wenn derjenige zu mir kommt)

    Das kommt auf den Wortlaut der Ausnahmegenehmigung an. Sofern dazu nichts geregelt ist, kannst du soviele Mitfahrer mitnehmen, wie du willst. Es ist auch kein Problem, wenn Mitfahrer erst unterwegs zusteigen, solange damit kein Umweg verbunden ist.

    >gibts es dafür eigentlich ein extra gesetz(?) wo die ganzen regeln stehen was ich darf und was nicht?

    Du bist prinzipiell im Besitz einer vollwertigen Fahrerlaubnis und darfst damit tun, was auch die volljährigen Fahrer dürfen. Alle Abweichungen von diesem Grundsatz sind in der Ausnahmegenehmigung aufgeführt. Einfach gesagt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: darf ich jemanden mitnehmen?
    Autor
      nela
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    Das verunsichert mich ja gerade, weil es immer heißt dies steht alles in dieser Ausnahmegenehmigung.

    Bei mir steht gar nichts außer das ich von meinem wohnort (straße) bis zur arbeit (straße) fahren darf..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: darf ich jemanden mitnehmen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    >Bei mir steht gar nichts außer das ich von meinem wohnort (straße) bis zur arbeit (straße) fahren darf..

    Alles andere ist - in den üblichen Grenzen von Klasse B - erlaubt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: darf ich jemanden mitnehmen?
    Autor
      ichh
      schrieb am Dienstag, 1. Juni 2010
    Text
    >>Bei mir steht gar nichts außer das ich von meinem wohnort (straße) bis zur arbeit (straße) fahren darf..
    >
    >Alles andere ist - in den üblichen Grenzen von Klasse B - erlaubt.




    hey wieso darfst du nur bis zu deiner arbeit fahren??????
    Du hast doch die fahrerlaubnis fahr doch wohin du möchtest o.o
    was ist eigentlich eine ausnahmegenehmigung???? bist du irgendwie eingeschränkt???? und darfst nur zur arbeit fahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: darf ich jemanden mitnehmen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 1. Juni 2010
    Text
    >hey wieso darfst du nur bis zu deiner arbeit fahren??????

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil: nela ist erst 17.

    >Du hast doch die fahrerlaubnis fahr doch wohin du möchtest o.o

    Nicht erlaubt, weil ...

    >was ist eigentlich eine ausnahmegenehmigung????

    ... die FE im Zuge einer Ausnahme vom Mindestalter erteilt wurde. Damit sind üblicherweise Auflagen verbunden, hier die Beschränkung auf eine bestimtme Strecke bzw. einen bestimmten Zweck.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: darf ich jemanden mitnehmen?
    Autor
      Stigloher
      schrieb am Freitag, 16. Juli 2010
    Text
    Hallo,

    was hattest Du für eine Begründung abgeben, damit
    Du die Genehmigung erhältst ?
    Welches Landratsamt ?

    Ich habe extreme Schwierigkeiten um diese vielleicht
    doch noch durchzukämpfen.

    Wäre nett, wenn ich eine Antwort bekommen könnte.

    Danke und Grüße
    Stigloher

    Auf den Beitrag antworten


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