brauche mal hilfe

  • brauche mal hilfe
     Vorsichtige
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Hallo!

    mir ist etwas heute passiert, und zwar als ich einen freund abgeholt habe, bin ich auf dem Parkplatz gefahren, und als wir zurückfahren wollten stand hinter mir ein BMW Z den ich beim rückfährts fahren nicht gesehen habe und bin dann "angestossen", darauf bin ich ausgestiegen mit meinem kumpel und haben uns das ganze angesehen, dort war nichts zu sehen, kein kratzer, keine delle, gar nix und das an beiden autos, da wir unter zeitdruck standen (Arbeit) und schon spät dran waren konnte ich leider nicht warten und es mit ihm bereden, wir sind dann weitergefahren ohne eine anschrift zu hinterlassen mit dem Hintergedanken "es ist ja nichts an den fahrzeugen" nun jetzt habe ich ein mullmiges Gefühl das dort vllt doch was ist!

    kann mich jemand mal aufklähren? bin noch in der Probezeit :(

    Mfg.
    Alexander
  • Thema
    Re: brauche mal hilfe
    Autor
      Paul D.
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Hallo Alexander!

    ich kann dir die Frage leider nicht beanworten aber mich würde auch interessieren "Was wäre wenn"

    vllt. findet sich ja einer, der es uns beantworten kann :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: brauche mal hilfe
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Da gibt es jetzt eine reichliche Auswahl an Möglichkeiten:

    - Es ist tatsächlich kein Schaden entstanden. Selbsterklärend ...

    - Es ist doch ein Schaden entstanden, der Besitzer zeigt das aber nicht an bzw. er zeigt es an, aber die Polizei kann dich nicht ermitteln. Der Besitzer bleibt dann auf seinem Schaden sitzen und du kommst ungeschoren davon - in diesem Fall hoffe ich, dass dir auch mal jemand ins Auto fährt und abhaut.

    - Es ist ein Schaden entstanden, der Besitzer schaltet die Polizei ein, du wirst ermittelt. Wenn dir die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann (z.B. durch eine Zeugenaussage), droht erheblicher Ärger - du hast nämlich eine Straftat begangen. Je nach Höhe des Schadens und weiteren Tatumständen kommst du von der Strafe irgendwo zwischen straffrei (Einstellung ohne Auflagen) und 3 Jahre schwedische Gardinen raus. Realistisch wäre eine Geldstrafe oder Sozialstunden, vielleicht auch ein Entzug der FE, vielleicht auch nur eine Einstellung gegen Auflagen. Wirst du verurteilt bzw. akzeptierst du einen Strafbefehl (also keine Einstellung des Verfahrens), gibt es noch 7 Punkte und ein Aufbauseminar. Deine Versicherung wird den Fremdschaden zwar zunächst regulieren, danach aber bis zu 2500 € Regress fordern.

    - Außerdem besteht hier die Möglichkeit, sich innerhalb von 24 Stunden nachträglich bei der Polizei zu melden. Sollte noch keine Anzeige gegen dich vorliegen, wirst du weniger - oder vielleicht auch gar nicht - bestraft. Andernfalls reitest du dich mit dieser Aktion noch tiefer rein. Es gibt dabei keine Erfolgsgarantie - man schläft nur besser. Die Verjährungsfrist liegt übrigens bei 5 Jahren ...


    Hättest du vor Ort die Polizei informiert, wäre die Sache übrigens völlig harmlos mit maximal einer 35 €-Verwarnung ohne Probezeitfolgen ausgegangen. Das nur der Vollständigkeit halber.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: brauche mal hilfe
    Autor
      Vorsichtige
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    >Da gibt es jetzt eine reichliche Auswahl an Möglichkeiten:
    >
    >- Es ist tatsächlich kein Schaden entstanden. Selbsterklärend ...
    >
    >- Es ist doch ein Schaden entstanden, der Besitzer zeigt das aber nicht an bzw. er zeigt es an, aber die Polizei kann dich nicht ermitteln. Der Besitzer bleibt dann auf seinem Schaden sitzen und du kommst ungeschoren davon - in diesem Fall hoffe ich, dass dir auch mal jemand ins Auto fährt und abhaut.
    >
    >- Es ist ein Schaden entstanden, der Besitzer schaltet die Polizei ein, du wirst ermittelt. Wenn dir die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann (z.B. durch eine Zeugenaussage), droht erheblicher Ärger - du hast nämlich eine Straftat begangen. Je nach Höhe des Schadens und weiteren Tatumständen kommst du von der Strafe irgendwo zwischen straffrei (Einstellung ohne Auflagen) und 3 Jahre schwedische Gardinen raus. Realistisch wäre eine Geldstrafe oder Sozialstunden, vielleicht auch ein Entzug der FE, vielleicht auch nur eine Einstellung gegen Auflagen. Wirst du verurteilt bzw. akzeptierst du einen Strafbefehl (also keine Einstellung des Verfahrens), gibt es noch 7 Punkte und ein Aufbauseminar. Deine Versicherung wird den Fremdschaden zwar zunächst regulieren, danach aber bis zu 2500 € Regress fordern.
    >
    >- Außerdem besteht hier die Möglichkeit, sich innerhalb von 24 Stunden nachträglich bei der Polizei zu melden. Sollte noch keine Anzeige gegen dich vorliegen, wirst du weniger - oder vielleicht auch gar nicht - bestraft. Andernfalls reitest du dich mit dieser Aktion noch tiefer rein. Es gibt dabei keine Erfolgsgarantie - man schläft nur besser. Die Verjährungsfrist liegt übrigens bei 5 Jahren ...
    >
    >
    >Hättest du vor Ort die Polizei informiert, wäre die Sache übrigens völlig harmlos mit maximal einer 35 €-Verwarnung ohne Probezeitfolgen ausgegangen. Das nur der Vollständigkeit halber.
    --------------------------------------------------
    wie gesagt, ich und mein kumpel sahen nach und
    dort war nix zu sehen, wir haben mit der hand
    gefühlt und mit den augen, 4 augen sehen mehr als
    2, an beiden auto's, wir haben sogar die Stelle
    gewaschen um den dreck zu beseitigen und somit
    nachzuschauen, dort war einfach nix, auch habe
    ich versucht den fahrer des BMW's herauszufinden,
    doch leider ohne erfolg, ich möchte das alles
    ohne Polizei regeln, es kommt denach auf den
    "schaden" an wenn der schaden wirklich da ist,
    dann sollte es Polizeilich gemeldet werden, aber
    wenn dort wirklich nichts sein sollte, dann
    nicht, ich hab mit meinem kumpel geredet der mit
    bei mir im auto saß, er meinte auch das er den
    BMW nicht kennt und der BMW Fahrer bis jetzt noch
    nicht da ist und keiner von uns beiden weiss wann
    er wieder da ist, ich würde das schon noch heute
    mit ihm erklähren aber wenn er nicht da ist? :(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: brauche mal hilfe
    Autor
      Flo_A
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    >ich hab mit meinem kumpel geredet der mit
    >bei mir im auto saß, er meinte auch das er den
    >BMW nicht kennt und der BMW Fahrer bis jetzt noch
    >nicht da ist und keiner von uns beiden weiss wann
    >er wieder da ist,

    du brauchtest wirklich dein kumpel um zu checken, das der fahrer nicht da ist. wow ;-)

    >ich würde das schon noch heute
    >mit ihm erklähren aber wenn er nicht da ist? :(

    hätteste mal gewartet... bei einem unfall muss die arbeit auch mal warten.

    Zitat anwalt.de:
    "Vorsicht auch bei der Einschätzung, es sei ja nichts passiert: Die überwiegende Rechtsprechung der Gerichte sieht bereits einen Schaden ab 20 - 50 € nicht mehr als Bagatelle an."

    "Um ganz sicher zu gehen, dass Sie sich nicht doch strafbar machen, bleiben Ihnen nur zwei Varianten: Entweder Sie warten so lange vor Ort, bis der Fahrer des angerempelten Autos oder jemand aus dessen Umfeld (Freund, Nachbar) erscheint oder Sie informieren per Handy die Polizei und geben sich als Beteiligter zu erkennen. Wer kein Handy sein Eigen nennt, muss mindestens 30 Minuten am Unfallort warten, ehe er eine Telefonzelle aufsucht oder zur nächstgelegenen Polizeidienststelle fährt. Grundsätzlich gilt: je höher der Schaden, desto länger die Wartezeit."

    Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-zettel-an-der-windschutzscheibe-reicht-nicht_004274.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: brauche mal hilfe
    Autor
      Vorsichtige
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    >>ich hab mit meinem kumpel geredet der mit
    >>bei mir im auto saß, er meinte auch das er den
    >>BMW nicht kennt und der BMW Fahrer bis jetzt noch
    >>nicht da ist und keiner von uns beiden weiss wann
    >>er wieder da ist,
    >
    >du brauchtest wirklich dein kumpel um zu checken, das der fahrer nicht da ist. wow ;-)
    >
    >>ich würde das schon noch heute
    >>mit ihm erklähren aber wenn er nicht da ist? :(
    >
    >hätteste mal gewartet... bei einem unfall muss die arbeit auch mal warten.
    >
    >Zitat anwalt.de:
    >"Vorsicht auch bei der Einschätzung, es sei ja nichts passiert: Die überwiegende Rechtsprechung der Gerichte sieht bereits einen Schaden ab 20 - 50 € nicht mehr als Bagatelle an."
    >
    >"Um ganz sicher zu gehen, dass Sie sich nicht doch strafbar machen, bleiben Ihnen nur zwei Varianten: Entweder Sie warten so lange vor Ort, bis der Fahrer des angerempelten Autos oder jemand aus dessen Umfeld (Freund, Nachbar) erscheint oder Sie informieren per Handy die Polizei und geben sich als Beteiligter zu erkennen. Wer kein Handy sein Eigen nennt, muss mindestens 30 Minuten am Unfallort warten, ehe er eine Telefonzelle aufsucht oder zur nächstgelegenen Polizeidienststelle fährt. Grundsätzlich gilt: je höher der Schaden, desto länger die Wartezeit."
    >
    >Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-zettel-an-der-windschutzscheibe-reicht-nicht_004274.html

    Du hast ja Recht, aber es ist jetzt passiert und ich fühle mich total mies, naja das zum "kumpel", es kommt daher das ich nicht in der stadt wohne wo auch mein kumpel wohnt, ich fahre eigentlich nur durch und nehme ihn zur Arbeit mit ich wohne gute 12 km von ihm weg, und jede 10 min zu ihm fahren kann ich auch nicht, ich hab jetzt noch einmal angerufen bei ihm und er meinte das das Auto immer noch nicht da ist, ich bin echt verzweifelt :(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: brauche mal hilfe
    Autor
      hanns
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Die Stoßstangen unserer heutigen Autos bestehen aus Plastik - der ist dehnbar/biegsam. Wenn Du jemanden anfährst, biegst sich die Stoßstange bis zu 10 cm und mehr durch. Außen siehst Du nichts,
    aber hinter der Staßstange können dadurch Bleche verbogen werden, die erst nach dem Unfall durch eine Werkstatt ermittelt werden können.

    Facit: Du warst der Verursacher, Du musst Dich mit dem Gegner einigen. Was will er, will er die Polizeit ? Du kannst Dich auch mit ihm schriftlich einigen, daß Du der Verursacher warst - und er sich bei Dir melden soll. Damit bist Du Deiner Anzeigepflicht nachgekommen - und Du sparst dadurch die € 30 Verwarngeld.

    Auf keinem Fall darfst Du Dich von der Unfallstelle entfernen - ohne eine entsprechende Einigung mit Deinem Unfallgegner getroffen zu haben.

    Wir sind hier nicht im Orient - wo man tagelang Debatten führen kann, über das was richtig und falsch ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: brauche mal hilfe
    Autor
      Lisa-Marie123
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    ich kann nur sagen du hast wirklich Pech wenn es solche Menschen wie mich gibt (Augenzeuge)
    Dann wirst du irgendwann eine Ladung zum Gericht bekommen... aber auch nur evtl.
    wünschen würde ich es dir nicht!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: brauche mal hilfe
    Autor
      Vorsichtige
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Ich habe mich jetzt entschlossen, morgen zu meinen kumpel zu fahren und zu warten bis der jenige da ist um es mit ihm zu bereden, ihr habe mir alle ins gewissen geredet und ich fühle mich wirklich, wirklich mies deswegen, und deswegen Danke ich euch auch, es war einfach dieser Schock moment, ich meine klar!, man muss tuen was man tuen muss, ich werde das morgen alles regeln, ich weiss es ist ein wenig spät dafür, aber besser wie nie

    Grüße Alexander

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: brauche mal hilfe
    Autor
      Lisa-Marie123
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Dann schreib doch mal morgen wie es aus gegangen is :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: brauche mal hilfe
    Autor
      hanns
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Wenn Dein Gegner zur Anzeige gebracht hat - daß Du abgehauen bist - dann ist das eindeutig Fahrerflucht !

    Du kannst die Auswirkungen darüber noch etwas mildern - indem Du nachweist, daß Du Dich nachträglich intensiv um diesen Unfall gekümmert hast. So etwas Spielraum hat die Behörde schon. Aber sie
    ist auch nicht autark - durch einen Widerspruch landest Du vor Gericht - und der Richter kann es dann ganz anders sehen - mehr zu Deinem Vorteil. Deine Führerscheinstelle ist nicht berechtigt Recht zu sprechen - das kann nur ein Richter.

    Auf den Beitrag antworten


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