bis wann MUß ich die Prüfung machen?

  • bis wann MUß ich die Prüfung machen?
     Lienchen
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Hey alle zusammen
    ich habe heute meinen Führerschein der Klasse B bestanden.
    Im November hatte ich meine Theorieprüfung für B und A !
    Nun fehlt mir leider das Geld für A ! zudem ist das wetter ja noch immer besch****

    2 Fragen :

    1: meine Fahrschule ist icht grade die tollste ! kann ich die Fahrschule wechseln, ohne viel geld zu bezahlen und die prüfung nochmal zu machen? und was kostet das ?

    2: wie lange kann ich nun warten bis ich die Prüfung mache? ist da die Zeit begrenzt, oder kann ich ersteinmal odentlich sparen ?

    wäre nett wenn ich ein paar antworten erhalten würde !

    bis dann

    Eileen
  • Thema
    Re: bis wann MUß ich die Prüfung machen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text


    Zeit für die A-pP hast du bis November, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
    Für einen FS-Wechsel nimmt der TÜV eine Wechselgebühr, die liegt bei gut 20 €.

    Ob du einen Teil (oder gar keine) Anmeldegegebühr bei der neuen FS zahlen musst, hängt 1. von der neuen FS, und 2. von deinem Verhandlungsgeschick ab.

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  • Thema
    Re: Re: bis wann MUß ich die Prüfung machen?
    Autor
      Lienchen
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    >Zeit für die A-pP hast du bis November, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

    was für ein antrag muß denn gestellt werden ?
    und was kostet sowas?
    wenn ich das nicht schaffe, muß ich dann die theoriesachen nocheinmal komplett machen ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: bis wann MUß ich die Prüfung machen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    >>Zeit für die A-pP hast du bis November, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
    >
    >was für ein antrag muß denn gestellt werden ?
    >und was kostet sowas?
    >wenn ich das nicht schaffe, muß ich dann die theoriesachen nocheinmal komplett machen ?
    >
    Der Antrag für die FE hast du ja schon für beide Klassen beim Amt gestellt. Der hat eine Gültigkeit von einem Jahr, verlängert sich aber mit Bestehen der tP um ein weiteres.
    In deinem Fall also für Klasse A bis zum Nov. 2010

    Solltest du es bis dahin nicht schaffen, Klasse A zu beenden, ist auch die A-tP dahin.
    Die Besuche des theor. Unterrichtes kannst du dir aber bescheinigen lassen, dann haben sie eine Gültigkeit von 2 Jahren.

    Eine neue Anmeldung in der FS, ein neuer Antrag beim Amt, eine neue tP-A und ein neuer Sehtest (wenn älter als 2 Jahre) kämen mW trotzdem dazu.

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  • Thema
    Re: Re: bis wann MUß ich die Prüfung machen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    >
    >
    >Zeit für die A-pP hast du bis November, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
    >Für einen FS-Wechsel nimmt der TÜV eine Wechselgebühr, die liegt bei gut 20 €.

    Um genau zu sein Peggy:

    29,16 € betraegt der Aufwand fuer den Fahrschulwechsel. Das ist lediglich der Anteil den der Tuev bekommt. Zusaetzlich kommen eventuell noch Kosten fuer die Anmeldung bei der neuen Fahrschule!

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