bf17....

  • bf17....
     lotteloni
      schrieb am Freitag, 23. November 2007
    hallo ihr lieben ich bin heute 18 geworden und auf meinen rosa-schein steht das ich bis zum 23.11.2007 nur in begleitung fahren darf heisst das jetzt das ich heute auch noch mit meinen eltern fahren muss?oder darf ich heute schonalleine fahren ?ich hatte keine zeit meine karte heute abzuholen weil das strassenverkehrsamt nur bis 11 uhr auf hatte und ich ja noch in die schule musste ?
    lg tatjana
  • Thema
    Re: bf17....
    Autor
      Gast321
      schrieb am Freitag, 23. November 2007
    Text
    heisst das jetzt das ich heute auch noch mit meinen eltern fahren muss?



    Geanu das heisst das. Ansonsten ist es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, und nein, eh Du fragst, Deine nützt Dir da auch nix. Motag hat das Amt wieder offen, erst ab dann kannste alleine fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: bf17....
    Autor
      lotteloni
      schrieb am Freitag, 23. November 2007
    Text
    > heisst das jetzt das ich heute auch noch mit meinen eltern fahren muss?
    >
    >
    >
    >Geanu das heisst das. Ansonsten ist es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, und nein, eh Du fragst, Deine nützt Dir da auch nix. Motag hat das Amt wieder offen, erst ab dann kannste alleine fahren.


    Danke für die schnippige antwort.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: bf17....
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Freitag, 23. November 2007
    Text
    >> heisst das jetzt das ich heute auch noch mit meinen eltern fahren muss?
    >>
    >>
    >>
    >>Geanu das heisst das. Ansonsten ist es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, und nein, eh Du fragst, Deine nützt Dir da auch nix. Motag hat das Amt wieder offen, erst ab dann kannste alleine fahren.
    >
    >
    >Danke für die schnippige antwort.....

    Du darfst mit dem BF17-Wisch bis 3 Monate nach deinem 18. ohne Begleitperson fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: bf17....
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 23. November 2007
    Text
    Hi,

    richtig lesen.

    Sie hat eine BF17-Lizenz.

    Ab dem 18. Geb darf Sie damit alleine Fahren (max 3 mon).

    Nicht zu verwechseln mit Prüfbescheinigung bei Prüfungen. Die erlaubt in der Tat keine Fahren!

    Aber BF17 wie gesagt ab 18. Geb alleine erlaubt!

    Wolfe

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