bestanden aber kein führerschein

  • bestanden aber kein führerschein
     kilercrew
      schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
    hi hab heut bestanden
    hab dann vom tüv Prüfer den führerschein gekriegt
    und er meinte ich sollte gut drauf aufpassen auf das wertvolle stück.
    als ich ausgestiegen bin kam mein fahrlehrer und meinte: ''den führerschein krieg ich wenn alles beglichen ist kannst du ihn dir abholen''. es sind noch 350€ offen. Ich zahle immer in raten den führerschein ab, Ist es rechtens das er mir den führerschein abnehmen darf??? wer sagt mir das er den führerschein nicht kaputt macht wenn alles bezahlt ist? hab mal auf einer anderen seite geschaut und da steht drin das es nicht rechtens ist das er ihn einfach einzieht weil es einen vertrag gibt bei der fahrschule.
  • Thema
    Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
    Text
    bezahl deine Schulden und fertig is.

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  • Thema
    Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      Joerch
      schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
    Text
    Der Führerschein hat nichts mit unbezahlten Rechnungen zu tun. Meiner Meinung nach dürfte er das nicht, aber ich würde zur Sicherheit mal bei der Polizei nachfragen.
    Viel Glück

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  • Thema
    Re: Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
    Text
    das ist eigentlich nicht in ordnung, dass er ihn dir weggenommen hat. da ist er doch selber schuld. bei meiner fahrschule war es so, dass man immer in vorkasse bezahlen musste, damit die fahrschule nicht dem geld hinterherrennen braucht.

    und andere fahrschulen lassen den fahrschüler erst in die prüfung, wenn die rechnung komplett bezahlt ist.

    ich würde dir raten, zur fahrschule hinzugehen, und nach dem führerschein zu verlangen. denn dass kann man mehr oder weniger als diebstahl sehen und hat nichts mit deinen schulden zu tun. er darf dich deswegen nicht bestehlen. kannst du ihm ruhig sagen. außerdem ist er selber schuld, wenn er schüler in die prüfung lässt, die noch geld bezahlen müssen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
    Text
    ist doch immer wieder die gleiche schei... wenn man gnädig zu den fs ist.
    die fahrschule hätte dir den führerschein nicht abnehmen dürfen, hätte dich aber auch nicht zur prüfung vorstellen sollen/müssen.
    ich lasse mich auf solche deals nicht ein. aber wenn, dann hättest du in ganz kurzer zeit den gerichtsvollzieher vor der tür stehen. was ist dir lieber, endlich die rechnung zu bezahlen und bis dahin auf den führerschein zu warten oder sofort fahren und der gerichtsvollzieher steht vor der tür, mit den zusätzlichen kosten?

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
    Text
    Die Fahrschule darf den Führerschein nicht einbehalten.
    Es wäre aber fair von beiden Seiten. Erst bezahlen - dann Führerschein.
    Die obige Diskussion (mit Diebstahl oder kaputtmachen) zeigt mir wieder einmal, dass man sich bei unseren Jugendlichen auf nichts, aber auch auf gar nichts einlassen kann. Erst komplett die Kohle auf den Tisch oder es wird nicht gefahren. Gleich gar nicht eine Prüfung.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 26. März 2010
    Text
    Was hier noch nicht angesprochen wurde:

    Der Führerschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Fährst du ohne ihn (egal aus welchen Gründen) und wirst kontrolliert, kostet es dich ein Verwarnungsgeld.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Freitag, 26. März 2010
    Text
    >Die Fahrschule darf den Führerschein nicht einbehalten.


    In der Tat ist dies verboten. Aber man muss umgekehrt auch mal die Perspektive des FLs einnehmen:

    Behält er den Schein ein, ist er Schuld. Hat er - wie ein paar Postings weiter oben zu vernehmen - die Außenstände nicht selber bis zur Prüfung eingetrieben, ist er auch Schuld - hallo???

    Merken manche noch was?
    Im Fahrschulgeschäft gibt es leider viele Kunden, die mit einer unglaublichen Dreistigkeit Leistungen beziehen, ohne an das regelmäßige Begleichen zu denken. Die Liste der Ausreden ist erstaunlich lang. Erstaunlich auch, dass manche ihren Ausbildungsvertrag offenbar nicht lesen können (a la "wieso wurde mir die Prüfung berechnet, ich habe die doch schon an den TÜV bezahlt").

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 26. März 2010
    Text
    >Behält er den Schein ein, ist er Schuld. Hat er - wie ein paar Postings weiter oben zu vernehmen - die Außenstände nicht selber bis zur Prüfung eingetrieben, ist er auch Schuld - hallo???

    Richtig, wenn ich als Unternehmer solche Spielchen mit nicht ausreichend solventer oder zahlungswilliger Kundschaft mitmache, bin ich eben selbst schuld. Das klingt hart (ist es auch), vor allem weil der FL neben seiner unternehmerischen auch gesellschaftliche Verantwortung trägt, ist aber nun mal so.

    >Im Fahrschulgeschäft gibt es leider viele Kunden, die mit einer unglaublichen Dreistigkeit Leistungen beziehen, ohne an das regelmäßige Begleichen zu denken.

    Das gibt es auch in ganz anderen Branchen. Die Ursache ist ganz einfach: Es funktioniert zu oft. Da es sich kaum rechnet, Forderungen von ein paar €€ einzutreiben (das liegt z.B. daran, dass man die Arbeitszeit dafür nicht berechnen kann) und man schlimmstenfalls noch auf den Kosten für fehlgeschlagene Vollstreckungsversuche sitzen bleibt, gibt es genug Unternehmen, die es unter einer bestimmten Grenze gar nicht erst versuchen.

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: bestanden aber kein führerschein
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 27. März 2010
    Text

    >
    >Richtig, wenn ich als Unternehmer solche Spielchen mit nicht ausreichend solventer oder zahlungswilliger Kundschaft mitmache, bin ich eben selbst schuld. Das klingt hart (ist es auch), vor allem weil der FL neben seiner unternehmerischen auch gesellschaftliche Verantwortung trägt, ist aber nun mal so.
    ------------------------------------------------------------------
    Ja, das ist so. Aber....
    es kommt auch ein wenig darauf an in welcher "Gegend" man arbeitet.
    Bei uns - im Osten - ist nun mal die Arbeitslosigkeit etwas höher.
    Es passiert also schon mal, dass mir einer erklärt: ich habe keine Arbeit weil ich keinen Führerschein habe. Führerschein habe ich nicht, weil ich kein Geld habe. Geld habe ich nicht, weil ich keine Arbeit habe. Arbeit würde ich sofort bekommen, wenn ich den Führerschein habe. Dann habe ich manchmal meinen "sozialen Tag" und lasse mich auf Teilzahlung ein um dem Fahrschüler etwas entgegen zu kommen. Nachdem ich aber weiter oben gelesen habe, wie Fahrschüler darüber denken, fällt das in Zukunft aus. Sollen die doch im Müll Flaschen sammeln bis sie das Geld zusammen haben.
    Nebenbei gesagt: bekommen die sofort einen neuen Führerschein beim Ordnungsamt, wenn der alte verlustig ist. Dann kann sich der Fahrlehrer den einbehaltenen Führerschein als Anschauungsmodell in seine Fahrschule hängen.
    Gruß Manfred

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