beleuchtung

  • beleuchtung
     icemike
      schrieb am Mittwoch, 7. Oktober 2009
    hallo community,

    hat irgendwer schluessige fakten und erklaerungen warum kinderfahrraeder gem. § 67 Abs. 1 mit einem dynamo ausgestattet sein muessen?

    fuer mich macht das gerade bei kinderraedern keinen sinn da die meisten heutzutage mit einer batterie betriebenen lampe vorne und hinten ausgestattet sind.
    ebenfals ist diese art der unabhaengig von der bewegung des rades bestehenden beleuchtung gerade bei kindern doch wesentlich effizienter und sicherer.

    danke fuer kommentare.

    gruss

  • Thema
    Re: beleuchtung
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 7. Oktober 2009
    Text
    man muss auch immer ALLES lesen
    §16 stvzo
    (2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: beleuchtung
    Autor
      icemike
      schrieb am Mittwoch, 7. Oktober 2009
    Text
    >man muss auch immer ALLES lesen
    >§16 stvzo
    > (2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
    >
    >mfg

    ok. danke dafuer. auch wenn diese kinderfahrraeder am strassenverkehr teilnehmen.
    die polizei sagt bei einer fahrradpruefung naemlich das es doch eines dynamo bedarf.

    danke
    +
    gruss

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: beleuchtung
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 7. Oktober 2009
    Text
    >die polizei sagt bei einer fahrradpruefung naemlich das es doch eines dynamo bedarf.

    Dann handelt es sich vielleicht nicht um ein Kinderfahrrad? Der Begriff ist in der DIN 79110 definiert. Neben einigen baulichen Voraussetzungen ist ein wesentliches Merkmal, dass das Fahrrad nicht zur Benutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen ist. Im Rahmen der "Fahrradprüfung" ist das schonmal nicht gegeben.

    Im übrigen darf durchaus ein Akkulicht benutzt werden. Der Akku muss nur über einen Dynamo geladen werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: beleuchtung
    Autor
      icemike
      schrieb am Mittwoch, 7. Oktober 2009
    Text
    >>die polizei sagt bei einer fahrradpruefung naemlich das es doch eines dynamo bedarf.
    >
    >Dann handelt es sich vielleicht nicht um ein Kinderfahrrad? Der Begriff ist in der DIN 79110 definiert. Neben einigen baulichen Voraussetzungen ist ein wesentliches Merkmal, dass das Fahrrad nicht zur Benutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen ist. Im Rahmen der "Fahrradprüfung" ist das schonmal nicht gegeben.
    >
    >Im übrigen darf durchaus ein Akkulicht benutzt werden. Der Akku muss nur über einen Dynamo geladen werden.

    danke fuer die antwort.
    genau der dynamo ist der springende punkt. warum ein dynamo und
    nicht nur ein akkulicht?
    was hat die beleuchtung mit dem dynamo zu tun?

    danke vorab

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: beleuchtung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 7. Oktober 2009
    Text
    Hallo,

    Batterie- oder Akku-Beleuchtung ist zwar offiziell nicht ausreichend, wird aber von der Polizei akzeptiert. Hier hinkt die Vorschrift "Dynamo" mal wieder der Realität hinterher. Vielleicht erbarmen sich ja irgendwann mal die Politiker und korrigieren das ...

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: beleuchtung
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 7. Oktober 2009
    Text
    Ich kenne es nur so, dass es beim batteriebetriebenen Licht das Risiko des plötzlichen Totalausfalls gibt, wenn die Batterien den Geist aufgeben.
    Dem versuchen jetzt einige Lampenhersteller entgegen zu wirken, indem sie eine Batterieladekontrolle mit einarbeiten.
    Auf den Verpackungen steht dann auch "Entspricht der StVO" , und zwar aus genau diesem Grund.

    Ob das aber nun tatsächlich so ist.... kA

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