bei rot aber mit grünpfeil abgebogen.

  • bei rot aber mit grünpfeil abgebogen.
     eugen.w
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    hallo ich wurde heute von der polizei angehalten,
    der grund dafür war. eine drei spurige fahrbahn ausgestatet mit ampeln,an der rechte fahbahnampel ist ein schild angebracht. grünpfeil nach rechts.
    ich bin also rechts abgebogen. keine fußgänger oder sonstige behinderungen begangen. die polizei hält mich an und sagt ich bin über rot gefahren!!!!!!!!!
    der grünpfeil in verbindung mit dem lichtzeichen rot ist wie ein stopschield zu betrachten. und es gild trotzdem die ampel.
    wer hat nun recht??????
    ich kenn es so, das ich dem grünpfeil folgen darf. wenn ich keinen fusgänger oder sonstigen behinderungen am verkehr leiste.
    wer kann mir eine genaue auskunft geben???
    eventuel rechtsvorschriften zum nachlesen??????
    danke.
  • Thema
    Re: bei rot aber mit grünpfeil abgebogen.
    Autor
      Mirko23
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Also, bei einer roten Ampel mit Grünpfeilschild (keine Grünpfeilampel!) darfst du unter Berücksichtigung anderer Verkehrsteilnehmer (selbstverständlich auch Fußgänger etc.) abbiegen, aber ERST nachdem du angehalten hast. Rote Ampel und Grünpfeilschild sind also tatsächlich wie ein Stopp-Schild zu betrachten.
    Anders sieht's bei einer Grünpfeilampel aus, da dürftest du dann fahren.

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  • Thema
    Re: bei rot aber mit grünpfeil abgebogen.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Hi,

    wenn es eine Ampel mit GRÜNPFEILSCHILD (also einem grünen Pfeil nach rechts auf einem Blechschild in Höhe des roten Lichtzeichens der Ampel) war, dann darfst du auch bei ROT abbiegen, ABER:

    erst an der HAltlinie anhalten.

    Steht aber im §37 StVO (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__37.html) drin

    Wenn du dort nicht anhälst, ist es ein Verkehrsverstoß der geahndet wird

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: bei rot aber mit grünpfeil abgebogen.
    Autor
      Schumi90
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Du muss an der roten Ampel ganz normal anhalten und dich dann vortasten und erst abbiegen wenn niemand gefärdet wird. Biegst du ab OHNE zu halten wird es wie ein Rotlichverstoß behandelt. Also hat die polizei in deinem Fall wahrscheinlich recht=(

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  • Thema
    Re: bei rot aber mit grünpfeil abgebogen.
    Autor
      ein_autofahrer
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Du hast da leider Mist gebaut, beim Grünpfeil ist _unbedingt_ anzuhalten.

    Kostet laut Bussgeldkatalog:

    133.1 vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten
    70 € 3 Pkt. A


    Heißt also, du musst 70€ + Auslagen (ca 20€) zahlen, hinzu kommen 3 Punktein Flensburg und, falls du in der Probezeit bist, die üblichen Probezeitmaßnahmen (Bei erstem Verstoß: Aufbauseminar, je nach Wohnort 200-300€)

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  • Thema
    Re: Re: bei rot aber mit grünpfeil abgebogen.
    Autor
      eugen.w
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    hallo. ich danke euch für die schnelle beantwortung der frage.!!!!!!!!!
    ich hab zum glück meine probezeit hinter mir.
    trotzt dem schade um das geld, hätte einmal volltanken können :-/


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  • Thema
    Re: Re: Re: bei rot aber mit grünpfeil abgebogen.
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 20. April 2009
    Text
    sei lieber froh, dass es passiert ist...wenn du bis jetzt immer dachtest, du könntest beim grünen blechpfeil einfach so abbiegen als wäre es ein leuchtpfeil ;)

    das hätte auch ins auge gehen können und so hast du hoffentlich was dazu gelernt...

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