bedrängt im straßenverkehr

  • bedrängt im straßenverkehr
     BenniMSdl
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    hallo, bin heute früh bei uns in der stadt umhergefahren, weil ich jemanden besuchen wollte. bin ca. 53-55 gefahren. plötzlich tauchte ein tiefergelegter golf hinter mir auf, der locker mit 80-90 sachen auf mich zugerast gekommen ist. dachte, der fährt mir hinten rein. dann ist er die ganze zeit extrem dich aufgefahren und hat sich dann wieder ca. 150 meter zurückfallen lassen um dann wieder mit ziemlich hoher geschwindigkeit auf mich zuzurasen.

    finde ich nicht in ordnung, da ich nicht rumgeschlichen bin. war ja selber minimal schneller als erlaubt. kann ich dagegen was unternehmen? ich finde, es war schon ziemlich gefährlich, was dieser ... gemacht hat. die nummer habe ich. habe noch meinen vater als zeugen. also bringt eine anzeige etwas? oder sollte ich es lieber lassen?
  • Thema
    Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >also bringt eine anzeige etwas?

    Wenn du den Fahrer nicht beschreiben kannst: wenig. Das Kennzeichen hilft nur dann weiter, wenn der Halter sich dumm anstellt und sich bei den Ermittlungen der Polizei selbst belastet.

    Wenn du unbedingt willst, dann erstatte Anzeige. Viel Erwarten würde ich mir davon aber nicht. Eine Nötigung (das wäre hier noch am ehesten zutreffend), kann ich persönlich aber nicht erkennen. Für den Abstandsverstoß fehlt ein geeigneter Beweis für Geschwindigkeit und Abstand.

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  • Thema
    Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    alles klar, dann werde ich es dabei belassen und keine anzeige machen. kann mich nur immer wieder über solche dummen leute aufregen -.-

    trotzdem danke.

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  • Thema
    Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    Solche dummen Leute hab ich auch schon erlebt bzw. meine Mum hatte auch mal einen hinter sich, der ihr so dermaßen auf die Palme ging. Sie hat dann so getan als würde sie'nen Stift + Zittel aus dem Handschuhfach holen und sich sein Kennzeichen notieren - der hat dann wohl'nen Schrecken bekommen ;)
    Oder schaust einfach verdächtig oft in den Rückspiegel. Hilft auch manchmal.
    Ich lach einfach nur über solche Leute! =)))

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      Paia
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    so was ähnliches hab ich vor ein paar jahren auch mal erlebt mit meiner mutter. der hat uns die ganze zeit von hintenbedrängt und uns dann aber irgendwann doch endlich überholt. meine mutter hat ihm dann den mittelfinger gezeigt als sie an uns vorbei gefahren sind^^
    wir sind dann abgebogen und die (ne gruppe 18 jährige oder so im auto) haben dann plötzlich mitten auf der kreuzung (wollten eigentlich graude aus fahren) umgedreht und sind uns hinterher gefahren!! da haben wir dann echt schiss bekommen. ist aber zum glück nix passiert und die sind dann nach nem kilometer oder so abgehauen...
    lg

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  • Thema
    Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >hallo, bin heute früh bei uns in der stadt umhergefahren, weil ich jemanden besuchen wollte. bin ca. 53-55 gefahren. plötzlich tauchte ein tiefergelegter golf hinter mir auf, der locker mit 80-90 sachen auf mich zugerast gekommen ist. dachte, der fährt mir hinten rein. dann ist er die ganze zeit extrem dich aufgefahren und hat sich dann wieder ca. 150 meter zurückfallen lassen um dann wieder mit ziemlich hoher geschwindigkeit auf mich zuzurasen.

    Klingt nach Fahren unter Einfluß von Betäubungsmitteln.

    >kann ich dagegen was unternehmen? ich finde, es war schon ziemlich gefährlich, was dieser ... gemacht hat.

    Wenn man akut in solch eine Situation gerät, muß man sie erst einmal defensiv entschärfen, indem man sein eigenes Fahrzeug in einen sicheren Zustand bringt: Warnblinkanlage einschalten und zum Stillstand bringen, 0 km/h.

    Danach kann man aussteigen und den verursachenden Verkehrsteilnehmer freundlich fragen, warum er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. Und ihm natürlich Hilfe anbieten.

    >die nummer habe ich. habe noch meinen vater als zeugen. also bringt eine anzeige etwas? oder sollte ich es lieber lassen?

    Melden macht frei. ;-)

    Wenn der innerhalb von ein paar Monaten noch von drei oder vier anderen angezeigt wird, dann ist er irgendwann fällig. Vielleicht ist auch die Fahrerlaubnis schon länger weg und der tiefergelegte Golf bedarf einer Einziehung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >Warnblinkanlage einschalten

    ... Ordnungswidrigkeit

    >und zum Stillstand bringen, 0 km/h.

    ... wenn man das ungeschickt anstellt: Straftat.

    >Danach kann man aussteigen und den verursachenden Verkehrsteilnehmer freundlich fragen, warum er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. Und ihm natürlich Hilfe anbieten.

    Nur empfehlenwert, wenn man als Täter oder Opfer in ein KV-Delikt verwickelt werden will.


    Warum muss man solche Situationen immer eskalieren lassen? Einfache Lösung: Ignorieren. Wenn's ganz schlimm kommt, fährt man kurz an die Seite. Wer sich gar nicht beruhigen kann, erstattet eben Anzeige.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >>Warnblinkanlage einschalten
    >
    >... Ordnungswidrigkeit

    Das Benutzen der Warnblinke zum Anzeigen einer Gefahr ist nicht ordnungswidrig, sondern der einzige korrekte Einsatzzweck.

    >>und zum Stillstand bringen, 0 km/h.
    >
    >... wenn man das ungeschickt anstellt: Straftat.

    Innerorts anhalten ist keine Straftat. So weit ist es zum Glück noch nicht. LOL.

    >>Danach kann man aussteigen und den verursachenden Verkehrsteilnehmer freundlich fragen, warum er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. Und ihm natürlich Hilfe anbieten.
    >
    >Nur empfehlenwert, wenn man als Täter oder Opfer in ein KV-Delikt verwickelt werden will.

    In Anatolien vielleicht. In zivilisierten Ländern endet mündliche Kommunikation zwischen Verkehrsteilnehmern recht selten in einer Schlägerei. Klärt aber oft Mißverständnisse und manchmal lernt man noch was dazu.

    Wo kommst Du nochmal her? :-D

    >Einfache Lösung: Ignorieren.

    Gefährliche Situationen ignorieren kann zu gefährlichen Unfällen führen.

    >Wenn's ganz schlimm kommt, fährt man kurz an die Seite.

    Das ist doch eine Straftat? Siehe oben. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >Das Benutzen der Warnblinke zum Anzeigen einer Gefahr ist nicht ordnungswidrig, sondern der einzige korrekte Einsatzzweck.

    § 16 StVO: " [...] Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. [...]"

    Das trifft hier nicht zu. Bei den ersten 3 Alternativen ist das offensichtlich. Zur letzten: Du willst nicht vor Gefahren warnen, sondern den Oberlehrer spielen.

    >>>und zum Stillstand bringen, 0 km/h.
    >>
    >>... wenn man das ungeschickt anstellt: Straftat.
    >
    >Innerorts anhalten ist keine Straftat. So weit ist es zum Glück noch nicht. LOL.

    Wenn ich unter Beachtung aller Vorschriften anhalte, fährt mein Hintermann einfach vorbei. Damit kommt es also nicht zu der von dir gewünschten Unterredung. Dazu ist eine etwas härtere Gangart erforderlich, z.B. das Blockieren der Straße oder ein Ausbremsen - was eine schöne Auswahl an Tatbeständen abgibt.

    >>>Danach kann man aussteigen und den verursachenden Verkehrsteilnehmer freundlich fragen, warum er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. Und ihm natürlich Hilfe anbieten.
    >>
    >>Nur empfehlenwert, wenn man als Täter oder Opfer in ein KV-Delikt verwickelt werden will.
    >
    >In Anatolien vielleicht. In zivilisierten Ländern endet mündliche Kommunikation zwischen Verkehrsteilnehmern recht selten in einer Schlägerei. Klärt aber oft Mißverständnisse und manchmal lernt man noch was dazu.

    Wer derart arrogant auftritt, wie du es oben empfiehlst, darf sich über agressive Reaktionen der Gegenseite nicht wundern. Die Polizei darf sich täglich mit solchen Dickköpfen befassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    @ threadstarter: Ist doch ganz einfach:

    Wenn der Typ angerast kommt und dich bedrängt, dann lässt du ihn erst kommen und bremst dann so langsam, dass er noch bremsen kann auf 15 km/h runter oder hälst komplett an.
    Wenn er aussteigt und zu dir kommen will, dann gibst du gas.
    mal schauen wie lange er das mitmacht.

    -------------------- ---------------- ----------------
    Btw: Kommentare wie: "melden macht frei" bzw. "vllt. in anatolien" (gewalttätige voll...en gibt es hier und dort) sagen ja viel über dich aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
    Text
    >@ threadstarter: Ist doch ganz einfach:
    >
    >Wenn der Typ angerast kommt und dich bedrängt, dann lässt du ihn erst kommen und bremst dann so langsam, dass er noch bremsen kann auf 15 km/h runter oder hälst komplett an.
    >Wenn er aussteigt und zu dir kommen will, dann gibst du gas.
    >mal schauen wie lange er das mitmacht.

    Ist eine Nötigung und somit ein Straftatbestand. Einen aggresiven Fahrer noch mehr zu reizen ist außerdem noch nicht gerade vorteilshaft im öffentlichen Straßenverkehr.

    In so einem Fall würde ich beiden erst einmal den FS abnehmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >>Innerorts anhalten ist keine Straftat. So weit ist es zum Glück noch nicht. LOL.
    >
    >Wenn ich unter Beachtung aller Vorschriften anhalte, fährt mein Hintermann einfach vorbei.

    Das wäre doch prima, so ist die Gefahrensituation sofort entschärft. Damit ist der Vorschlag also zielführend. Und bei jeder anderen Verhaltensweise des Amokfahrers ist ein stillstehendes Fahrzeug weniger lebensgefährlich als ein sich bewegendes.

    >Damit kommt es also nicht zu der von dir gewünschten Unterredung.

    Das ist auch völlig in Ordnung.

    >>>>Danach kann man aussteigen und den verursachenden Verkehrsteilnehmer freundlich fragen, warum er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. Und ihm natürlich Hilfe anbieten.

    >Wer derart arrogant auftritt, wie du es oben empfiehlst, darf sich über agressive Reaktionen der Gegenseite nicht wundern.

    Selbst die dümmsten Rambos wissem, daß bei schweren Kabbeleien im Zusammenhang mit Straßenverkehr die Fahrerlaubis nur gegen eine MPU wieder ausgehändigt wird.

    So wie Du Dich anhörst, hast Du wohl selbst schon öfter in dem tiefergelegten Golf gesessen. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    Das ganze geschwafel hier ist unnoetig!

    Wer sich von seinem Hintermann beeinflussen laesst, muss noch kraeftig dazulernen. Er faehrt dicht auf: Viel Spass. Er noetigt Dich durch sein Gehupe: Viel Spass. Er gestikuliert wild mit den Armen: Viel Spass.

    Diese Leute zu beachten und dadurch dem Verkehr vor dir weniger Aufmerksamkeit zu schenken, ist fahrlaessig.

    Und mal kurz an den Strassenrand zu fahren, um den ... hinter mir ziehen zu lassen, sollte man auch nicht machen. Nicht eine Sekunde verschwende ich meine Weiterfahrt wegen dem! Fahre ich rechts ran, macht der Hintermann das in paar Minuten bei jemand anderes...

    Defensives Autofahren ja, aber unterdruecken lassen NEIN!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      frankyb
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    Also diese Leute kann ich auch auf den Tot nicht ausstehen. Ich meine, bin ja selbst nicht der langsamste Verkehrsteilnehmer, aber man muss es auch nicht übertreiben.

    Ein bisschen Mehr darf es schon sein, aber wenn ich dann mit 80/90 bei erlaubten 70 fahre und hinter mir fährt einer so dicht auf, das ich die Scheinwerfer schon garnicht mehr sehe, bekomme ich auch immer die Wut.

    Habe da aber mittlerweile meine eigene kleine Rache. Ich lasse den Wagen dann bis auf die genaue Höchstgeschwindigkeit ausrollen.. also zB 70 und fahre dann die ganze Zeit genau diese Geschwindigkeit.

    Das macht mich dann wieder entspannt. Kleine Rache im Straßenverkehr.. sorry, dass muss ein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >Also diese Leute kann ich auch auf den Tot nicht ausstehen. Ich meine, bin ja selbst nicht der langsamste Verkehrsteilnehmer, aber man muss es auch nicht übertreiben.
    >
    >Ein bisschen Mehr darf es schon sein, aber wenn ich dann mit 80/90 bei erlaubten 70 fahre und hinter mir fährt einer so dicht auf, das ich die Scheinwerfer schon garnicht mehr sehe, bekomme ich auch immer die Wut.
    >
    >Habe da aber mittlerweile meine eigene kleine Rache. Ich lasse den Wagen dann bis auf die genaue Höchstgeschwindigkeit ausrollen.. also zB 70 und fahre dann die ganze Zeit genau diese Geschwindigkeit.
    >
    >Das macht mich dann wieder entspannt. Kleine Rache im Straßenverkehr.. sorry, dass muss ein.


    Ja, auch eine super Moeglichkeit. Du machst dabei ja nichts verwerfliches. Du haelst dich an die Gesetze. Fertig. Was hinter Dir passiert, brauch dich nicht zu interessieren. Interessieren wird es Dich dann, wenn er Dir hinten reinfaehrt ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: bedrängt im straßenverkehr
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >Selbst die dümmsten Rambos wissem, daß bei schweren Kabbeleien im Zusammenhang mit Straßenverkehr die Fahrerlaubis nur gegen eine MPU wieder ausgehändigt wird.

    1. Logisches denken funktioniert bei einigen Leuten nicht oder zumindest nicht immer. Wer mit 80 durch den Ort fährt beweist das recht deutlich.

    2. Ich glaube nicht, dass der Zusammenhang zwischen Verkehrsdelikten mit "hohem Aggressionspotenzial" (das ist der Wortlaut der FeV) und dem (Nicht-)Besitz einer FE so allgemein bekannt ist. Aber selbst wenn: siehe 1.

    3. Was nützt es mir, dass der andere seinen Schein los ist, wenn ich die nächsten Wochen durch einen Schlauch atmen darf?

    4. Je nachdem, wie sich die Situation entwickelt, bin ich am Ende der böse Bube, der den anderen zuerst genötigt und dann verprügelt hat. Du weißt doch: Vor Gericht und auf hoher See ...

    Alles aber mit dem oben angesprochenen 3-Punkte-Programm vermeidbar.

    >So wie Du Dich anhörst, hast Du wohl selbst schon öfter in dem tiefergelegten Golf gesessen. ;-)

    Wie kommst du auf die Idee?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: bedr�ngt im stra�enverkehr
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Mittwoch, 24. März 2010
    Text
    richtig ist natürlich sich überhaupt nicht auf solche Scherze einzulassen.

    Aber wenn du ihn ein bisschen ärgern willst dann brems einfach ein bisschen runter oder zieh die handbremse an. Dann sieht er zuerst nicht das du langsamer wirst und wenn du Glück hast ( altes Auto, Vollkasko) fährt er dir hinten rein und darf blechen weil er nicht genügend Abstand eingehalten hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: bedr�ngt im stra�enverkehr
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 24. März 2010
    Text
    >Aber wenn du ihn ein bisschen ärgern willst dann brems einfach ein bisschen runter oder zieh die handbremse an. Dann sieht er zuerst nicht das du langsamer wirst und wenn du Glück hast ( altes Auto, Vollkasko) fährt er dir hinten rein und darf blechen weil er nicht genügend Abstand eingehalten hat.

    Und wenn das nicht funktioniert packst du deine Knarre aus und ballerst das Schwein einfach um. Wenn dein Anwalt die Sache auf fahrlässige Tötung drücken kann, sind wir bei der gleichen Strafandrohung wie der fehlgeschlagene gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: bedr�ngt im stra�enverkehr
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
    Text
    >Und wenn das nicht funktioniert packst du deine Knarre aus und ballerst das Schwein einfach um. Wenn dein Anwalt die Sache auf fahrl�ssige T�tung dr�cken kann, sind wir bei der gleichen Strafandrohung wie der fehlgeschlagene gef�hrliche Eingriff in den Stra�enverkehr.

    wenn du diesen Stuss nicht mitten in der Großstadt machst wo jeder hinsieht hast du doch auf jeden Fall gewonnen. Sagst einfach du musstest plötzlich bremsen und wenn der hinter dir nicht rechtzeitig zum stehen kommt war der Abstand zu gering fertig is... kann dir nicht nachgewiesen werden.

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