können atypische autisten ohne weiteres den führerschein klasse b machen oder gibt es besondere bestimmungen. sind stützende hilfen zugelassen?
Thema
Re: autismus
Autor
kk145
schrieb am Mittwoch, 21. Oktober 2009
Text
>können atypische autisten ohne weiteres den führerschein klasse b machen oder gibt es besondere bestimmungen.
Zumindest ist Autismus nicht in Anlage 4 zur FeV ("Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen") aufgeführt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es also nicht.
Was sagt denn der Arzt zu dem Vorhaben? Die Fahrerlaubnisbehörde könnte einen Nachweis über die Fahreignung haben wollen, sobald sie von dem Autismus erfährt. Eignungszweifel sollte man unbedingt ausräumen, bevor man sich in Kosten z.B. für die Fahrschule stürzt.
Wie schätzt du denn die Sache selbst ein? Welche Beeinträchtigungen treten auf?
Noch ein Wort der Warnung: Nur weil eine FE erteilt wird, heißt das nicht, dass man davon uneingeschränkt Gebrauch machen darf. Wenn die Fahreignung nicht gegeben ist (z.B. weil sich die Symptome verändert/verschlechtert haben aber auch wenn die Fahreignung noch nie gegeben war) und man fährt trotzdem, dann macht man sich strafbar.