augenärtztliches gutachten.

  • augenärtztliches gutachten.
     kotto
      schrieb am Freitag, 8. März 2013
    Hallo!
    Ich hoffe jemand hat einen rat für mein Anliegen.
    Ich 46jalt ,und möchte im Rahmen einerWeiterbildungsmasnahme
    den Führerschein C CE machen.Nun bin ich aber das Zweitemal durch
    die augenärtzliche begutachung gefallen.Der Augenarzt hat mir Gesagt das er das Gutachten zu einem obergutachter schickt und wenn der ablehnt ist es gelaufen mit Führerschein.Meine Frage nun ist wenn dieser gutachter jetzt auch ablehnt,gibt es dann noch möglichkeiten,Wie z.b.Sondergenehmigung oder Auflagen?Vielen dank Kai.
  • Thema
    Re: augenärtztliches gutachten.
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 8. März 2013
    Text
    Was gab es bei der Untersuchung denn für ein Problem? Womöglich liegt dem ja eine Erkrankung zu Grunde, die man behandeln könnte - nebenbei eine bessere Sehkraft zu bekommen wäre doch sicher auch nicht schlecht, oder?

    Weitere Frage: Hast du die allgemeinärztliche Untersuchung bereits hinter dir? Gab es dabei irgendwelche Probleme?

    >Der Augenarzt hat mir Gesagt das er das Gutachten zu einem obergutachter schickt und wenn der ablehnt ist es gelaufen mit Führerschein.

    Beide Teile dieser Aussage sind Quatsch.

    Erstens gibt es keine "Obergutachter". Der Arzt möchte vielleicht die Meinung eines Kollegen einholen oder noch einmal in Ruhe über das Ergebnis der Begutachtung nachdenken. Letztendlich ist aber seine eigene Meinung die einzig entscheidende.

    Zweitens ist nach einer negativen Begutachtung nichts "gelaufen". Es steht dir frei, diese Begutachtung so oft du willst (und es dir leisten kannst) bei beliebig vielen Ärzten zu wiederholen. Ich würde negative Gutachten gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nicht unbedingt erwähnen (solltest du bei einem Arzt die Zustimmung gegeben haben, dass der Arzt das Gutachten direkt an die Führerscheinstelle schickt, würde ich das widerrufen), aber letztendlich ist auch das nicht unbedingt ein Problem.


    >Meine Frage nun ist wenn dieser gutachter jetzt auch ablehnt,gibt es dann noch möglichkeiten,Wie z.b.Sondergenehmigung oder Auflagen?

    Die Luft für Ausnahmen ist bei Fahrerlaubnissen in Gruppe 2 (C- und D-Klassen) im Regelfall recht dünn. Ob irgendwelche Auflagen in Frage kommen - und ganz wichtig: ob dann ein evtl. Förderung deiner Umschulung noch gewährt würde - hängt von der Art des Sehfehlers ab.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: augenärtztliches gutachten.
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Mittwoch, 13. März 2013
    Text
    Hallo, ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, wende das Geld an und lasse es richtig untersuchen. Denn solche Gutachten übernimmt meist die Kasse nicht. Möglicherweise gibt es medizinisch Möglichkeiten dir zu helfen. Als ich vor vielen Jahren den Motorradschein als ersten Führerschein machte, wurde von einen Verkehrsarzt (Bahn) festgestellt, ich hätte eine Rotschwäche. Der machte daraus ein ganz großes Problem. Später habe ich dann alles bis LKW gemacht, auf Bus habe ich verzichtet, weil ich dachte, dass bekomme ich nicht gestattet.
    Erst bei einer Untersuchung mit 50 Jahren ging ich zu einen entsprechenden Experten für Farbschwächen und siehe da, ich hatte keine Rot- Schwäche nur eine Grün- Schwäche aber in so einem Bereich, dass es keine Einschränkungen für den Straßenverkehr gibt. Also zum Spezialisten gehen und alles genau machen lassen. Nicht zu früh die Gutachten dem Amt geben.
    Klaus

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo