ape 50

  • ape 50
     mario95
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Hallo ich hab ne frage und zwar ob man eine ape50 mit fünfzehn fahren darf ? wen man sie auf maximal 30 kmh drosselt und so nen fünfundzwanzig aufkleber hintendraufmacht und ich weis auch nich ob das nicht mehrspurig ist
    mfg
  • Thema
    Re: ape 50
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2009
    Text
    Nein, man darf nicht. Eine APE gilt nicht als einspurig, daher reicht unabhängig von der Drosselung eine Prüfbescheinigung für Mofas nicht aus.

    Du darfst so ein Ding ab 16 fahren und brauchst dafür Klasse S. Unter bestimmten Voraussetzungen (Erstzulassung? Leergewicht?) geht es auch mit Klasse M.

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