alter 4er Führerschein

  • alter 4er Führerschein
     M.Koch
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Hallo, ich (JG 1962) habe am 15.12.1980 meinen 4er Führerschein gemacht und bin damit vier Jahre lang ein 50ccm Kleinkraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gefahren. Da ich mich vor dem 01.04.1980 zum alten 4er angemeldet habe, konnte ich damit auch mit Prüfungsdatum 15.12.1980 das o.g. Fahrzeug fahren.

    Als ich 1984 meinen 3er Führerschein gemacht habe, wurde darin der Hinweis "Klasse vier seit 15.12.1980" eingetragen, um auf den alten 4er hinzuweisen.

    Seinerzeit war nämlich das Anmeldedatum relevant, um den alten 4er noch zu bekommen.

    Ich möchte jetzt eine 125er mit 11KW fahren und habe einen neuen Führerschein (Karte) bei der Zulassungsstelle beantragt, wo dann (hoffentlich) die Klasse A1 eingetragen wird.

    Da der neue Führerschein erst in vier Wochen kommt, möchte ich über dieses Forum nachfragen, ob meine Angabe so korrekt ist und mit welchen Maßnahmen ich den A Führerschein erlangen kann.

    Danke für die Rückinfos.

    Beste Grüße

    M. Koch



  • Thema
    Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text

    >Als ich 1984 meinen 3er Führerschein gemacht habe, wurde darin der Hinweis "Klasse vier seit 15.12.1980" eingetragen, um auf den alten 4er hinzuweisen.
    >
    >Ich möchte jetzt eine 125er mit 11KW fahren und habe einen neuen Führerschein (Karte) bei der Zulassungsstelle beantragt, wo dann (hoffentlich) die Klasse A1 eingetragen wird.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Auch wenn ich es dir wünschen würde, aber ich glaube, deine Hoffnung wird sich nicht erfüllen. :o(

    Wie sollte denn noch nachweisbar sein, dass du dich oder am 12. März, oder 18. Juni zur Klasse 4 entschlossen hast?

    Ich finde es ja schon ungewöhnlich, dass ein Anmeldedatum Ausschlag geben soll -und nicht das Prüfdatum.
    Aber mit der damaligen Umstellung kenne ich mich nicht so gut aus, als dass ich es für unmöglich halten würde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Wann man sich angemeldet hat spielt keine Rolle.
    Ausstellungsdatum der Klasse 3 ist entscheidend und mit 12/80
    8 Monate zu spät.
    --------------------------------------------------------------------------
    Stellt Euch mal bitte vor; in der DDR mußte man sich 3 Jahre vorher zur Fahrschule anmelden und 10 Jahre auf einen Trabant anmelden.
    Wenn das alles gelten würde, wäre ein Fahranfänger gleich bei 30 % Schadensfreiheitsrabatt bei der Haftpflicht.

    Ich will Dir aber nicht die Hoffnung nehmen.
    Hoffnung sei Dein Wanderstab - von der Wiege bis zum Grab.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Ausstellungsdatum der Klasse 3 ist entscheidend und mit 12/80
    >8 Monate zu spät.
    >-------------------------------------------------
    Klugschei*ermodus an:

    >>Als ich 1984 meinen 3er Führerschein gemacht habe, wurde darin der Hinweis "Klasse vier seit 15.12.1980" eingetragen...

    Kluschei*ermodus aus ;o)

    Aber ich habe echt keine Ahnung, ob der TE nicht vll. doch Recht hat, mit seiner Klasse 4 und dem Antragsdatum.
    Auch, wenn ich mir das nicht vorstellen kann.
    Aber da gibt es ja noch das berühmte Pferd vor der Apotheke .... ;o)

    Zum Glück haben wir ja hier noch nen Wessi-FL, der diese Umstellung binnen seiner beruflichen Tätigkeit miterlebt haben dürfte. ;o)

    Das mit der 3-Jahres-Frist vor der FS-Ausbildung ist ja interessant. :o)
    Gab es da Einheitspreise in den FSn? War das Ganze staatlich?
    Und war die Preisgestaltung von vor 3 Jahren ausschlaggebend für den Fahrstundenpreis, der am Ende genommen wurde?
    Lag es daran, dass die Terminbücher der FSn so voll waren?

    Oder war es einfach ein behördlicher "Darf-Schein", der abgewartet werden musste, bevor man sich irgendwo anmelden durfte, Manfred?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Klugschei*ermodus an:
    >
    >>>Als ich 1984 meinen 3er Führerschein gemacht habe, wurde darin der Hinweis "Klasse vier seit 15.12.1980" eingetragen...
    >
    >Kluschei*ermodus aus ;o)
    - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ -- _
    -
    Dann war sicher der 15.12.1980 Klasse 4 ausgestellt und nicht beantragt. Oder ?
    -------------------------------------------------------------------------
    Das mit der dreijahres-Frist vor der FS-Ausbildung ist ja interessant. :o) = das war zum Kotzen, wie alles in der DDR.
    --------------------------------------------------------------------------
    >Gab es da Einheitspreise in den FSn?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ja natürlich. In der gesamten DDR überall gleich. Bin mir nicht mehr ganz sicher weil es schon 20 Jahre her ist. Ich müßte in alten Unterlagen nachschauen. Aber ich denke, eine Fahrstunde kostete 5,20 Mark. Davon bekam der FL 2,60. Wenn er im Monat 186 Stunden gearbeitet hat, verdiente er 483,60 Mark. Für diesen schlechten Verdienst wollte natürlich kaum jemand arbeiten.
    --------------------------------------------------------------------------

    War das Ganze staatlich?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ja, natürlich. VEB Fahrschule. Es gab nur eine in einer Stadt. In Halle gab es noch einen kleinen Privatkrauter. Halle hatte damals ca. 300000 Einwohner. Dazu gab es noch die GST. Das war eine vormilitärische Ausbildung. Dort hat man den Lkw-Schein gemacht. Die hatten aber als pädagogische Ausbildung nur: zack, zack und stehen. Dadurch konnten die FS nicht kündigen oder wechseln. Entweder sie haben durchgehalten oder waren ihr Leben lang Fußgänger.
    ------------------------------------------------------------------------
    >Und war die Preisgestaltung von vor 3 Jahren ausschlaggebend für den Fahrstundenpreis, der am Ende genommen wurde?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ja, natürlich. Die Preise haben sich nie erhöht. Ein Brötchen kostete 5 Pfennig, ein Brot 78 Pfennig, eine Fl Limonade 21 Pfennig, eine kW/h Strom 8 Pfennig usw. usw. und das war 1950 so und 1989 auch noch so.
    -------------------------------------------------------------------------
    >Lag es daran, dass die Terminbücher der FSn so voll waren?
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ja, auch. Es gab halt wenige Fahrlehrer. Erstens waren die Zugangsvoraussetzungen nicht so einfach wie heute.
    Siehe in der FL-Ecke meine Beiträge im Thema Zugangsvoraussetzungen.
    Erst mußte man einen Beruf erlernt haben in der Kfz.-Branche wie z.B. Autoschlosser, Karosserieklemptner, Autoelektriker o.ä.
    Später mußte man den Meisterabschluß in einem dieser Berufe haben.
    Solche Leute, die nur das Abi haben, hätten keine Chance gehabt diesen Beruf ausüben zu können. Es gab auch kaum Frauen als Fahrlehrer. Ich kenne jedenfalls keine. In meinem Lehrgang zum Fahrlehrer war nur eine Frau dabei. Und die hatte keine Chance die Prüfung zu bestehen. Hat sie auch nicht.
    ------------------------------------------------------------------------

    >Oder war es einfach ein behördlicher "Darf-Schein", der abgewartet werden musste, bevor man sich irgendwo anmelden durfte, Manfred?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Nein, soetwas gab es nicht.
    Aber Gott sei Dank ist das alles vorbei.
    In der DDR war vieles besser als heute.
    Auch die Fahrschulausbildung.
    Vor allem die Fahrlehrerausbildung.
    Und trotzdem möchte ich nichts, aber auch gar nichts zurückhaben.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      M.Koch
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >>Klugschei*ermodus an:
    >>
    >>>>Als ich 1984 meinen 3er Führerschein gemacht habe, wurde darin der Hinweis "Klasse vier seit 15.12.1980" eingetragen...
    >>
    >>Kluschei*ermodus aus ;o)
    >- _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ -- _
    >-
    >Dann war sicher der 15.12.1980 Klasse 4 ausgestellt und nicht beantragt. Oder ?
    >-------------------------------------------------------------------------
    >Das mit der dreijahres-Frist vor der FS-Ausbildung ist ja interessant. :o) = das war zum Kotzen, wie alles in der DDR.
    >--------------------------------------------------------------------------
    >>Gab es da Einheitspreise in den FSn?
    > - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Ja natürlich. In der gesamten DDR überall gleich. Bin mir nicht mehr ganz sicher weil es schon 20 Jahre her ist. Ich müßte in alten Unterlagen nachschauen. Aber ich denke, eine Fahrstunde kostete 5,20 Mark. Davon bekam der FL 2,60. Wenn er im Monat 186 Stunden gearbeitet hat, verdiente er 483,60 Mark. Für diesen schlechten Verdienst wollte natürlich kaum jemand arbeiten.
    >--------------------------------------------------------------------------
    >
    > War das Ganze staatlich?
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Ja, natürlich. VEB Fahrschule. Es gab nur eine in einer Stadt. In Halle gab es noch einen kleinen Privatkrauter. Halle hatte damals ca. 300000 Einwohner. Dazu gab es noch die GST. Das war eine vormilitärische Ausbildung. Dort hat man den Lkw-Schein gemacht. Die hatten aber als pädagogische Ausbildung nur: zack, zack und stehen. Dadurch konnten die FS nicht kündigen oder wechseln. Entweder sie haben durchgehalten oder waren ihr Leben lang Fußgänger.
    >------------------------------------------------------------------------
    >>Und war die Preisgestaltung von vor 3 Jahren ausschlaggebend für den Fahrstundenpreis, der am Ende genommen wurde?
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Ja, natürlich. Die Preise haben sich nie erhöht. Ein Brötchen kostete 5 Pfennig, ein Brot 78 Pfennig, eine Fl Limonade 21 Pfennig, eine kW/h Strom 8 Pfennig usw. usw. und das war 1950 so und 1989 auch noch so.
    >-------------------------------------------------------------------------
    >>Lag es daran, dass die Terminbücher der FSn so voll waren?
    >>- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Ja, auch. Es gab halt wenige Fahrlehrer. Erstens waren die Zugangsvoraussetzungen nicht so einfach wie heute.
    >Siehe in der FL-Ecke meine Beiträge im Thema Zugangsvoraussetzungen.
    >Erst mußte man einen Beruf erlernt haben in der Kfz.-Branche wie z.B. Autoschlosser, Karosserieklemptner, Autoelektriker o.ä.
    >Später mußte man den Meisterabschluß in einem dieser Berufe haben.
    >Solche Leute, die nur das Abi haben, hätten keine Chance gehabt diesen Beruf ausüben zu können. Es gab auch kaum Frauen als Fahrlehrer. Ich kenne jedenfalls keine. In meinem Lehrgang zum Fahrlehrer war nur eine Frau dabei. Und die hatte keine Chance die Prüfung zu bestehen. Hat sie auch nicht.
    >------------------------------------------------------------------------
    >
    >>Oder war es einfach ein behördlicher "Darf-Schein", der abgewartet werden musste, bevor man sich irgendwo anmelden durfte, Manfred?
    > - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Nein, soetwas gab es nicht.
    >Aber Gott sei Dank ist das alles vorbei.
    >In der DDR war vieles besser als heute.
    >Auch die Fahrschulausbildung.
    >Vor allem die Fahrlehrerausbildung.
    >Und trotzdem möchte ich nichts, aber auch gar nichts zurückhaben.
    >Gruß Manfred


    Klasse 4 wurde am 15.12.1980 ausgestellt. Bin damit über 4 Jahre Hercules K50 gefahren, was ich dann ja nicht gedurft hätte. Und warum gibt es dann den Vermerk, wenn dieser keinerlei Bedeutung mehr nach Ausstellen des 3e

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Lieber Manfred,
    hab herzlichen Dank für diese informative Reise in die Geschichte der neuen Bundesländer, zu einer Zeit, als sie noch DDR genannt wurden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Seinerzeit war nämlich das Anmeldedatum relevant, um den alten 4er noch zu bekommen.

    Glaube ich nicht. Es war nur das Erteilungsdatum maßgeblich. Deswegen bekommst du auch nicht die Klasse A1.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    so ganz unrecht könnte m.koch nicht haben.
    wenn es nicht so lange her wäre, wüsste ich die übergangsbestimmungen noch auswendig, so muss ich erst in den uralten unterlagen stöbern.
    bei einer der vielen änderungen der führerscheinklassen in den letzten jahrzehnten gab es wirklich einmal die übergangsbestimmung das das anmeldedatum eine rolle spielte. allerdings war nicht das anmeldedatum in der fahrschule gemeint, sondern abgabe des antrages beim sva.
    im märz 80 konnte man sich noch gar nicht für klasse 1b anmelden weil es die noch nicht gab. daher KÖNNTE es sein, das m.koch recht hat.
    aber wie gesagt, muss mal sehen ob ich in alten unterlagen was finde.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >bei einer der vielen änderungen der führerscheinklassen in den letzten jahrzehnten gab es wirklich einmal die übergangsbestimmung das das anmeldedatum eine rolle spielte. allerdings war nicht das anmeldedatum in der fahrschule gemeint, sondern abgabe des antrages beim sva.
    --------------------
    Das war 1999/2000 beim Übergang vom alten zum neuen FE-Recht. Wenn sich der Fragesteller jetzt einen Kartenführerschein holt, dann richtet sich die Umstellung nur nach Anlage 3. Und nach dieser Anlage muss die Klasse 4 vor dem 01.04.80 erteilt worden sein, damit auch die Klasse A1 eingetragen werden kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      M.Koch
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >so ganz unrecht könnte m.koch nicht haben.
    > wenn es nicht so lange her wäre, wüsste ich die übergangsbestimmungen noch auswendig, so muss ich erst in den uralten unterlagen stöbern.
    >bei einer der vielen änderungen der führerscheinklassen in den letzten jahrzehnten gab es wirklich einmal die übergangsbestimmung das das anmeldedatum eine rolle spielte. allerdings war nicht das anmeldedatum in der fahrschule gemeint, sondern abgabe des antrages beim sva.
    >im märz 80 konnte man sich noch gar nicht für klasse 1b anmelden weil es die noch nicht gab. daher KÖNNTE es sein, das m.koch recht hat.
    >aber wie gesagt, muss mal sehen ob ich in alten unterlagen was finde.
    >
    >mfg

    Das wäre mir sehr hilfreich, da es meine Fahrschule nicht mehr gibt. Mein Fahrlehrer hat mir das damals auch so gesagt, dass er die Anmeldung einreicht und ich etwas später mit dem Unterricht (wg.Geldmangel)anfangen kann

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      M.Koch
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    >so ganz unrecht könnte m.koch nicht haben.
    > wenn es nicht so lange her wäre, wüsste ich die übergangsbestimmungen noch auswendig, so muss ich erst in den uralten unterlagen stöbern.
    >bei einer der vielen änderungen der führerscheinklassen in den letzten jahrzehnten gab es wirklich einmal die übergangsbestimmung das das anmeldedatum eine rolle spielte. allerdings war nicht das anmeldedatum in der fahrschule gemeint, sondern abgabe des antrages beim sva.
    >im märz 80 konnte man sich noch gar nicht für klasse 1b anmelden weil es die noch nicht gab. daher KÖNNTE es sein, das m.koch recht hat.
    >aber wie gesagt, muss mal sehen ob ich in alten unterlagen was finde.
    >
    >mfg

    Hallo, bin schon etwas weiter gekommen und in der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" fündig geworden. Unter § 22 wird der Vorgang der Anmeldung und Ausstellung der beantragten Führerscheinklasse beschrieben. Es gibt eine 12-monatige Frist um die Prüfung abzulegen. Der Führerschein wird bereits bei Antragstellung erstellt. Nachfolgender Gesetzestext regelt die Erstellung und Ausgabe nach der Prüfung. Somit wurde mein alter 4er Führerschein vor dem 01.04.1980 von der Behörde ausgestellt, vom Prüfer aber erst mit Prüfungsdatum 15.12.1980 ausgehändigt.

    Zur Info:
    (3) Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein ausfertigen zu lassen und auszuhändigen.
    (4) Muß der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden. Der Sachverständige oder Prüfer prüft, ob der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, der beantragten Klasse befähigt ist. Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Hat der Sachverständige oder Prüfer den Führerschein ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums mit. Außerdem hat er der Fahrerlaubnisbehörde die Ausbildungsbescheinigung zu übersenden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.
    (5) Die Technische Prüfstelle soll den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn
    1.die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist,
    2.die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
    3.in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      M.Koch
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >>Seinerzeit war nämlich das Anmeldedatum relevant, um den alten 4er noch zu bekommen.
    >
    >Glaube ich nicht. Es war nur das Erteilungsdatum maßgeblich. Deswegen bekommst du auch nicht die Klasse A1.

    Danke für die Rückantwoten! Aber dann hätte ich seinerzeit keine Hercules K50 Ultra fahren dürfen und ich war öfters bei der Polizei zum Vorfahren ;-) und es hat nie Proleme mit meinem 4er gegeben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Aber dann hätte ich seinerzeit keine Hercules K50 Ultra fahren dürfen
    --------
    Das durftest du auch nicht. Es gab damals für die "schnellen 50er" eine Übergangsregelung. Krafträder bis 50 ccm, die vor dem 31.12.83 erstmals zugelassen wurden, hatten keine besondere Höchstgeschwindigkeit. Man musste dazu aber entweder die Klasse 4 vor dem 01.04.80 erworben haben oder man musste die Klasse 1b besitzen. Bei dir trifft beides nicht zu. Ich würde sagen, dass du immer schwarz gefahren bist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      M.Koch
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Aber dann hätte ich seinerzeit keine Hercules K50 Ultra fahren dürfen
    >--------
    >Das durftest du auch nicht. Es gab damals für die "schnellen 50er" eine Übergangsregelung. Krafträder bis 50 ccm, die vor dem 31.12.83 erstmals zugelassen wurden, hatten keine besondere Höchstgeschwindigkeit. Man musste dazu aber entweder die Klasse 4 vor dem 01.04.80 erworben haben oder man musste die Klasse 1b besitzen. Bei dir trifft beides nicht zu. Ich würde sagen, dass du immer schwarz gefahren bist.

    Soweit ich mich daran erinnern kann, war in dem Führerschein der Klasse 4 auch ein Vermerk, dass dieser für Kleinkrafträder über 80KM/h gültig ist. Beim Übertrag auf den 3er hat die Behörde nur das Datum übernommen, nicht den Vermerk, dass dieser für Fahrzeuge über 80km/h ausgelegt ist. Unsere Polizei (Rhein/Main) kannte sich sehr gut aus, die hatten mehr Fachleute als uns lieb war. Wegen Schwarzfahrens war ich schon vor Gericht, aber da war das Moped abgemldet. Auch da hatte ich keine Probleme mit dem Führerschein. Kann man die alten Informationen zum Führerschein irgendwo her bekommen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Es gab damals auch Übergangsregelungen zur Klasse 4. Dazu war es aber (wie heute auch noch) notwendig, dass die Fahrerlaubnis vor einem Stichtag erteilt worden ist. Bei Klasse 4 galt das, wenn sie vor dem 01.04.80 erteilt worden ist. Dann durfte man damit auch Leichtkrafträder fahren. Deine Fahrerlaubnis wurde aber erst am 15.12.80 erteilt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Soweit ich mich daran erinnern kann, war in dem Führerschein der Klasse 4 auch ein Vermerk, dass dieser für Kleinkrafträder über 80KM/h gültig ist.

    Das bezweifle ich, da die 80 km/h zu diesem Zeitpunkt keine Grenze einer Klasse waren. Zu "80" passt eher ein Hubraum von 80 cm³ - und da kann ich mir die andere Hälfte der Aussage nicht vorstellen.

    Auch ich glaube, dass du nie "offen" fahren durftest.

    >Kann man die alten Informationen zum Führerschein irgendwo her bekommen?

    Kann man versuchen, Erfolg ist aber nicht garantiert. Dazu müsstest du bei der damals zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anfragen. Dass dort nach 30 Jahren noch Akten über den damaligen 4er vorliegen, glaube ich aber nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      M.Koch
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >>Soweit ich mich daran erinnern kann, war in dem Führerschein der Klasse 4 auch ein Vermerk, dass dieser für Kleinkrafträder über 80KM/h gültig ist.
    >
    >Das bezweifle ich, da die 80 km/h zu diesem Zeitpunkt keine Grenze einer Klasse waren. Zu "80" passt eher ein Hubraum von 80 cm³ - und da kann ich mir die andere Hälfte der Aussage nicht vorstellen.
    >
    >Auch ich glaube, dass du nie "offen" fahren durftest.
    >
    >>Kann man die alten Informationen zum Führerschein irgendwo her bekommen?
    >
    >Kann man versuchen, Erfolg ist aber nicht garantiert. Dazu müsstest du bei der damals zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anfragen. Dass dort nach 30 Jahren noch Akten über den damaligen 4er vorliegen, glaube ich aber nicht.

    Ich lege mich da nicht fest, es kann auch 85km/h gewesen sein. Ich werde mein Glück mal bei der Zulassung erfragen.

    Soweit vielen Dank für die Kommentare!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >>Das bezweifle ich, da die 80 km/h zu diesem Zeitpunkt keine Grenze einer Klasse waren. Zu "80" passt eher ein Hubraum von 80 cm³ - und da kann ich mir die andere Hälfte der Aussage nicht vorstellen.
    >>Auch ich glaube, dass du nie "offen" fahren durftest.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wikipedia sagt dazu:

    Klassen bis 31. Dezember 1998 und Übergangsregelungen:
    Klasse 4:
    Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum und maximal 45 km/h (früher 50 km/h, davor 40 km/h)
    vor dem 1. April 1980 50 cm³ Hubraum und unbegrenzt km/h

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: alter 4er Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >>>Das bezweifle ich, da die 80 km/h zu diesem Zeitpunkt keine Grenze einer Klasse waren. Zu "80" passt eher ein Hubraum von 80 cm³
    ~~~~~~~~~~

    Scheinbar wohl (wenn man Wikipedia glauben kann ;o) ), aber dann bezog es sich auf Klasse 1b:

    1b Leichtkrafträder bis 125 cm³ (früher 80 cm³) Hubraum und max. 80 km/h (jetzt: A1 mit der Besonderheit, dass ab 18 Jahren keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr existiert) (1b wurde erst am 1. April 1980 geschaffen, vorher integriert in Klasse 4.
    Ab dem 1. April 1980 wurde Klasse 4 auf die unten genannten 50 cm³ Hubraum/50 km/h eingeschränkt.)

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