allgemeine Frage

  • allgemeine Frage
     Gast
      schrieb am Samstag, 31. Juli 2004
    Hallo ihr Lieben,

    ich hab mal eine allgemeine Frage an euch, und zwar wie ist das eigentlich in der Fahrschule mit den ganzen Fahrten?
    Wann kommen die Sonderfahrten dran?
    Ich habe schon 15 Fahrstunden noch keine Sonderfahrt. Gefahrenbremsung und Parken kann ich auch noch nicht.

  • Thema
    Re: allgemeine Frage
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 31. Juli 2004
    Text
    Mal kein Stress, die Sonderfahrten kommen erst, wenn du bei den Stadtfahrten keine Fehler mehr machst, ich hab bald Prüfung und habe auch noch kein einziges Mal die Gefahrenbremsung gemacht, immer locker bleiben und kein Stress machen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: allgemeine Frage
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 31. Juli 2004
    Text
    >Mal kein Stress, die Sonderfahrten kommen erst, wenn du bei den Stadtfahrten keine Fehler mehr machst, ich hab bald Prüfung und habe auch noch kein einziges Mal die Gefahrenbremsung gemacht, immer locker bleiben und kein Stress machen!
    >

    Ich hab schon Sonderfahreten gemacht, da hab ich noch massig Fehler gemacht!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: allgemeine Frage
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 31. Juli 2004
    Text
    >Hallo ihr Lieben,
    >
    >ich hab mal eine allgemeine Frage an euch, und zwar wie ist das eigentlich in der Fahrschule mit den ganzen Fahrten?
    >Wann kommen die Sonderfahrten dran?
    >Ich habe schon 15 Fahrstunden noch keine Sonderfahrt. Gefahrenbremsung und Parken kann ich auch noch nicht.
    >
    Hallo,
    also die Sonderfahrten kommen in der Regel dann dran, wenn der Fahrlehrer meint, dass du soweit mit dem Auto gut zurechtkommst. Das ist nämlich besonders auf der Autobahn wichtig.
    Und denk dir nichts, dass du jetzt schon 15 Stunden hattest und immernoch nicht mit den Sonderfahrten angefangen hast. Ich zum Beispiel hab erst nach 21 Stunden mit den Sonderfahrten angefangen und mit dem Parken und der Gefahrenbremsung brauchst du dir auch keine Gedanken machen. Spätestens in den letzten 5 - 6 Fahrten vor der Prüfung wirst du es häufig üben müssen.
    Bei mir war es so, dass ich vor den Sonderfahrten hin und wieder Einparken geübt habe, aber so richtig erst in den letzten 6 Fahrten vor der Prüfung. Genauso war es mit der Gefahrenbremsung.
    Hab Geduld, du wirst es alles noch rechtzeitig vor der Prüfung genug üben.

    Liebe Grüße! Eva

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: allgemeine Frage
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 2. August 2004
    Text
    >Hallo,
    >also die Sonderfahrten kommen in der Regel dann dran, wenn der Fahrlehrer meint, dass du soweit mit dem Auto gut zurechtkommst. Das ist nämlich besonders auf der Autobahn wichtig.
    >Und denk dir nichts, dass du jetzt schon 15 Stunden hattest und immernoch nicht mit den Sonderfahrten angefangen hast. Ich zum Beispiel hab erst nach 21 Stunden mit den Sonderfahrten angefangen und mit dem Parken und der Gefahrenbremsung brauchst du dir auch keine Gedanken machen. Spätestens in den letzten 5 - 6 Fahrten vor der Prüfung wirst du es häufig üben müssen.
    >Bei mir war es so, dass ich vor den Sonderfahrten hin und wieder Einparken geübt habe, aber so richtig erst in den letzten 6 Fahrten vor der Prüfung. Genauso war es mit der Gefahrenbremsung.
    >Hab Geduld, du wirst es alles noch rechtzeitig vor der Prüfung genug üben.
    >
    >Liebe Grüße! Eva

    Na son Zufall! Ich heiß auch Eva und hab nach 21 Stunden mit den Sonderfahrten angefangen ^_^

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  • Thema
    Re: Re: Re: allgemeine Frage
    Autor
      Pariz1
      schrieb am Samstag, 5. Juli 2008
    Text
    Tag Leute,
    ich hätte auch mal eine Frage zur Gefahrenbremsung/ Vollbremsung.
    Unzwar bin ich schon seit 10 Monaten im Besitz meiner Fahrerlaubnis und rege mich momenatn darüber auf, dass ich während meiner Zeit in der Fahrschule KEINE Gefahrenbremsung geübt bzw. gemacht habe!

    Ist es nun Gesätzlich vorgeschrieben, dass mir die Fahrschule eine Gefahrenbremsung "beibringt" oder hängt die ganze Sache mit dem Fahrlehrer zusammen?!

    Wie man eine solche Bremsung hinlegt, weiß ich seit längerem (auch vor der Fahrschulezeit), jedoch habe ich soetwas noch nicht gemacht...

    Würde mich auf Antworten freuen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: allgemeine Frage
    Autor
      Mursik
      schrieb am Samstag, 5. Juli 2008
    Text
    Hallo Pariz!

    Es ist vorgeschrieben, daß in der Fahrschule die Gefahrbremsung gelehrt wird. Leider halten sich nicht alle Fahrlehrer an ihre Pflichten und schludern bei so was ganz gerne. Mittlerweile ist die Gefahrbremsung sogar eine Prüfungsaufgabe. Du hast Glück gehabt, daß du sie in der Prüfung nicht machen mußtest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: allgemeine Frage
    Autor
      Juliane
      schrieb am Samstag, 5. Juli 2008
    Text
    Hey,

    bei mir war es so, dass ich erst so 12 normale Fahrstunden hatte (also Stadtfahrten). So in der 5.Stunde haben wir mit dem Parken angefangen und das dann bissi geübt immer wieder mal.

    Dann nach der 12.Stunde kamen meine Sonderfahrten alle auf einmal hintereinander. Also Überland, Nacht und Autobahn. Dazwischen mal ne Übungsfahrt. In den Sonderfahrten habe ich dann Umdrehen/Wenden gelernt (was zu beachten ist) und auch geübt und die Gefahrenbremsung, sowie das Parken und Rückwärts um die Ecke.
    Dann hatte ich noch ein psar Übungsfahrten nach den Sonderfahrten.
    Ohne Sonderfahrten hatte ich so 25 Fahrstunden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    allgemeine Frage
    Autor
      Pariz1
      schrieb am Samstag, 5. Juli 2008
    Text
    Hallo Mursik,

    vielen Dank für deine Antwort!
    Dass die Gefahrenbremsung abgeprüft weden kann, habe ich nun mittlerweile schon öfters gelesen, nur wurde das Thema wieder hervorgehoben, als meine Mitschüler auch mit dem Führerschein angefangen haben und ihr Stories über: "Ich habe den Unterschied zwischen ein-/ausgeschaltetem ABS/ ESP testen dürfen, indem ich bla bla bla...".
    Solche Sachen haben mich echt nachdenklich gemacht.
    Vielleicht lag es auch daran, dass ich mein "Lappen" so schnell wie möglich machen wollte und diese wichtigen Sachen "vergessen" haben; Gut, der Fahrlehrer sollte selbst darauf kommen, ist er aber nicht!
    Pflichtstunden habe ich recht schnell hinter mir gehabt, da mein Fahrleher immer zufirden war, sodass ich, nehmen wie das Beispiel erstes mal Parken, beim ersten und direkt zweiten Versucht alles gut gemacht habe; ohne Fehler...
    "Naturtalent" oder Zufall lasen wir erstmal aussen vor.
    Hatte nur 8 Übungsstunden und die Pfilichtstunden, sodass ich zwei Monaten nach Anmeldung meine Praktische machten konnte, aber nicht konnte (Ferien= Urlaub^^).
    Es hat sich dann alles um 1-2 Monate verschoben, was ich auch gut fand.

    Um aber wieder zum Thema zu kommen:
    Da ich meinen Fahrleher jetzt recht selten sehe und dann nur wenn er an mit vorbei fährt, besteht die Möglichkeit, eine Gefahrenbremsung mit meinem Fahrlehrer in dem Fahrschulwagen nachzuholen?
    (Könnte mal seine Theorie-Stunden besuchen)
    Da ich mein Vater kenne, wird er es mit seinem Auto nicht zulassen -.-*

    Es geht mir vorallem darum, dass man nie weiß, wann man in solch eine Situation kommt und möchte daher es schon mal gemacht haben.

    Danke!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: allgemeine Frage
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Sonntag, 6. Juli 2008
    Text
    >Um aber wieder zum Thema zu kommen:
    >Da ich meinen Fahrleher jetzt recht selten sehe und dann nur wenn er an mit vorbei fährt, besteht die Möglichkeit, eine Gefahrenbremsung mit meinem Fahrlehrer in dem Fahrschulwagen nachzuholen?
    >(Könnte mal seine Theorie-Stunden besuchen)
    >Da ich mein Vater kenne, wird er es mit seinem Auto nicht zulassen -.-*
    >
    >Es geht mir vorallem darum, dass man nie weiß, wann man in solch eine Situation kommt und möchte daher es schon mal gemacht haben.
    ____________________

    Du hast zum Abschluss deiner Ausbildung eine Bescheinigung unterschreiben müssen, in der der korrekte Ablauf der Ausbildung vom Fahrlehrer und Schüler bestätigt wurde. Die Ausbildung ist damit beendet. Du hast keine Ansprüche mehr auf "Nachhilfestunden", die hat kein Schüler mehr nach Erwerb der Fahrerlaubnis. Im Gegenteil: Eigentlich steckst du mit einem ex FL unter einer Decke, wegen der quasi "falschen" Unterschrift unter der Bescheinigung. Vorher denken, dann unterschreiben!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: allgemeine Frage
    Autor
      Steffi25
      schrieb am Sonntag, 6. Juli 2008
    Text
    Hast Du alternativ mal über ein Sicherheitstraining nachgedacht? Da hättest Du unter anderem auch die Möglichkeit, die Gefahrenbremsung zu üben, sogar unter unterschiedlichen Bedingungen. Und die anderen Dinge,die während eines solchen Trainings behandelt werden, sind in der ein oder anderen Situation auch sehr hilfreich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: allgemeine Frage
    Autor
      Pariz1
      schrieb am Freitag, 11. Juli 2008
    Text
    Hallo Chris,
    wie du schon gesagt hast, habe ich "zum Abschluss eine Bescheinigung unterschreiben müssen, in der der korrekte Ablauf der Ausbildung vom Fahrlehrer und Schüler bestätigt wurde. Die Ausbildung ist damit beendet."
    Okay, habe nach jeder Fahrstunde eine Unterschrift geben müssen.
    Dass ich "keine Ansprüche mehr auf 'Nachhilfestunden'" habe, leuchtet mir jetzt auch ein, Danke ;)
    "Eigentlich steckst du mit einem ex FL unter einer Decke, wegen der quasi 'falschen' Unterschrift unter der Bescheinigung."
    Wieso eine "falsche Unterschrift", wenn ich doch nur der "dumme" Fahrschüler bin und der FL eigentlich auf solche WICHTIGEN Dinge zurückgreifen sollte?! Es ist doch nicht mein Aufgabenfeld, mir das Fahren beizubringen und den Fahrlehrer ständig zu erinnern... (was nie vorkam!)
    Ich habe immer vom Augenwinkel sehen können, dass mein ex-FL einen Zettel hatte, indem er angekreuzt hatte (o.Ä), was wir momentan machen.
    "Vorher denken, dann unterschreiben!" ; Irgendwie widersprichst Du dich, da am Anfang gesagt wurde, dass ich "zum ABSCHLUSS eine Bescheinigung unterschreiben müssen, in der der korrekte Ablauf der Ausbildung vom Fahrlehrer und Schüler bestätigt wurde".
    Wie jetzt?! Die Unterschrift musste ich erst NACH bestehen der Prüfung geben, sodass dies in jeder hinsicht zuspät wär; Ich habe "keine Ansprüche mehr auf "Nachhilfestunden", die hat kein Schüler mehr nach Erwerb der Fahrerlaubnis" ;)
    Ich verstehe aber was du meist, denn aus Fehlern lernt man!


    Zu Steffi25:
    Ein solches Sicherheitstraining werde ich diesen Monat absolvieren, welches sich aber in meinem Fall "Expertenfahrertaining" nennt.
    Es wird im Bosch-Prüfzentrum stattfinden ;)
    Trotzdem Danke für diesen Hinweis!

    Auf den Beitrag antworten


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