alkohol am steuer

  • alkohol am steuer
     KiwiHRO
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Ein wunderschönen guten tag...

    Ich habe mal eine frage, vielleich kann mir ja jemand helfen, den in sämtlichen foren fonde ich dazu nichts.

    Also, ich wurde 2007 geblitzt in der probezeit.(24 zu viel ) --> 3 Punkte, 80 euro, Aufbauseminar und 2 Jahre probezeitverlängerung war das ende vom lied.

    Nun aber wurde ich am 3.10.09 angehalten und habe 1.06% gepustet. Habe auch schon bescheid von der Busgeldstelle : 500 euro + verwaltungsgebüren etc, und 1 monat fahrverbot.

    Nun die frage, is es dann damit getan, oder muss ich noch was befürchten, wenn ja was. weil ich ja noch in der verlängerten probezeit bin. Habe gelesen, das man dann ein Aufbauseminar machen muss, aber das musste ich ja schonmal und es kann ja auch nur einmal gemacht werden. Kann mir ja vielleich jemand schnell ne antwort geben, such mich dumm und dusselig und will wissen was passiert :(

    danke im vorraus und schonmal ein besinnliches weihnachtsfest.
  • Thema
    Re: alkohol am steuer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >Nun aber wurde ich am 3.10.09 angehalten und habe 1.06% gepustet. Habe auch schon bescheid von der Busgeldstelle : 500 euro + verwaltungsgebüren etc, und 1 monat fahrverbot.

    Wenn Du mit 1 Promille im Blut noch geradeaus fahren kannst, hast Du eine Suchterkrankung, die sich Alkoholismus nennt (Gewöhnung). Du wirst also entweder schnellstmöglich trocken oder früher oder später die klassischen MPU-Karriere jedes Alkoholikers gehen. Hoffentlich kommt dabei niemand ums Leben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      KiwiHRO
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>Nun aber wurde ich am 3.10.09 angehalten und habe 1.06% gepustet. Habe auch schon bescheid von der Busgeldstelle : 500 euro + verwaltungsgebüren etc, und 1 monat fahrverbot.
    >
    >Wenn Du mit 1 Promille im Blut noch geradeaus fahren kannst, hast Du eine Suchterkrankung, die sich Alkoholismus nennt (Gewöhnung). Du wirst also entweder schnellstmöglich trocken oder früher oder später die klassischen MPU-Karriere jedes Alkoholikers gehen. Hoffentlich kommt dabei niemand ums Leben.

    Nein ich habe keine Suchterkrankung. und nein ich rede mich jetzt auch nicht raus oder möchte etwas anstreiten, was nicht der fall ist. möchte nur wissen ob noch etwas auf mich zukommt, zu dem bußgeld und 1 monatigem Fahrverbot. danke ich vorraus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >Nein ich habe keine Suchterkrankung.

    Mit dieser Haltung wirst Du es bei Deinen künftigen MPUs sehr schwer haben.

    Da gilt das einfache Wahrscheinlichkeitsgesetz: Wer besoffen beim Autofahren _erwischt_ wird, der fährt immer besoffen Auto, weil er ohne gar nicht kann.

    >möchte nur wissen ob noch etwas auf mich zukommt,

    Was auf Dich zukommt, habe ich bereits geschrieben. Langfristig gesehen wirste zum Fußgänger.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      KiwiHRO
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>Nein ich habe keine Suchterkrankung.
    >
    >Mit dieser Haltung wirst Du es bei Deinen künftigen MPUs sehr schwer haben.
    >
    >Da gilt das einfache Wahrscheinlichkeitsgesetz: Wer besoffen beim Autofahren _erwischt_ wird, der fährt immer besoffen Auto, weil er ohne gar nicht kann.
    >
    >>möchte nur wissen ob noch etwas auf mich zukommt,
    >
    >Was auf Dich zukommt, habe ich bereits geschrieben. Langfristig gesehen wirste zum Fußgänger.

    schade, das einem sachen unterstellt werden die nicht der wahrheit entsprechen. möchte auch nicht wissen, was langfristig auf mich zukommt, sondern was jetzt noch passiert. weil es war das erste und letzte mal mit alkohol am steuer. aber trotzdem danke für deine mühe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>>was jetzt noch passiert. weil es war das erste und letzte mal mit alkohol am steuer.

    Du hoffst wie jeder, daß es das letztemal war, daß Du erwischt wirst. Aber so funktioniert es nicht.

    Weißt Du, die Story mit »Hab nur einmal was getrunken und hatte dann plötzlich 1,x %o und wurde erwischt« ist halt medizinisch völlig unmöglich. Außerdem muß mit harten Sachen nachgeholfen werden, weil nur mit Bier kommt man nicht auf solche Werte.

    Wer tatsächlich so stark betankt _beim Autofahren_ (und nicht lallend unterm Tisch liegend oder in der Notaufnahme im Krankenhaus wegen Alkoholvergiftung) erwischt wird, der muß gerade zu regelmäßig besoffen hinterm Steuer sitzen, damit er im doch sehr dünnen Kontrollnetz der Polizei überhaupt mal hängen bleiben kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >
    Außerdem muß mit harten Sachen nachgeholfen werden, weil nur mit Bier kommt man nicht auf solche Werte.
    >

    Hallo??? Dafür reichen ein paar Bier locker aus.


    Wenn man allerdings ein paar Bier für harmlos hält und glaubt, erst bei harten Sachen seien Werte um 1%o zu erreichen, wird spätestens bei einer Kontrolle merken, wer hier tatsächlich ein Alkoholproblem hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>
    >Außerdem muß mit harten Sachen nachgeholfen werden, weil nur mit Bier kommt man nicht auf solche Werte.
    >>
    >
    >Hallo??? Dafür reichen ein paar Bier locker aus.

    Wer es schafft, 4 l Bier auf Ex zu trinken und bei sich zu behalten,_wäre_ anschließend ein Fall für den Krankenwagen (3,0 %o). Nur klappt das halt biologisch schon nicht.

    Wer sich hingegen alle zwei Stunden 'ne Maß genehmigt, geht nach 10 Stunden mit 0,3 %o nach Hause.

    Deswegen ist "wer x Bier trinkt, hat y Promille schon mal Unsinn".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>>
    >>Außerdem muß mit harten Sachen nachgeholfen werden, weil nur mit Bier kommt man nicht auf solche Werte.
    >>>
    >>
    >>Hallo??? Dafür reichen ein paar Bier locker aus.
    >
    >Wer es schafft, 4 l Bier auf Ex zu trinken und bei sich zu behalten,_wäre_ anschließend ein Fall für den Krankenwagen (3,0 %o). Nur klappt das halt biologisch schon nicht.

    Eben noch schaffte man mit Bier alleine nicht mal die 1%o, jetzt hat man nach 4 Bier schon 3%o.

    Was denn nun?

    Ein Tip: Nicht soviel trinken beim Tippen. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >Wenn Du mit 1 Promille im Blut noch geradeaus fahren kannst, hast Du eine Suchterkrankung, die sich Alkoholismus nennt (Gewöhnung).

    Nöö hat er/sie nicht. Außerdem beantwortet das nicht ihre Frage.


    Ja, du musst an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen, die Probezeit kann sich allerdings nicht mehr verlängern. Außerdem bekommst du eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, die allerdings freiwillig ist.
    Nach Ablauf der Frist für die Beratung wird dir beim nächsten A- oder bei 2 B-Verstößen der Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen. Du musst ihn dann neu beantragen, aber keine Prüfungen mehr machen.

    Und denk dran, bei der nächsten Alkoholfahrt ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen droht die MPU!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>Wenn Du mit 1 Promille im Blut noch geradeaus fahren kannst, hast Du eine Suchterkrankung, die sich Alkoholismus nennt (Gewöhnung).
    >
    >Nöö hat er/sie nicht. Außerdem beantwortet das nicht ihre Frage.

    Aber sicher.

    >Und denk dran, bei der nächsten Alkoholfahrt ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen droht die MPU!

    Also wer mit 1 %o noch fahren _kann_, hat bei 0,3 keine Ausfallerscheinungen. Darunter eher alkoholmangelbedingte. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>>Wenn Du mit 1 Promille im Blut noch geradeaus fahren kannst, hast Du eine Suchterkrankung, die sich Alkoholismus nennt (Gewöhnung).
    >>
    >>Nöö hat er/sie nicht. Außerdem beantwortet das nicht ihre Frage.
    >
    >Aber sicher.

    aber sicher nicht!
    Alkoholmissbrauch JA
    Alkoholsucht NEIN

    Informiere dich mal vernünftig über die Unterschiede!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      KiwiHRO
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >>Wenn Du mit 1 Promille im Blut noch geradeaus fahren kannst, hast Du eine Suchterkrankung, die sich Alkoholismus nennt (Gewöhnung).
    >
    >Nöö hat er/sie nicht. Außerdem beantwortet das nicht ihre Frage.
    >
    >
    >Ja, du musst an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen, die Probezeit kann sich allerdings nicht mehr verlängern. Außerdem bekommst du eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, die allerdings freiwillig ist.
    >Nach Ablauf der Frist für die Beratung wird dir beim nächsten A- oder bei 2 B-Verstößen der Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen. Du musst ihn dann neu beantragen, aber keine Prüfungen mehr machen.
    >
    >Und denk dran, bei der nächsten Alkoholfahrt ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen droht die MPU!

    also sehe ich das jetzt richtig : ich bekomme zum bussgeld und fahrverbot noch ein zusätzliches aufbauseminar? bekomme aber meinen Führerschein nach dem einen monat zurück?
    über weitere vergehen rede ich nicht, wird nichtmehr passieren ;)
    aber danke christian, und Joe, wenn heute 14 jährige mit 3,0% erwischt werden, schafft es auch ein 24 Jahriger bei 1,0 nach zu laufen. auch ohne suchterkrankung

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >also sehe ich das jetzt richtig : ich bekomme zum bussgeld und fahrverbot noch ein zusätzliches aufbauseminar? bekomme aber meinen Führerschein nach dem einen monat zurück?

    Genau!


    >über weitere vergehen rede ich nicht, wird nichtmehr passieren ;)

    dein Wort in Gottes Gehörgang ;-)


    >aber danke christian,

    keine Ursache

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      KiwiHRO
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    Ich danke dir vielmals, ein besinnliches Fest und einen guten rutsch dir :)
    und den anderen auch ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    > wenn heute 14 jährige mit 3,0% erwischt werden, schafft es auch ein 24 Jahriger bei 1,0 nach zu laufen. auch ohne suchterkrankung

    Ohne Alkoholkrankheit hat jemand ab 0,3 %o Ausfallerscheinungen (nicht ohne Grund liegt die Grenze dort) und kann schon bei 0,8 %o nicht mehr gerade sitzen oder stehen, geschweige denn seinen Autoschlüssel finden. Nur wer regelmäßig harten Stoff (Schnaps, Wodka usw.) konsumiert, muß durch Pusten und Blutabnahme überführt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      KiwiHRO
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >> wenn heute 14 jährige mit 3,0% erwischt werden, schafft es auch ein 24 Jahriger bei 1,0 nach zu laufen. auch ohne suchterkrankung
    >
    >Ohne Alkoholkrankheit hat jemand ab 0,3 %o Ausfallerscheinungen (nicht ohne Grund liegt die Grenze dort) und kann schon bei 0,8 %o nicht mehr gerade sitzen oder stehen, geschweige denn seinen Autoschlüssel finden. Nur wer regelmäßig harten Stoff (Schnaps, Wodka usw.) konsumiert, muß durch Pusten und Blutabnahme überführt werden.

    ohne worte echt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    dftt

    eod

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >Und denk dran, bei der nächsten Alkoholfahrt ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen droht die MPU!

    Diese Info ist falsch. Da er in der Probezeit ist, liegt seine Grenze bei genau 0,0!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    >Diese Info ist falsch. Da er in der Probezeit ist, liegt seine Grenze bei genau 0,0!


    Hab ich ja auch nicht bestritten, dass die Grenze da liegt. Es folgt aber bis 0,29 Promille keine MPU!

    Schaun wir doch mal nach...

    _____________________________________________

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

    Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß

    1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen oder

    2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn


    1. nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,

    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    2. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden,
    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    3. ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,

    4. die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe entzogen war oder

    5. sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht.

    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen
    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    _____________________________________________


    Jetzt schauen wir dann auch noch nach, was dieser lustige §24c wohl ist...

    _____________________________________________

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
    _____________________________________________


    Alles Roger??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      Dorothea
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    @Joe27

    Du bis zwar nicht der TE aber bevor Du hier Ratschläge bzgl. Alkohol erteilst solltest Du Dich besser mit dieser Problematk auseinandersetzen!
    Beim TE kann zweifelsohne von Alkoholmißbrauch gesprochen werden weil er die entsprechenden Kriterien erfüllt:
    - Kontrollverlust (kann Trinken und Fahren nicht auseinanderhalten)
    - BAK mehr als 0,1 Promille (ist Referenzwert für die Probezeit)
    wenn er das dritte Kriterium auch noch erfüllt hätte (wiederholte Alkoholfahrt) wäre er unweigerlich zur MPU m...iert.
    Daß der TE alkoholgewöhnt ist ergibt sich schon aus der Tatsache daß er mit 1,06 keine Ausfallerscheinungen hatte - also war er noch relativ fahrtüchtig - deshalb BG und Fahrverbot. Hätte er Ausfallerscheinungen gehabt oder 0,05 mehr wäre er absolut fahruntüchtig gewesen (Straftat, Entzug FE, Sperrfirst, vor Neuerteilung MPU).
    Um 1,06 zu erreichen muß der TE etwa 2,1 l Bier getrunken oder 10 Schnäpse oder anderweitig hochprozentiges (jeweils 0,02l). Um mit wesentlich weniger Gesöff diese BAK zu erreichen darf der TE nur ein Spargeltarzan von weniger als 40 kg sein.
    Eine BAK von 1,06 reicht bei "Nicht-Alkoholgewöhnten" für die 110(Notarzt)

    Viele Grüße
    Dorothea

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: alkohol am steuer
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 17. Dezember 2009
    Text
    Nur um es noch ganz korrekt zu machen (für diesen Fall hier ist es nicht von Bedeutung):

    >Hätte er Ausfallerscheinungen gehabt oder 0,05 mehr wäre er absolut fahruntüchtig gewesen (Straftat, Entzug FE, Sperrfirst, vor Neuerteilung MPU).

    Die obligatorische MPU wäre erst ab 1,6 0/00 gekommen.

    Auf den Beitrag antworten


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