abknickender Vorfahrtsstraße folgen oder nicht?

  • abknickender Vorfahrtsstraße folgen oder nicht?
     söber
      schrieb am Samstag, 12. Juni 2010
    hi,

    ich habe mal ne frage, ich habe nächste woche meine praktische prüfung.

    meine fahrlehrerin meine heute, dass ich in der praktischen prüfung immer geradeaus fahren muss, bis halt der prüfer etwas anderes sagt.

    also auch bei einer abknickenden vorfahrtstraße. wenn der prüfer nichts sagt, muss ich die abknickende vorfahrtsstraße verlassen.

    jetzt meine frage, stimmt das? kann ich den prüfer vor beginn der prüfung fragen wie er das haben will?

    weil ich würde ungern durch die prüfung fallen, nur weil ich die abknickende vorfahrtstraße verlassen habe, aus dem grund weil der prüfer nichts gesagt hat und deswegen geradeaus gefahren bin.

    über eure meinung würde ich mich sehr freuen

    lg
  • Thema
    Re: abknickender Vorfahrtsstraße folgen oder nicht?
    Autor
      Chris83
      schrieb am Samstag, 12. Juni 2010
    Text
    Bei eine abknickenden Vorfahrtsstraße folgst du ihr wenn nichts anderes gesagt wird, und selbst wenn du falsch abbiegst ist das kein Grund zum Durchfallen.

    Lg

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  • Thema
    Re: abknickender Vorfahrtsstraße folgen oder nicht?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 12. Juni 2010
    Text
    Mache Dir nicht so viele Sorgen wegen der praktischen Prüfung.
    Wegen soetwas fällt niemand durch die Prüfung.
    Und natürlich kannst Du die Prüfer fragen.
    Sind auch nur Menschen und beißen nicht.
    An einer abknickenden Vorfahrtsstraße würde ich dieser folgen, weil ich dann Vorfahrt habe. Aber der Prüfer wird es Dir vorher sagen ob Du der Vorfahrtsstraße folgen sollst oder geradeaus weiterfahren sollst.
    Und wenn Du eine seiner Anweisung nicht richtig verstanden hast, frage noch einmal nach. Ist kein Problem.
    Selbst wenn der Prüfer an der nächsten Kreuzung links abbiegen will und Du verwechselst links mit rechts und biegst rechts ab, fällst Du auch nicht durch, solange Du nicht gegen die StVO verstößt.
    Also, locker bleiben und nicht jetzt schon so viele Gedanken machen.
    Gruß Manfred

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