Zweiter A Verstoß in der Probezeit

  • Zweiter A Verstoß in der Probezeit
     Caro2
      schrieb am Samstag, 2. Januar 2010
    Hallo Leute ich brauche dringend eure Hilfe,

    Vorab bin noch in der Probezeit.

    Ich hatte letztes Jahr im Sommer einen Unfall (Rechts vor Links)
    Ich bekam 3 Punkte, die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und die Anordnung zu einem Aufbauseminar.
    Die Frist für das Aufbauseminar läuft bis März, fange aber diesen Monat noch mit dem Aufbauseminar an.

    Leider habe ich letzte Woche eine rote Ampel überfahren und wurde dabei geblitz.
    Also zweiter A Verstoß in der Probezeit.

    Was hat das jetzt für Folgen für mich, da ich das Aufbauseminar noch nicht besucht habe, aber schon meinen zweiten A Verstoß begangen habe.

    Bitte helft mir und danke schon mal für eure Antworten.
  • Thema
    Re: Zweiter A Verstoß in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 2. Januar 2010
    Text
    >Was hat das jetzt für Folgen für mich, da ich das Aufbauseminar noch nicht besucht habe, aber schon meinen zweiten A Verstoß begangen habe.

    Keine Folgen für die Probezeit, da die Frist für das ASF noch nicht abgelaufen ist. Übrig bleiben also die normalen Folgen für den Rotlichtverstoß, d.h.:

    - Wenn es 1 Sekunde oder weniger rot war: 90 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen, 3 Punkte.

    - Wenn es länger als 1 Sekunde rot war: 200 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.


    Noch zwei Anmerkungen für den schlimmeren Fall mit FV:

    Das FV kannst du innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids antreten. Tipp: Der Februar hat nur 28 Tage. Wenn du den Schein also bis zum 27.2. abgibst, hast du 2-3 Tage weniger FV als sonst. Falls bis dahin Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid schon da sind...

    Vorsicht mit dem ASF: Während eines Fahrverbots kannst du die Fahrprobe nicht absolvieren!


    Beim nächsten A- oder übernächsten B-Verstoß NACH Abschluß des ASF käme dann die freiwillige Aufforderung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zweiter A Verstoß in der Probezeit
    Autor
      Caro2
      schrieb am Freitag, 29. Januar 2010
    Text
    >Keine Folgen für die Probezeit, da die Frist für das ASF noch nicht abgelaufen ist. Übrig bleiben also die normalen Folgen für den Rotlichtverstoß,

    >Beim nächsten A- oder übernächsten B-Verstoß NACH Abschluß des ASF käme dann die freiwillige Aufforderung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

    Hallo Leute
    habe gestern den Brief von der Stadt bekommen wegen dem Rotlicht überfahren. Darauf hin habe ich in Flensburg angerufen um nochmal genau sicher zu gehen das nicht auf mich zu kommt da ich noch nicht mit meinem Aufbauseminar fertig bin. Darauf hin hat der Mann am Telefon gemeint das dies Schwachsinn wäre und ich ganz nochmal die Verwahrnung für den zweiten A-verstoß bekomm und das dann beim dritten mal der Führerschein weg wäre.. also was ganz anderes als ich hier zur Antwort bekommen habe...
    wie kann das sein?

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zweiter A Verstoß in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 29. Januar 2010
    Text


    Gehe ich recht in der Annahme, dass dir ein Rotlichtvergehen binnen der 1. Sekunde nach dem Umschalten auf Rot vorgeworfen wird?
    Dann hast du tatsächlich noch nichts dolleres als die ganz normale Strafe (Punkte und Zahlung zu erwarten. Schließlich wurde dir ja noch nicht "ordentlich ins Gewissen geredet". ;o)

    Sollte dir aber ein Rotlichtvergehen von länger als einer Sekunde vorgeworfen werden, würde das von kk145 angesprochene Fahrverbot ein Teil der Strafe sein, die jeden Kraftfahrer treffen würde - also auch dich.
    Und trotzdem ist es für die Probezeitmaßnahme ohne Belang.

    Schaue hier und überzeuge dich selbst:
    http://www.verkehrsportal.de/images/gif/probezeit.gif

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zweiter A Verstoß in der Probezeit
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 29. Januar 2010
    Text
    da hast du die falschen angerufen, die entscheidung mit dem aufbauseminar trifft dein sachbearbeiter bei deinem sva. da hat die bußgeldstelle in flensburg keine ahnung von.
    es ist so wie kk schrieb, aufbauseminar noch nicht abgeschlossen darum keine weiteren massnahmen.
    leg das fahrverbot aber so, dass du zum aufbauseminar einen führerschein hast, sonst darfst du an der beobachtungsfahrt nicht teilnehmen und bekommst keine bescheinigung.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zweiter A Verstoß in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 29. Januar 2010
    Text
    @Caro2
    Hast du denn nun überhaupt ein Fahrverbot auferlegt bekommen, oder lag dein "über die rote Ampel huschen" noch innerhalb der ersten Sekunde ?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zweiter A Verstoß in der Probezeit
    Autor
      Caro2
      schrieb am Freitag, 29. Januar 2010
    Text
    >@Caro2
    >Hast du denn nun überhaupt ein Fahrverbot auferlegt bekommen, oder lag dein "über die rote Ampel huschen" noch innerhalb der ersten Sekunde ?

    Leider muss ich ein MOnat meinen Führerschein abgeben da es schon bei 1,5 Sekunden war.
    Das ändert aber nicht an den Punkten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zweiter A Verstoß in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 29. Januar 2010
    Text
    >Leider muss ich ein MOnat meinen Führerschein abgeben da es schon bei 1,5 Sekunden war.
    >Das ändert aber nicht an den Punkten

    Doch, s.o.: Es gibt 4 statt 3 Punkten.

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