Zurückfordern des Grundbetrages

  • Zurückfordern des Grundbetrages
     qwer2
      schrieb am Donnerstag, 18. August 2011
    Hallo,
    ich bin gerade bei meiner 4. Theoriesstundeund habe den Grundbetrag schon bezahlt.
    Bei meiner ersten Theoriestunde war ich der einzige derbei dem Unterricht war und nachdem ich meinen Fahrlehrer fragte, wieviele hier unterricht machen sagte er, dass es 6 Leute seien, aber bei den anderen 2 malen war ich wieder der einzige. Dies ist aber nicht das Problem. Die letzten 2 Wochen war ich nicht bei dem Theorieunterricht und als ich heute bei meiner 4. Stunde da war (wieder der einzige), sagte mir mein Fahrlehrer, dass die Filiale zum Ende des Jahres Geschlossen wird. Außerdem sagte er mir, dass er heuteund nächste Woche keinen Unterricht machen wird, ich aber für die 2 ausfallenden Stunden Unterschriften für 4 Stunden bekommen werde.
    Aber von den Unterschriften habe ich doch nicht den Unterricht für den ich bezahlt habe.
    Gibt es irgendwie Möglichkeiten den Vertrag zu kündigen und dabei den gesamten Grundbetrag zurückzubekommen?
  • Thema
    Re: Zurückfordern des Grundbetrages
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 18. August 2011
    Text
    >Gibt es irgendwie Möglichkeiten den Vertrag zu kündigen und dabei den gesamten Grundbetrag zurückzubekommen?

    Nein, schließlich hast du bereits vier Stunden besucht. Schau in deinen Ausbildungsvertrag und die AGB der Fahrschule. Dort ist vereinbart, welcher Anteil des Grundbetrags bei einer Kündigung erstattet wird. Vielleicht bekommst du einen Teil zurück, womöglich gehst du jetzt auch leer aus.

    Das Angebot des Fahrlehrers (4 Unterschriften für 0 Stunden) würde ich keinesfalls annehmen. Davon profitiert nur der Fahrlehrer.

    Da du von "Filiale" schreibst: Sollte es sich tatsächlich um eine Zweigstelle handeln - und nicht etwa um einen Franchise-Nehmer - kann dir evtl. auch zugemutet werden, die Ausbildung in einer anderen Zweigstelle fortzusetzen.


    Insgesamt ist das wieder einmal ein Paradebeispiel, warum man sich seine (zukünftige) Fahrschule genau ansehen sollte, bevor man etwas unterschreibt.

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  • Thema
    Re: Zurückfordern des Grundbetrages
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Montag, 22. August 2011
    Text
    Du kannst bestenfalls den Grundbetrag anteilig zurückbekommen.Die vier Stunden, die du bereits hattest, müssen selbstverständlich bezahlt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zurückfordern des Grundbetrages
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 22. August 2011
    Text
    >Du kannst bestenfalls den Grundbetrag anteilig zurückbekommen.Die vier Stunden, die du bereits hattest, müssen selbstverständlich bezahlt werden.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Im Grundbetrag ist nicht nur der Theorieunterricht enthalten.
    Im Grundbetrag sind neben dem Theorieunterricht auch alle allgemeinen Aufwendungen enthalten.
    Schau in deinen Ausbildungsvertrag in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die auch in der Fahrschule aushängen müssen). Dort kannst du nachlesen ob und wieviel du erwarten kannst.
    LG Manne

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