Zur arbeit Fahren mit 17!!!????

  • Zur arbeit Fahren mit 17!!!????
     Todi1992_florian
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Hallo.
    Ich bin jetzt 17 Jahre alt und fang bald mit den B17 an. Mein arbeitsplatz ist ca 15km weit entfernt und über eine gute busverbindung verfügen wir nicht. Der bus fährt täglich ab 7:00, wann er zurück fährt weis ich jetzt nicht genau, aber da es ein normaler Schulbus ist, nicht all zu oft. Ich muss von 8-16:30 arbeiten und würde gerne bald mit den auto auf arbeit fahren, da es im Winter mit einen Roller sehr kalt und gefährlich sein kann.

    Ich weis das ich da einen Antrag stellen müsste und das es auch etwas kostet. Aber damit die kosten dann nicht um sonst gewesen sind, wollte ich mich hier absichern. Würde es mir genehmigt werden???

    viel text^^ aber bitte um antwort von jemanden der sich richtig gut auskennt.!!
    danke
  • Thema
    Re: Zur arbeit Fahren mit 17!!!????
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    Für eine Ausnahme vom Mindestalter werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Unter anderem wirst du schlüssig begründen müssen, warum andere Möglichkeiten als die Fahrt mit dem Auto nicht in Betracht kommen, z.B.:
    - Fahrgemeinschaft mit Eltern, Geschwistern, Nachbarn, Kollegen, ...
    - Fahrt mit Fahrzeugen, für die du das Mindestalter schon erreicht hast (A1, M, S)
    - Fahrrad, Mofa
    - Öffentliche Verkehrsmittel
    - Umzug in Richtung Arbeitsplatz oder bessere Anbindung mit den Öffentlichen

    Erst wenn ALLE diese Möglichkeiten nicht gegeben oder völlig unzumutbar (nicht: unbequem!) sind, ist eine Ausnahme vom Mindestalter möglich. Wenn du mit einer Busanfahrt von einer Stunde argumentierst, wirst du wahrscheinlich nur ein müdes Lächeln beim Sachbearbeiter ernten.

    Vor der Erteilung der Fahrerlaubnis wird die Behörde i.d.R. noch eine MPU sehen wollen. Die FE würde außerdem auf den direkten, ununterbrochenen Weg von und zur Arbeit beschränkt werden.

    Fragen kannst du ja mal - die Chancen stehen aber in deinem Fall ziemlich schlecht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zur arbeit Fahren mit 17!!!????
    Autor
      Todi1992_florian
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    >Für eine Ausnahme vom Mindestalter werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Unter anderem wirst du schlüssig begründen müssen, warum andere Möglichkeiten als die Fahrt mit dem Auto nicht in Betracht kommen, z.B.:
    >- Fahrgemeinschaft mit Eltern, Geschwistern, Nachbarn, Kollegen, ...
    >- Fahrt mit Fahrzeugen, für die du das Mindestalter schon erreicht hast (A1, M, S)
    >- Fahrrad, Mofa
    >- Öffentliche Verkehrsmittel
    >- Umzug in Richtung Arbeitsplatz oder bessere Anbindung mit den Öffentlichen
    >
    >Erst wenn ALLE diese Möglichkeiten nicht gegeben oder völlig unzumutbar (nicht: unbequem!) sind, ist eine Ausnahme vom Mindestalter möglich. Wenn du mit einer Busanfahrt von einer Stunde argumentierst, wirst du wahrscheinlich nur ein müdes Lächeln beim Sachbearbeiter ernten.
    >
    >Vor der Erteilung der Fahrerlaubnis wird die Behörde i.d.R. noch eine MPU sehen wollen. Die FE würde außerdem auf den direkten, ununterbrochenen Weg von und zur Arbeit beschränkt werden.
    >
    >Fragen kannst du ja mal - die Chancen stehen aber in deinem Fall ziemlich schlecht.


    Hm ok. So fern ich weis fährt der letzte Bus zurück erst um 16:30 und da hab ich ja erst aus. Und da ich den bus somit nihct erreichen kann, könnte es vll genehmigt werden?!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zur arbeit Fahren mit 17!!!????
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    >Und da ich den bus somit nihct erreichen kann, könnte es vll genehmigt werden?!

    Selbst wenn der Bus nicht mehr zurückfährt: Was ist mit den anderen Möglichkeiten?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zur arbeit Fahren mit 17!!!????
    Autor
      kampino
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    Geh zu Deiner Führerscheinstelle und frag nach. Alles Andere sind Spekulationen. Wenn der Bus halt genau zu Deinem Feierabend fährt, dann mußt Du jeden Tag 10 min früher Schluß machen und wenn jemand Zeit hat Dich abzuholen oder im Sommer wenn Du mit dem Roller fahren kannst die Zeit nacharbeiten.
    Bei uns wird eine tägliche Reisezeit von 2 Stunden pro Strecke als zumutbar angesehen. Da schaffst Du es sogar Deine 15 km zu laufen. Mit ein bischen Training. Also hier, keine Chance. Aber: Klär es mit Deinem Sachbearbeiter !

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