Zur Prüfung gezwungen?

  • Zur Prüfung gezwungen?
     sepp700
      schrieb am Mittwoch, 9. Dezember 2009
    Hallo ich hatte letzte WOche praktische Prüfung... leider nicht bestanden... Mein Fahrlehrer hat mich für 2 Wochen später angemeldet... Heute habe ich erfahren dass es dort nicht geht aus beruflichen Gründen. Er hat mir gesagt dass ich mich nicht mehr abmelden kann. Stimmts? Was ist wenn ich einfach nicht da bin? Zahl ich meine 85 euro TÜV Gebühr trotzdem?
    mfg
  • Thema
    Re: Zur Prüfung gezwungen?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 9. Dezember 2009
    Text
    Was ist wenn ich einfach nicht da bin? Zahl ich meine 85 euro TÜV Gebühr trotzdem?
    >mfg

    Ja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Zur Prüfung gezwungen?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 9. Dezember 2009
    Text
    Rufe beim TÜV an und frage danach.
    Schildere Dein Problem und laß es Dir vom TÜV bestätigen.
    Mir gefällt die Überschrift hier nicht.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zur Prüfung gezwungen?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 10. Dezember 2009
    Text
    >Rufe beim TÜV an und frage danach.
    >Schildere Dein Problem und laß es Dir vom TÜV bestätigen.
    >Mir gefällt die Überschrift hier nicht.
    >Gruß Manfred

    Der Fahrlehrer muss den Termin mit Dir absprechen.
    Hans

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  • Thema
    Re: Zur Prüfung gezwungen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 12. Dezember 2009
    Text
    Hallo,

    ich glaube deinem Fahrlehrer, dass er 1 Woche vor der Prüfung keinen Ersatz mehr für dich findet und die Prüfung (bzw. den Prüfplatz) beim TÜV nicht mehr absagen kann. Wenn du einfach nicht erscheinst, musst du die Gebühr für TÜV und Fahrschule zahlen. Versuch also, dass du wenigstens die Fahrschul-Gebühr nicht berechnet bekommst.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zur Prüfung gezwungen?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 12. Dezember 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich glaube deinem Fahrlehrer, dass er 1 Woche vor der Prüfung keinen Ersatz mehr für dich findet und die Prüfung (bzw. den Prüfplatz) beim TÜV nicht mehr absagen kann. Wenn du einfach nicht erscheinst, musst du die Gebühr für TÜV und Fahrschule zahlen. Versuch also, dass du wenigstens die Fahrschul-Gebühr nicht berechnet bekommst.
    >

    Wenn der Fl. den Termin nicht mit Dir abgesprochen hat, so musst Du die Kosten nicht tragen.
    Der Fl. kann nicht einfach einen Fahrschüler auf die Prüfliste setzen, wenn er den Termin nicht abgesprochen Hat.
    Hans
    >Viele Grüße
    >Kirsten

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