Zu schnell - was droht?

  • Zu schnell - was droht?
     Rinker
      schrieb am Dienstag, 4. September 2012
    Ich und mein Bruder haben uns leider in der letzten Woche geleistet, von den netten Zivilbeamten aus dem Verkehr gezogen zu werden, bzw. ich, ein hübsches Foto schießen zu lassen.

    Zu mir:
    Ich war in einer 30er Zone zu schnell, laut meinem Tacho zwischen 20-25km auf dem Motorrad. Habe den Schein seit Okt 2011, den Führerschein Klasse B seit Feb 2010.
    Frage: Droht mir neben max 80.- Strafe, 1 Punkt und 23,50 Bearbeitungsgebühr eine Nachschulung oder Verlängerung der "Probezeit" (da ich die eigentliche ja schon abgesessen hab und meine Weste bis jetzt schneeweiß war und ich eig ne ganz anständige Moppedfahrerin bin ^^) Vorausgesetzt es kommt was, war nur von vorne und ehrlich: Schock genug! Oder gilt das als einmaliger A-Verstoß?

    Zu meinem Bruder:
    Wurde von Zivilbeamten im Auto aufgenommen, besitzt den Führerschein noch auf Probezeit und wurde mit fast 130km/h in einer 80er Begrenzung gefilmt. Laut Abzug drohen ihm jetzt 3 Punkte, 160.- + Bearbeitungsgebühr & 4 Wochen Fahrverbot. Wieviel Kosten muss er jetzt für eine Nachschulung mit einberechnen und gibt es eine Frist, in der er den Führerschein abdrücken muss? Leider benötigt er ihn wegen der Fahrt zur Arbeit jeden Samstag (was sich aber leicht deixeln lässt, wär jetzt nicht die Welt, aber evt. in Urlaubszeit verlegbar, dann wären es nur 2 Samstage)


    Wär schön, wenn mir jemand diese Unklarheiten erklärt, auch wenn wir jetzt als absolute Raser da stehen *schäm*

    lg,
    Rinker
  • Thema
    Re: Zu schnell - was droht?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 4. September 2012
    Text
    >Zu mir:
    >Ich war in einer 30er Zone zu schnell, laut meinem Tacho zwischen 20-25km auf dem Motorrad.

    Nach Abzug von Tachovoreilung und 3 km/h Toleranz wird das wohl knapp bei einem Verwarngeld (35 €) bleiben.


    >Habe den Schein seit Okt 2011, den Führerschein Klasse B seit Feb 2010.

    Die Probezeit gibt es nur einmal und bei dir hat sie mit Klasse B begonnen. Falls du also bisher keine probezeitrelevanten Verstöße hattest, bist du aus der Probezeit raus.


    >Vorausgesetzt es kommt was, war nur von vorne

    Wenn der Kontrollierende aufmerksam war, hat er dein Kennzeichen notiert. Den "von vorne"-Bonus gibt es nur bei stationären Kontrollen.


    Nebenbei: Dir ist klar, dass bei diesen Geschwindigkeiten dein Bremsweg rund dreimal so lang ist, wie er sein sollte?


    >Zu meinem Bruder:
    >Wurde von Zivilbeamten im Auto aufgenommen, besitzt den Führerschein noch auf Probezeit und wurde mit fast 130km/h in einer 80er Begrenzung gefilmt. Laut Abzug drohen ihm jetzt 3 Punkte, 160.- + Bearbeitungsgebühr & 4 Wochen Fahrverbot.

    4 Wochen sind es nur im Februar, sonst ist es 1 Monat.


    >Wieviel Kosten muss er jetzt für eine Nachschulung mit einberechnen

    Die Kursgebühren sind sehr unterschiedlich (Vergleichen lohnt sich!), ich würde mit 200 bis 400 € rechnen, je nach Gegend.


    >und gibt es eine Frist, in der er den Führerschein abdrücken muss?

    Ab Rechtskraft des Verstoßes (ist auf dem Bußgeldbescheid erklärt) hat er 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten. Wenn das Fahrverbot noch weiter geschoben werden soll, geht das über einen Einspruch (ohne Begründung), der dann rechtzeitig vor einer evtl. Gerichtsverhandlung zurückgezogen werden sollte, um Kosten zu vermeiden.

    Außerdem sollte er sich über den Zeitpunkt des ASF Gedanken machen: Die Anordnung zum Seminar kommt irgendwann nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Zum Seminar gehört eine Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Diese Fahrprobe darf nicht während eines Fahrverbots durchgeführt werden. Hier ist also etwas Planung nötig, wenn das Fahrverbot erst spät angetreten werden soll.


    >Leider benötigt er ihn wegen der Fahrt zur Arbeit jeden Samstag

    So etwas sollte man sich vielleicht mal vorab überlegen. Das hilft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu schnell - was droht?
    Autor
      Rinker
      schrieb am Dienstag, 4. September 2012
    Text

    >Nebenbei: Dir ist klar, dass bei diesen Geschwindigkeiten dein Bremsweg rund dreimal so lang ist, wie er sein sollte?

    Ja, ich bin mir darüber duchaus im Klaren. Mein Verhalten war falsch, darüber wollte ich aber nicht zusätzlich zu meinem eigen Einsehen (vor allem weil es hier nicht um ein simples Wohngebiet, sondern zusätzlich um eine SOS-Kinderdorf Ausfahrt handelte - 6:45Uhr Ortszeit außerhalb der Schulzeit, aber die ist ja nicht relevant) belehrt werden :) Auch wenn es gut gemeint ist. Egal wie die Strafe ausfällt, werde ich sie zahlen und mich (wie eig fast immer) an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Für mich zählt hier nicht das Geld als eigentliche "Strafe", sondern die Tatsache, dass ich überhaupt geblitzt worden bin. Und ich hätte jemanden gefährden können, weil ich einen Moment unaufmerksam war.

    Ich hoffe, du interpretierst dieses Statement jetzt nicht als Angriff :)

    Für meinen Bruder kann ich an dieser Stelle schlecht sprechen. Ich habe selber den Kopf geschüttelt, weil ich diese Strecke, an der sie ihn rausgezogen haben, selbst erst am vergangenen Samstag gefahren bin und dort zweimal auf 80 hingewiesen wird. Und mit 140 (laut der Aussage meines Vaters) durchzubrettern (mehrspurige Auffahrtsstraße zur Autobahn in Großstadt, zählt aber laut den Beamten dort als Außerorts)... Müssen wir nicht diskutieren :´D Und das mit Samstag wird ihn wohl am meisten fuchsen, weil ihn jetzt jemand fahren muss. Zusätzlich die teure Nachschulung. Hat ja alles seinen Sinn & Richtigkeit.

    Ich bedanke mich trotzdem recht herzlich für die schnelle Antwort, in der Hoffnung, sowas nicht noch einmal schreiben zu müssen. Weder in dem einen, noch in dem anderen Falle.

    lg,
    Rinker

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