Zu schnell mit der moff

  • Zu schnell mit der moff
     Toffifee
      schrieb am Dienstag, 13. November 2007
    Hallo wurde mit 70 angehalten, ist ja halt mofa, heißt 25 ist schluss.
    NUn wollte ich fragen, da ich einen füherschein mit 17 habe was auf mich zukommen kann? könnte es passieren das der weg ist oder das ich eine nachschuhlung machen muss??
    danke schon mal
    TOffifee
  • Thema
    Re: Zu schnell mit der moff
    Autor
      hannes83
      schrieb am Dienstag, 13. November 2007
    Text
    >Hallo wurde mit 70 angehalten, ist ja halt mofa, heißt 25 ist schluss.
    >NUn wollte ich fragen, da ich einen füherschein mit 17 habe was auf mich zukommen kann? könnte es passieren das der weg ist oder das ich eine nachschuhlung machen muss??
    >danke schon mal
    >TOffifee

    tja ich bin kein experte und mache grad den führerschein klasse B aber ich kann dir mal einen auszug schreiben aus einer verkehrssünderkartei..
    weiß aber nicht was da gilt für dich denn du darfst ja nur 25 fahren und nicht 50 innerorts.
    ich tipps dir mal ab. vielleicht hilfts ja doch...

    bis 10 km zu schnell gibts 15 euro verwarnungsgeld
    11-15 zu schnell -25 euro!!
    16-20 km zu schnell 35 euro!!
    21-25 km zu schnell 50 euro strafe und 1 punkt in flensburg
    26-30 km zu schnell 60 euro und 3 punkte in flensburg
    31-40 km zu schnell 100 euro strafe, 3 punkte und 1 monat fahrverb.
    41-50 km zu schnell 125 euro, 4 punkte, 1 monat zu fuß!
    51-60 km zu schnell 175 euro, 4 punkte, 2 monate zu fuß
    61-70 km zu schnell 300 euro, 4 punkte, 3 mon zu fuß

    tja ich gehe davon aus das reicht erst mal.

    ich hoffe ich hab dir bissl helfen können. hier im forum gibts aber gute FL die dir sicher auch besser weiterhelfen können.

    viel glück und schnelle info wünsche ich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu schnell mit der moff
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Dienstag, 13. November 2007
    Text
    >>Hallo wurde mit 70 angehalten, ist ja halt mofa, heißt 25 ist schluss.
    >>NUn wollte ich fragen, da ich einen füherschein mit 17 habe was auf mich zukommen kann? könnte es passieren das der weg ist oder das ich eine nachschuhlung machen muss??
    >>danke schon mal
    >>TOffifee

    Ich denke mal es geht primär um Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell mit der moff
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 13. November 2007
    Text
    >Ich denke mal es geht primär um Fahren ohne Fahrerlaubnis

    ... und um ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und Versicherung.

    Mit Flensburg-Punkten, Bußgeld, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar bist du auf jeden Fall dabei. Wie's mit Fahrverbot aussieht weiß ich nicht.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu schnell mit der moff
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 13. November 2007
    Text
    natürlich gibt es ein fahrverbot, ist doch fof = straftatbestand.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zu schnell mit der moff
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Dienstag, 13. November 2007
    Text
    Darfst du mit Klasse B (=MST) nicht auch eine größere Maschine bewegen? Du hast doch schon B17..!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zu schnell mit der moff
    Autor
      gardiner
      schrieb am Dienstag, 13. November 2007
    Text
    >Darfst du mit Klasse B (=MST) nicht auch eine größere Maschine bewegen? Du hast doch schon B17..!
    @sternenfahrer: ich hoffe, Du hast noch keinen Führerschein, sonst kann ich Deinen Kommentar nicht verstehen! Auch mit B, welche MSL einschließt, dürfte das Moppi nur 45 km/h schnell sein.

    Es ist in jedem Fall Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist ein glasklarer Tatbestand des Strafrechts!
    Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

    Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
    Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

    Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

    Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

    Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

    Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

    "Regelstrafen" bei Ersttätern:

    * Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
    * ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
    * Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
    * Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
    * mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
    * nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
    * innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

    TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
    (*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet.

    Außerdem: Moppi ganz klar vorsätzlich frisiert, das heißt, Betriebserlaubnis ist erloschen. Klare Vorsatztat.
    Dann Verstoß gegen §18(3) StVZO, Verstoß gegen Kfz.-Steuergesetz und §6 Pflichtversicherungsgesetz. Wenn es dicke kommt, ist der FS weg, und zwafr für längere Zeit. Ich würde in diesem Fall davon ausgehen, daß der Fahrer nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist und würde neben dem Entzug der Fahrerlaubnis eine MPU anordnen und eine Sperre verhängen. Solche Leute sehe ich bei uns jeden Tag beim Psychologen. Ist sogar schlimmer, wenn der Fahrer schon einen FS hat, denn er hätte es wissen müssen, was das alles bedeutet. Wie gesagt, ist kein Kavaliersdelikt, wir bewegen uns knallhart im Bereich des Strafrechts! Klingt alles recht hart, aber ich habe die Gesetze nicht gemacht. Und sorry,wer mit ner Mofa 70 fährt und sich und andere gefährdet, der hat, mit Verlaub, nicht mehr alle Latten am Zaun!!! Ich habe da null Verständnis für, wenn man mit einem Krad schneller fahren soll, soll man einen A-FS machen und sich ein richtiges Mopped kaufen. Ich finde das frisieren der kleinen Mofas zum K....., schon mal an die unterdimensionierten Bremsen gedacht, die nur für 25 km/h ausgelegt sind?!
    Gruß Gardiner der Prüfer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zu schnell mit der moff
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Mittwoch, 14. November 2007
    Text
    Mein lieber Herr Prüfer,
    ja, ich habe die FE. Und? Ich habe nur eine Frage in den Raum gestellt, nie etwas behauptet. Und fragen darf ich noch, ob mit oder ohne Führerschein, richtig? Was ist denn so schlimm daran? Bevor ich mit irgendnem Mopped durch die Gegend fahre, ja, da informiere ich mich, ob ich das überhaupt darf. Aber ansonsten glaube ich nicht, dass ich die Kenntnis über die Klassen irgendwie erworben haben müsste (auch wenn sie in der Theorie angesprochen wurde). Interessiert ja auch nicht, solange ich nichts anderes als PKW bis 3,5t fahre.

    Und ich gebe zu, von der Unterscheidungh von motorisierten Zweirädern nicht allzu viel Ahnung zu haben - dafür gibts noch Tante Google und Onkel Wikipedia!


    Hoffst du immernoch, dass ich keine FE habe?

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