Zu schnell gefahren Wiederholungstat

  • Zu schnell gefahren Wiederholungstat
     RamonaS
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Mein Mann wurde beim Jahreswechsel wegen zu schnell fahrens geblitzt. Anhoerungsbogen und alles kam dann Anfang des Jahres, er war auf der AB ca 30 km zu schnell, auf jeden fall hat er im mai seinen Fuehrerschein fuer einen Monat abgegeben und Strafe gezahlt was ja noch nach alter Liste alles ging. Jetzt wurde er Ende August in Mainz auf der Bruecke mit 90 anstatt 60 KMH (Toleranz ist schon ab) wieder erwischt. Mit as haben wir jetzt zu rechnen? Wir haben den Anhoerungsbogen am Freitag bekommen mit Bild und er kann sich definitiv nicht rausreden das er nicht auf dem Bild ist.
    Kann mir jemand einen Tipp geben was wir machen sollten oder mit welcher Strafe er als Wiederholungstaeter in so kurzer Zeit rechnen muss??
    Vielen Dank im Voraus.

    LG Ramona
  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren Wiederholungstat
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    Leider fehlen einige wichtige Informationen:

    >er war auf der AB ca 30 km zu schnell, auf jeden fall hat er im mai seinen Fuehrerschein fuer einen Monat abgegeben und Strafe gezahlt was ja noch nach alter Liste alles ging.

    Ein Fahrverbot gibt es außerorts erst ab 41 km/h zu viel, innerorts ab 31 km/h. War die Autobahn innerorts (Berlin?) oder hat sich dein Mann in letzter Zeit schon mehrfach Tempoverstöße geleistet? Interessant wären besonders Verstöße ab 26 km/h innerhalb des letzten Jahres und Verstöße ab 21 km/h auch wenn sie weiter zurückliegen. Auch andere Verkehrsverstöße, die mit mindestens 40 € geahndet wurden, könnten wichtig werden.

    >Jetzt wurde er Ende August in Mainz auf der Bruecke mit 90 anstatt 60 KMH (Toleranz ist schon ab) wieder erwischt. Mit as haben wir jetzt zu rechnen?

    Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Das Bußgeld wird wahrscheinlich wegen der Voreintragung(en) deutlich erhöht. Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Neben den üblichen Punkten, kommt auf jeden Fall noch ein erneutes Fahrverbot, da dein Mann innerhalb eines Jahres zweimal mit 26+ km/h erwischt wurde.

    Das Fahrverbot ist dieses Mal SOFORT mit Rechtskraft des entsprechenden Bescheides anzutreten und kann NICHT wie beim letzten Mal innerhalb von vier Monaten frei gewählt werden.

    Außerdem dürfte dein Mann inzwischen einige Punkte auf dem Konto haben. Wurde er schon einmal deswegen verwarnt? Falls nicht, kommt das möglicherweise bald. Auf jeden Fall sollte er sich - zumindest bis die aktuellen Eintragungen getilgt sind - einen deutlich ruhigeren Fahrstil angewöhnen. Sonst könnte der Lappen bei einem der nächsten Verstöße auch dauerhaft weg sein.

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  • Thema
    Re: Re: Zu schnell gefahren Wiederholungstat
    Autor
      RamonaS
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    >Leider fehlen einige wichtige Informationen:
    >
    >>er war auf der AB ca 30 km zu schnell, auf jeden fall hat er im mai seinen Fuehrerschein fuer einen Monat abgegeben und Strafe gezahlt was ja noch nach alter Liste alles ging.
    >
    >Ein Fahrverbot gibt es außerorts erst ab 41 km/h zu viel, innerorts ab 31 km/h. War die Autobahn innerorts (Berlin?) oder hat sich dein Mann in letzter Zeit schon mehrfach Tempoverstöße geleistet? Interessant wären besonders Verstöße ab 26 km/h innerhalb des letzten Jahres und Verstöße ab 21 km/h auch wenn sie weiter zurückliegen. Auch andere Verkehrsverstöße, die mit mindestens 40 € geahndet wurden, könnten wichtig werden.
    >

    Es war das AK Wittlich in der Eifel. Er sagte mir das er nur 30 zu schnell war. Ich hab gesehen das er Punkte bekommen hat und zur Strafe meinte er das es nur 125 Euro waren.
    Soweit ich weiss war sonst nichts, aber mittlerweile glaube ich leider nur noch was ich selber sehe...

    >>Jetzt wurde er Ende August in Mainz auf der Bruecke mit 90 anstatt 60 KMH (Toleranz ist schon ab) wieder erwischt. Mit as haben wir jetzt zu rechnen?
    >
    >Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Das Bußgeld wird wahrscheinlich wegen der Voreintragung(en) deutlich erhöht. Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Neben den üblichen Punkten, kommt auf jeden Fall noch ein erneutes Fahrverbot, da dein Mann innerhalb eines Jahres zweimal mit 26+ km/h erwischt wurde.
    >

    So hab ich es mir auch schon gedacht. Er hat nur ca 12 KM zur arbeit und ist dann im Mai morgens mit mir in die Stadt gefahren und abends wieder mit dem Mountainbike heim. Geht bei den KM ja gut, sieht bei mir anders aus bei 150 km am Tag!

    >Das Fahrverbot ist dieses Mal SOFORT mit Rechtskraft des entsprechenden Bescheides anzutreten und kann NICHT wie beim letzten Mal innerhalb von vier Monaten frei gewählt werden.
    >

    Damit hab ich auch gerechnet das er sofort abgeben muss und es sich nicht wieder aussuchen kann.


    >Außerdem dürfte dein Mann inzwischen einige Punkte auf dem Konto haben. Wurde er schon einmal deswegen verwarnt? Falls nicht, kommt das möglicherweise bald. Auf jeden Fall sollte er sich - zumindest bis die aktuellen Eintragungen getilgt sind - einen deutlich ruhigeren Fahrstil angewöhnen. Sonst könnte der Lappen bei einem der nächsten Verstöße auch dauerhaft weg sein.


    Ich glaube darueber ist er sich gar nicht im klaren und faehrt seinen SLK gerne mal schneller als er soll. Vielleicht ist ihm das diesmal eine Lehre, was ich aber nicht glaube.

    Vielen Dank fuer Deine schnelle Antwort, sie hat mir sehr geholfen.

    LG Ramona

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell gefahren Wiederholungstat
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    >Es war das AK Wittlich in der Eifel. Er sagte mir das er nur 30 zu schnell war. Ich hab gesehen das er Punkte bekommen hat und zur Strafe meinte er das es nur 125 Euro waren.

    Die Regelsätze waren zu dem Zeitpunkt:
    - 50 € ab 26 km/h
    - 75 € ab 31 km/h
    - 100 € ab 41 km/h
    - 150 € ab 51 km/h
    jeweils zzgl. 23,50 € Gebühren und Auslagen für den Bescheid.

    Für mich gibt es zwei Erklärungen:

    1. Überschreitung um mindestens 41 km/h. Passt vom Bußgeldsatz her und gibt auch ohne Voreintragungen 1 Monat Fahrverbot.

    2. Überschreitung um mindestens 26 km/h und innerhalb des letzten Jahres schon einmal mit mindestens 26 km/h aufgefallen. Der Sachbearbeiter hat das Bußgeld erhöht (die Größenordnung ist realistisch), der Monat Fahrverbot war obligatorisch.

    Beide Varianten sind realistisch.

    >>Das Fahrverbot ist dieses Mal SOFORT mit Rechtskraft des entsprechenden Bescheides anzutreten und kann NICHT wie beim letzten Mal innerhalb von vier Monaten frei gewählt werden.
    >>
    >
    >Damit hab ich auch gerechnet das er sofort abgeben muss und es sich nicht wieder aussuchen kann.

    Man kann es trotzdem noch ein bischen steuern: Das Fahrverbot ist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids anzutreten. Also muss man die Rechtskraft hinauszögern, z.B. indem man Einspruch (muss nicht begründet werden) gegen den Bescheid einlegt und diesen dann rechtzeitig bevor eine Hauptverhandlung angesetzt wird zurückzieht. In diesem Fall wäre das bis auf zweimal Briefporto sogar kostenlos.

    >Ich glaube darueber ist er sich gar nicht im klaren und faehrt seinen SLK gerne mal schneller als er soll. Vielleicht ist ihm das diesmal eine Lehre, was ich aber nicht glaube.

    Naja, bei der Variante mit einer Voreintragung (Nr. 2) würde er mit dem neuen Verstoß so etwa bei 9 Punkten liegen. Bei diesem Stand (ab 8) wird er dann schriftlich verwarnt. Eigentlich sind 9 Punkte noch kein "gefährlicher" Punktestand. Man reißt sich halt mal 2 Jahre zusammen, danach ist man wieder bei 0. Wenn er aber weiter alle 6 Monate 3 neue Punkte sammelt, werden auch die alten Verstöße vorerst nicht getilgt. Dann ist der Schein in absehbarer Zukunft weg.

    Vielleicht kannst du ihm das ja mal in einer ruhigen Minute sachlich und ohne Vorwürfe zu machen erklären. Viel Erfolg dabei!

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  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren Wiederholungstat
    Autor
      Ace
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    Nur so als Tip ich würde gegen das Beweißfoto Einspruch erheben und es drauf ankommen lassen....

    Hier ist mal ein link zum Thema Beweißfotos:

    http://blog.beck.de/2009/08/20/senstation-bverfg-geschwindigkeitsmessungen-abstandsmessungen-mit-video-film-und-foto-sind-verfassungswidrig

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu schnell gefahren Wiederholungstat
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    >Nur so als Tip ich würde gegen das Beweißfoto Einspruch erheben und es drauf ankommen lassen....
    >
    >Hier ist mal ein link zum Thema Beweißfotos:

    Vergiss nicht die Kommentare zu lesen. Da ist mehrfach und (mehr oder weniger) verständlich erklärt, warum das in Fällen wie diesem nichts bringt.

    Wenn man dem Einspruch zur Verzögerung des FV aber noch etwas Humor mitgeben will...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell gefahren Wiederholungstat
    Autor
      Ace
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    Also wenn ich die Kommentare lese kann ich nur lesen das mann sich nicht einig ist und mehre Gerichte die Fotos nicht als Beweiß zugelassen haben

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