Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet: Bußgeld: 50,00 Euro Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro Punkte: 1 Punkt Probezeitmaßnahmen: Ja
Die Probezeitmaßnahmen sind eine 2 jährige Verlängerung und die Teilnahme an einem ASF.
Die Aufforderung zur Teilnahme bekommst du gesondert von der FSST zugeschickt. Kann schon bis zu einem halben Jahr dauern. Von daher wird es denk ich keine Probleme mit dem KH-Aufenthalt geben.