Zu schnell gefahren

  • Zu schnell gefahren
     Dany18*
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Hallo...

    Mal eine frage, ich bin heute in ner ortschaft 45km/h zu viel gefahren sprich anstatt 50km/h bin ich 95 km/h gefahren. (Unbeabsichtigt) war ne ... stelle und voll dumm gemacht... naja egal..
    Auf jeden fall wollte ich wissen was da auf mich zu kommt, also so kosten mäßig...
    Ich weiß das ich 4 wochen meinen schein abgeben muss. Aber was ist sonst noch.
    Würde mich freuen wenn Ihr mir bissl weiterhelfen könntet.
    Danke

    Dany
  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      ToxDwarf
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    Unbeabsichtigt mit 95 durch die Ortschaft? rofl ... der war gut

    125 Euro + Gebühren
    4 Punkte

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      Dany18*
      schrieb am Dienstag, 11. Oktober 2005
    Text
    >Unbeabsichtigt mit 95 durch die Ortschaft? rofl ... der war gut
    >
    >125 Euro + Gebühren
    >4 Punkte

    nein war echt unbeabsichtigt ;o) is voll die dumme stelle da haben se scho mehr erwischt... da is zu erst Ortsende, und dann innerhalb a paar meter wieder 50 und da des ein auto mit bissl mehr ps war (geschäftsauto) zieht der bissl schneller als mein kleiner polo ;o) und da war ich eben in null komma nix auf 95 km/h. Voll dumm gelaufen.

    dany

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      Jolie
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >Hallo...
    >
    >Mal eine frage, ich bin heute in ner ortschaft 45km/h zu viel gefahren sprich anstatt 50km/h bin ich 95 km/h gefahren. (Unbeabsichtigt) war ne ... stelle und voll dumm gemacht... naja egal..
    >Auf jeden fall wollte ich wissen was da auf mich zu kommt, also so kosten mäßig...
    >Ich weiß das ich 4 wochen meinen schein abgeben muss. Aber was ist sonst noch.
    >Würde mich freuen wenn Ihr mir bissl weiterhelfen könntet.
    >Danke
    >
    >Dany

    das is n bisschen mehr als nur 4 wochen. daraus werden locker 3 monate würd ich sagen. bist nämlich fast das doppelte vom erlaubten gefahren. wird auf alle fälle ne nachschulung geben, vllt sogar mehr

    wenn ich was falsch hab dann bitte korrigieren und nich so dumme kommentare...danke *zu damien schau*

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  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >Hallo...
    >
    >Mal eine frage, ich bin heute in ner ortschaft 45km/h zu viel gefahren sprich anstatt 50km/h bin ich 95 km/h gefahren. (Unbeabsichtigt) war ne ... stelle und voll dumm gemacht... naja egal..
    >Auf jeden fall wollte ich wissen was da auf mich zu kommt, also so kosten mäßig...
    >Ich weiß das ich 4 wochen meinen schein abgeben muss. Aber was ist sonst noch.
    >Würde mich freuen wenn Ihr mir bissl weiterhelfen könntet.
    >Danke
    >
    >Dany

    Tja, einen Monat lang wirst du wohl auf jeden Fall auf dein/das Auto verzichten muessen. Wenn du die 95 nur von deinem Tacho abgelesen hast, koenntest du aber etwas Glueck haben und nur 100Euro + Gebuehren mit 3 Punkten als Strafe dazubekommen (statt der schon erwaehnten 125Euro + 4Punkte). Wenn du noch in der Probezeit sein solltest, bekommst du noch eine Aufforderung zum Aufbauseminar (die kommt dann innerhalb der naechsten 2 Jahre, aber sie kommt) und eine einmalige Probezeitverlaengerung um 2Jahre auf 4Jahre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      Dany18*
      schrieb am Dienstag, 11. Oktober 2005
    Text
    >>Hallo...
    >>
    >>Mal eine frage, ich bin heute in ner ortschaft 45km/h zu viel gefahren sprich anstatt 50km/h bin ich 95 km/h gefahren. (Unbeabsichtigt) war ne ... stelle und voll dumm gemacht... naja egal..
    >>Auf jeden fall wollte ich wissen was da auf mich zu kommt, also so kosten mäßig...
    >>Ich weiß das ich 4 wochen meinen schein abgeben muss. Aber was ist sonst noch.
    >>Würde mich freuen wenn Ihr mir bissl weiterhelfen könntet.
    >>Danke
    >>
    >>Dany
    >
    >Tja, einen Monat lang wirst du wohl auf jeden Fall auf dein/das Auto verzichten muessen. Wenn du die 95 nur von deinem Tacho abgelesen hast, koenntest du aber etwas Glueck haben und nur 100Euro + Gebuehren mit 3 Punkten als Strafe dazubekommen (statt der schon erwaehnten 125Euro + 4Punkte). Wenn du noch in der Probezeit sein solltest, bekommst du noch eine Aufforderung zum Aufbauseminar (die kommt dann innerhalb der naechsten 2 Jahre, aber sie kommt) und eine einmalige Probezeitverlaengerung um 2Jahre auf 4Jahre.

    Danke für die Antwort. Muss aber dazu sagen, die haben mich ja gleich raus gezogen und da haben sie schon gesagt das ich 45 km/h zu schnell war... Also hab ich leider kein glück... ;o(

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  • Thema
    Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      Tanaka30
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text

    Hallo Danny
    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad, KFZ bis 3,5t um 45 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

    Bußgeld: 125,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
    Punkte: 4 Punkte
    Fahrverbot: 1 Monat

    Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

    Schriftliche Anordnung mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann solange erfolgen, bis der Verstoß im Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

    MFG
    Tanaka

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      Jolie
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >
    >Hallo Danny
    >Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad, KFZ bis 3,5t um 45 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >
    >Bußgeld: 125,00 Euro
    >Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
    >Punkte: 4 Punkte
    >Fahrverbot: 1 Monat
    >
    >Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
    >
    >Schriftliche Anordnung mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann solange erfolgen, bis der Verstoß im Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
    >
    >MFG
    >Tanaka
    >

    is das echt nur 1 monat? ich mein 45 km/h zu schnell. hätte gedacht das wären 3 monate. ist ja sogar über das doppelte was man zu schnell fahren darf um den lappen noch behalten zu dürfen. komischer katalog. ich steig da echt nich dahinter ^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >is das echt nur 1 monat? ich mein 45 km/h zu schnell. hätte gedacht das wären 3 monate. ist ja sogar über das doppelte was man zu schnell fahren darf um den lappen noch behalten zu dürfen. komischer katalog. ich steig da echt nich dahinter ^^

    Ausserorts kann man sogar 60 drueber fahren und erhaelt nur 1 Monat Fahrverbot. Aber kannst ja selber in der Tabelle nachschauen, ich hab sie mal hier reinkopiert.

    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      math
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    >bis 10 km/h 15,- EUR
    >11-15 km/h 25,- EUR
    >16-20 km/h 35,- EUR
    >21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
    >26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
    >31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    >41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    >51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    >61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    >über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Das ist ja echt ziemlich lasch... Ich meine, da fährt einer mit 100 durch ne 30-Zone und bekommt nur 3 Monate??? Stellt euch mal vor, an einem schönen sonnigen Tag fährt einer mit 100 an nem Spielplatz vorbei durch ne 30-Zone und bekommt dafür nur 3 Monate Fahrverbot?? Der sollte mE 3 Monate hinter Gitter!! Das ist doch wirklich unglaublich!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      Carola Meyer
      schrieb am Dienstag, 8. Mai 2007
    Text
    Hab da mal ne Frage, also wenn ich 28km/h außerorts zu schnell gefahren bin muß ich 50 € zahlen und bekomme 3 Punkte ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      Dany18*
      schrieb am Dienstag, 11. Oktober 2005
    Text
    >
    >Hallo Danny
    >Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad, KFZ bis 3,5t um 45 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >
    >Bußgeld: 125,00 Euro
    >Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
    >Punkte: 4 Punkte
    >Fahrverbot: 1 Monat
    >
    >Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
    >
    >Schriftliche Anordnung mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann solange erfolgen, bis der Verstoß im Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
    >
    >MFG
    >Tanaka

    Danke..
    Kannst du mir evtl auch sagen wie viel nachschulung kostet? Weil die muss ich auf jeden fall machen. *voll übel* ;o)
    Danke schon mal im voraus.
    Dany

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 11. Oktober 2005
    Text

    >Kannst du mir evtl auch sagen wie viel nachschulung kostet? Weil die muss ich auf jeden fall machen. *voll übel* ;o)

    Also, voll übel find ich das nun wirklich nicht. Laut deiner Schilderung kanntest Du die Stelle ja und hast gewusst wie die örtlichen Verhältnisse sind.... Und wenn man so auf das Gaspedal tritt kann es nur gewollt gewesen sein. Wärst Du nämlich so gefühllos im Fuß, hättest Du wohl kaum nen Führerschein bekommen!

    Die Preise der Nachschulung sind regional sehr unterschiedlich! Wo wohnst Du denn?
    Also im Bereich Hamburg mußt Du so 380 - 400 Euro für die Nachschulung rechnen....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      Julian_SW
      schrieb am Donnerstag, 22. Mai 2008
    Text
    Also ich kann dazu nur eins sagen....
    Bin vor ca. 2 Monaten mit 86km/h innerorts geblitzt worden! Es gibt zwar genügend Ausreden dafür, doch ich weiß dass ich ...e gebaut habe :) Naja egal, musste erstmal 123,50€ zahlen. Ich habe bis dato: 21. Mai 2008 genau noch 5 Tage bis ich meinen Führerschein zurück bekomme *freu* Und es war mir wirklich eine Lehre.... gehe jetzt schon auf dem Zahnfleisch! Da ich beim Pizza fahren geblitzt worden bin. Bin noch in der Probezeit und habe bis jetzt immer noch keine Einladung zu einer Nachschulung bekommen! Also freiwillig werde ich mich bei dem Amt auf keinen Fall melden, dass sind ja trotzdem nochmal gute 300-350€ was das in Bayern kosten wird!!!!
    Gruß
    >>Kannst du mir evtl auch sagen wie viel nachschulung kostet? Weil die muss ich auf jeden fall machen. *voll übel* ;o)
    >
    >Also, voll übel find ich das nun wirklich nicht. Laut deiner Schilderung kanntest Du die Stelle ja und hast gewusst wie die örtlichen Verhältnisse sind.... Und wenn man so auf das Gaspedal tritt kann es nur gewollt gewesen sein. Wärst Du nämlich so gefühllos im Fuß, hättest Du wohl kaum nen Führerschein bekommen!
    >
    >Die Preise der Nachschulung sind regional sehr unterschiedlich! Wo wohnst Du denn?
    >Also im Bereich Hamburg mußt Du so 380 - 400 Euro für die Nachschulung rechnen....
    >
    >greetz
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zu schnell gefahren
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 22. Mai 2008
    Text

    >Bin vor ca. 2 Monaten mit 86km/h innerorts geblitzt worden! ..... Bin noch in der Probezeit und habe bis jetzt immer noch keine Einladung zu einer Nachschulung bekommen! Also freiwillig werde ich mich bei dem Amt auf keinen Fall melden, dass sind ja trotzdem nochmal gute 300-350€ was das in Bayern kosten wird!!!!
    ++++
    Mach Dir mal keine Sorgen, die Aufforderung kommt bestimmt. Man hat Dich auch nicht vergessen oder so...
    Die Aufforderung kommt bloss von einer anderen Stelle als das Bussgeld. Kann schon mal nen dreiviertel Jahr dauern, bis der Brief in deinem Kasten liegt.....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten


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