Zu schnell bei Autobahnauffahrt

  • Zu schnell bei Autobahnauffahrt
     Bennixx
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Also ich habe schon die Probezeitverlängerung durch einen autounfall den ich gebaut habe.

    Heute ist es nun dann passiert bei einer Autobahnauffahrt 60Kmh sind ja erlaubt und ich bin ca. 84Kmh gefahren laut Tacho.

    Mit was muss ich rechnen ? Führerschein weg??
  • Thema
    Re: Zu schnell bei Autobahnauffahrt
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    >Heute ist es nun dann passiert bei einer Autobahnauffahrt 60Kmh sind ja erlaubt und ich bin ca. 84Kmh gefahren laut Tacho.

    Wie 60km/h sind ja erlaubt, generell? Normalerweiße würde ich sagen 100 km/h sind außerorts erlaubt wenn nicht anders ausgewiesen.

    Naja, eigentlichich passiert dir gar nichts, es sei den du wurdest geblitzt. Und wenn du geblitzt wurdest dann musst du erstmal Toleranz abziehen und dann eventuelle Tachoungenauigkeit, was heißt das du Glück haben könntest und bei unter 21 km/h bist. Was dann eben Busgeld mit sich bringt, afaik.

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  • Thema
    Re: Re: Zu schnell bei Autobahnauffahrt
    Autor
      Bennixx
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    >>Heute ist es nun dann passiert bei einer Autobahnauffahrt 60Kmh sind ja erlaubt und ich bin ca. 84Kmh gefahren laut Tacho.
    >
    >Wie 60km/h sind ja erlaubt, generell? Normalerweiße würde ich sagen 100 km/h sind außerorts erlaubt wenn nicht anders ausgewiesen.
    >
    >Naja, eigentlichich passiert dir gar nichts, es sei den du wurdest geblitzt. Und wenn du geblitzt wurdest dann musst du erstmal Toleranz abziehen und dann eventuelle Tachoungenauigkeit, was heißt das du Glück haben könntest und bei unter 21 km/h bist. Was dann eben Busgeld mit sich bringt, afaik.




    Sorry habe mic verschrieben das war eine Autbahnausfahrt. 60Kmh waren/sind erlaubt. Und ich bin mit 84Kmh dort entlang gefahren so ungefähr. Die Polizisten standen direkt in der ausfahrt bei einer ausbuchtung und es hat eben geblitzt.

    Das Aufbauseminar habe ich schon hinter mir seit ca. 1 Jahr jetzt.
    Muss ich nun den Führerschein abgeben denn das kommt mir gar nicht gelegen

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zu schnell bei Autobahnauffahrt
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    Nein musst du nicht, erst beim nächsten A-Verstoß.
    Du bekommst nur einen Brief in dem steht, dass du eine verkehrspsychologische Beratung machen solltest (nicht musst). Wenn du sie machst bekommst du 2 Flenspunkte abgezogen, wenn nicht passiert dir auch nichts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu schnell bei Autobahnauffahrt
    Autor
      Bennixx
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    >Nein musst du nicht, erst beim nächsten A-Verstoß.
    >Du bekommst nur einen Brief in dem steht, dass du eine verkehrspsychologische Beratung machen solltest (nicht musst). Wenn du sie machst bekommst du 2 Flenspunkte abgezogen, wenn nicht passiert dir auch nichts.

    Scheint ja so als hätte ich auch mal etwas Glück :-)

    Auf wie viel Euro könnte sich diese Strafe den belaufen?
    Die Beratung habe ich ja irgendwo gelesen soll so knapp 400€ kosten

    Mal abwarten ob man mich überhaupt erkennt hatte da gerade die hand vorm gesicht :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zu schnell bei Autobahnauffahrt
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    >Auf wie viel Euro könnte sich diese Strafe den belaufen?
    >Die Beratung habe ich ja irgendwo gelesen soll so knapp 400€ kosten
    >
    >Mal abwarten ob man mich überhaupt erkennt hatte da gerade die hand vorm gesicht :D

    Das kommt drauf an wie schnell du wirklich warst. 3kmh Toleranz werden ja schonmal abgezogen, dann bist du noch bei 21 drüber. Der Tacho läuft auch etwas vor, sagen wir mal 4 kmh, dann wärst du bei 17kmh zu schnell.
    Dann gibts nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35€. Das ist auch kein A-Verstoß, hat also auch keine Konsequenzen für die Probezeit.

    Beim TÜV Rheinland kostet so eine Beratung 329€.

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