Zu B17 Fragen

  • Zu B17 Fragen
     Michael12345
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Hallo Leute,
    ich habe letztens meine praktische Prüfung für Begleitetes Fahren bestanden und habe als Begleitung 2 Person eingetragen (Eltern). Nun meine Frage: Habe jetzt evetuell noch jemanden gefunden, den ich gerne eintragen lassen würde, er ist aber momentan erst 29 Jahre. Aber er wird vier Tage nach meinem 17. Geburtstag 30 Jahre alt. Wie kann ich diese Person jetzt im nachhinein eintragen lassen?

    Jetzt hätte ich noch eine Frage:
    Diese Person hat einen Wagen mit 250 PS. Wie sieht das dann Versicherungstechnisch aus, wenn einmal was passieren sollte? Dürfte ich mit diesem Auto fahren oder nicht?!

    Wenn diese Fragen schon einmal im Forum beantwortet wurde, entschuldige ich mich das ich sie nochmal gestellt habe. Hatte nämlich nichts gefunden.

    MfG Michael
  • Thema
    Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text
    Habe jetzt evetuell noch jemanden gefunden, den ich gerne eintragen lassen würde, er ist aber momentan erst 29 Jahre.

    Warte seinen 30. Geburtstag ab. Wenn die betr. Person dann die Punktevoraussetzung erfüllt UND deine Eltern mit ihr als Begleiter einverstanden sind, kannst du ihn nachtragen lassen.

    Siehe:
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm#8Begleitpersonen


    >Diese Person hat einen Wagen mit 250 PS. Wie sieht das dann Versicherungstechnisch aus, wenn einmal was passieren sollte? Dürfte ich mit diesem Auto fahren oder nicht?!
    >
    Das kommt darauf an, wie der Halter das Fahrzeug versichert hat.
    Natürlich sind auch da nachträgliche Änderungen möglich - die Versicherungsprämie steigt natürlich uU entsprechend.
    Vor dem Antrag aufs bF17-Zettelchen würde ich auf jeden Fall ein Gespräch mit der Versicherung suchen.
    Nicht, dass sich das Thema dann schon von allein erledigt hätte. :o(

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  • Thema
    Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      franzi91
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text

    >Jetzt hätte ich noch eine Frage:
    >Diese Person hat einen Wagen mit 250 PS. Wie sieht das dann Versicherungstechnisch aus, wenn einmal was passieren sollte? Dürfte ich mit diesem Auto fahren oder nicht?!
    >

    Hallo,
    also zu der Eintragung der Begleitperson kann ich nichts sagen, aber zu deiner 2.ten Frage:
    Ich glaube, die PS- Zahl des PKW ist mit ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungssumme. Ebenso wie das Alter des Wagens und natürlich deine Erfahrungen. Wenn dich dein Freund oder wer auch immer dieses Auto fäht, mit versichert, ist das Fahren kein Problem. Nur das wird wahrscheinlich sehr teuer werden und ist daher fraglich. Wenn du unversichert fährst (Teil-/ Vollkasko) musst du halt für entstehende Schäden selbst haften, diese also selber zahlen.

    Hoffe, die Aussagen stimmen soweit. Viel Spaß weiterhin und sonst bitte berichtigen :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      Michael12345
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text
    Ok, die erste Frage ist für mich jetzt klar. Dankeschön !

    Wegen der Versicherung müssen meine Eltern jetzt eh ein bisschen mehr zahlen für unseren Wagen. Weil ich Anfänger bin, usw. Glaub ich mal.

    Darf ich dann nur mit unserem Wagen fahren oder jetz auch dann mit einem anderen?!

    MfG Michael

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text
    >Darf ich dann nur mit unserem Wagen fahren oder jetz auch dann mit einem anderen?!

    Das entscheidet der jeweilige Halter, ggf. nach Rücksprache mit seiner Versicherung. Lässt er dich fahren, ist das "dürfen" abgehakt. Ob es sinnvoll ist, das dann auch zu tun, ist eine andere Frage. S. dazu auch den Beitrag von Peg und meine Antwort darauf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text

    >Darf ich dann nur mit unserem Wagen fahren oder jetz auch dann mit einem anderen?!
    >
    Du darf den Wagen fahren, dessen Vers.-Vertrag es zulässt, dass ein so junger Mensch -zusätzlich zum Halter- das Fahrzeug fahren darf.
    Du hast also durch die Änderung, die deine Eltern nun für den Familienwagen vornahmen, keinen Freibrief dafür, dich hinter jedes Steuer zu setzen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text

    >Ich glaube, die PS- Zahl des PKW ist mit ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungssumme. Ebenso wie das Alter des Wagens und natürlich deine Erfahrungen.

    Das Fahrzeug selbst ist ja schon -entsprechend den Bedürfnissen und dem Sicherheitsdenken- des Halters versichert.
    Doch wäre es nur verständlich, wenn er den Passuns im Vertrag hat, dass er zB nur Selbstnutzer ist, oder das Mindestalters des Mitnutzers nicht unter 23 Jahre ist. So zahlte er bislang deutlich weniger.

    Sollten sich aber nun diese Voraussetzungen ändern, ist natürlich auch eine Änderung des Vers-Vertrages nötig.

    Dazu solltest du überlegen:
    Wenn der Bekannte "nur" eine Haftpflichtvers. für sein Fahrzeug wählte...
    Wärst du in der Lage, den Schaden, den DU SEINEM Fahrzeug im Falle des Unfalles zugefügt hättest, zu bezahlen?!?
    Die Haftpflicht deckt ja nur den Schaden, den das Fahrzeug des Versicherungsnehmers, dem Unfallgegner zugefügt hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text
    >Dazu solltest du überlegen:
    >Wenn der Bekannte "nur" eine Haftpflichtvers. für sein Fahrzeug wählte...
    >Wärst du in der Lage, den Schaden, den DU SEINEM Fahrzeug im Falle des Unfalles zugefügt hättest, zu bezahlen?!?
    >Die Haftpflicht deckt ja nur den Schaden, den das Fahrzeug des Versicherungsnehmers, dem Unfallgegner zugefügt hat.

    Das Problem besteht auch bei Vollkasko. Für die Rückstufung nach einem Schaden ist der Fahrer dem Halter gegenüber schadenersatzpflichtig. Das kann je nach erreichter SF-Klasse und jetzt fälliger Rückstufung auch ganz schön teuer werden - nicht so teuer wie ein neuer Sportwagen, aber trotzdem deutlich über der finanziellen Leistungsfähigkeit eines 17jährigen.

    Da muss man sich eben vorher Gedanken machen ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text
    Danke, für diese Ergänzung, @kk145:
    >Das Problem besteht auch bei Vollkasko. Für die Rückstufung nach einem Schaden ist der Fahrer dem Halter gegenüber schadenersatzpflichtig. Das kann je nach erreichter SF-Klasse und jetzt fälliger Rückstufung auch ganz schön teuer werden .....

    Wobei das "eher" abgestottert werden könnte, als wenn der FZ-Halter von einer Sekunde auf die andere ohne Fahrzeug dastehen würde und ein neues her müsste.
    Aber ohne jeden Zweifel hast du Recht, dass diese Aufwendungen SEHR schnell die finanziellen Möglichkeiten eines 17jährigen überschreiten würden.
    >
    >Da muss man sich eben vorher Gedanken machen ...

    Und nicht nur deine Eltern und du sind da fordert.
    Ich würde das Risiko für einzig meinen Sohn, aber nicht für Nichten, Neffen, Nachbarskinder auf mich nehmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      Michael12345
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text
    Ok, danke Leute für die ganzen Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen.

    Schönen Abend noch
    Michael

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Zu B17 Fragen
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 26. Juni 2010
    Text
    >Ok, danke Leute für die ganzen Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen.
    >>Schönen Abend noch
    >Michael
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Gern geschehen, auch dir.

    Auf den Beitrag antworten


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