Wo darf ich mit Roller fahren?

  • Wo darf ich mit Roller fahren?
     myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Komme gerade von einer kurzen Fahrt mit meinem Roller nach Hause und habe prombt eine dringende Frage:

    Weiß jemand, ob es vorgeschrieben ist, dass man bei einer zweispurigen Straße für jede Richtung mit dem Roller unbedingt auf der rechten Spur der Straße zu fahren oder ist es egal wo man fährt? Erlaubt sind 70km/h.

    Hoffe, dass jemand darüber bescheid weiß, könnte mich gerade nämlich echt aufregen -.-
  • Thema
    Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Fahrzeuge bis 3,5t dürfen innerorts den Fahrstreifen frei wählen, dein Roller zählt also auch dazu.

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  • Thema
    Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Fahrzeuge bis 3,5t dürfen innerorts den Fahrstreifen frei wählen, dein Roller zählt also auch dazu.

    danke für die antwort.

    schade dass dies nicht der autofahrer hinter mir wusste, als ich auf der linken spur fuhr, denn der war ziemlich genervt. Fuhr mir voll nah auf, und wollte links vorbei, obwohl da gegenverkehr war. Dann wollte ich rechts auf die andere spur rüber und plötzlich zieht der auf rechts rüber und fährt wütend und schimpfend an mir vorbei. So ein Ar***. Nur weil ich halt nur 50 fahren kann, gibt es da eigentlich eine regelung, dass man mit langsamen fahrzeugen den rechten benutzen muss? Oder ist das in der stadt egal?
    ...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Nur weil ich halt nur 50 fahren kann, gibt es da eigentlich eine regelung, dass man mit langsamen fahrzeugen den rechten benutzen muss?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Lies Dir mal StVO § 2 Abs.1 u. 2 durch.
    Eigentlich solltest Du die StVO kennen, da Du ja einen Führerschein hast.

    Gruß Manfred
    >...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Lies Dir mal StVO § 2 Abs.1 u. 2 durch.
    >Eigentlich solltest Du die StVO kennen, da Du ja einen Führerschein hast.
    >
    >Gruß Manfred

    hmm, ok, dass macht natürlich Sinn was darin so steht, danke.

    Wieso sollte man denn die Stvo kennen, nur weil man den Führerschein hat? naja, ok, vllt. einige grundsätze, aber alles zu können, wäre doch wohl ein bisschen zu viel verlangt :)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Wieso sollte man denn die Stvo kennen, nur weil man den Führerschein hat? naja, ok, vllt. einige grundsätze, aber ...
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wenn die von Manfred genannten Punkte nicht zu den Grundsätzen gehören, dann weiß ich nicht ....
    Es verlangt niemand, dass Otto Normalverbraucher die §§ den Texten zuordnen kann.

    Aber
    **§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
    (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.**
    sollten sich inhaltlich im Hinterkopf befinden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Wieso sollte man denn die Stvo kennen, nur weil man den Führerschein hat?

    Weil man darüber eine Prüfung abgelegt hat?

    Oder vielleicht mal umgekehrt: Welche Teile der StVO muss man denn deiner Meinung nach nicht unbedingt kennen?


    >naja, ok, vllt. einige grundsätze, aber alles zu können, wäre doch wohl ein bisschen zu viel verlangt :)

    Natürlich nicht im Wortlaut, falls du das meinst ...

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  • Thema
    Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Hi Du,

    kleiner Seitenhieb:
    ich dachte du kennst alle Regeln :)

    Da Tempo 70 gilt geh ich mal davon aus dass es außerhalb geschlossener Ortschaften war.

    Und da hast du sicher schonmal was vom Rechtsfahrgebot gehört, oder? :)

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    @ peg
    >Wenn die von Manfred genannten Punkte nicht zu den Grundsätzen gehören, dann weiß ich nicht ....

    doch passt schon, gehört schon dazu :)

    @ kk145
    >Weil man darüber eine Prüfung abgelegt hat?

    naja, dass ist schon richtig, aber jetzt mal ehrlich. Habe noch nie in die stvo usw. reingeschaut, also WOHER soll man genau wissen was darin steht?

    >Oder vielleicht mal umgekehrt: Welche Teile der StVO muss man denn deiner Meinung nach nicht unbedingt kennen?

    schwere frage, kann ich aber auch nicht so genau beantworten, weil ich eben nicht genau weiß, was da so alles drinsteht und ich ehrlich gesagt im moment keine lust habe, dass irgendwie nachzuschauen.
    Aber klar, sollte man schon eine kleine ahnung haben, wie das alles so abläuft :)

    >Natürlich nicht im Wortlaut, falls du das meinst ...

    kann man so sagen :D

    Hey Wolfe,

    lange nichts mehr von dir gehört *freu*

    >kleiner Seitenhieb:
    >ich dachte du kennst alle Regeln :)

    lalalalaa, kalt heute, hmm *ablenk* ;)

    >Da Tempo 70 gilt geh ich mal davon aus dass es außerhalb geschlossener Ortschaften war.

    sry, aber war innerhalb einer ortschaft.
    Is mehr so eine große durchfahrtsstraße durch die stadt, wo eben 70 erlaubt ist...

    >Und da hast du sicher schonmal was vom Rechtsfahrgebot gehört, oder? :)

    jao, hab ich. Ist mir auch als erstes eingefallen, als ich über diese situation nachgedacht habe. Deswegen "dachte" (sry. für diese wortwahl :) ich zuerst, als ich wieder weng "runter gekommen" bin, dass ich evtl. was falsch gemacht habe, weil ich eben links, statt rechts gefahren bin. Was hätt ich denn in dieser situation machen sollen?
    Wiederrum hab ich gemerkt, dass ich vllt. doch nicht alles falsch gemacht habe, nachdem was peterchen44 geschrieben hat. Jetzt bin ich mir aber gar nicht mehr sicher, was in der situation richtig gewesen wäre :(

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  • Thema
    Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Jetzt bin ich mir aber gar nicht mehr sicher, was in der situation richtig gewesen wäre :(
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Na dann überlegen wir noch einmal gemeinsam.
    Das in Deutschland grundsätzlich rechts gefahren wird und links überholt wird, weiß jedes Kind.
    Das man rechts nicht überholen darf weiß schon nicht mehr jeder, ist aber so.
    Wenn also ein Auto 70 fahren darf und Du nicht mehr als 50 schaffst und nur links überholt werden darf, darfst Du jetzt 3 x raten wer wo fahren sollte.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Na dann überlegen wir noch einmal gemeinsam.
    find ich gut :)

    >Das in Deutschland grundsätzlich rechts gefahren wird und links überholt wird, weiß jedes Kind.
    >Das man rechts nicht überholen darf weiß schon nicht mehr jeder, ist aber so.

    hmm, aber das gilt doch bestimmt nich immer auf straßen mit zwei spuren für jede richtung. Wenn überall 70 gefahren werden darf, dann fährt halt mal das rechte auto weng schneller oder halt mal das linke, kommt ganz auf verkehr und ampelschaltung drauf an. Da fährt jeder so, wie er am schnellsten vorwärts kommt. das ist ja dann eigentlich kein überholen, weil ja quasi jeder eine eigene spur hat. Auf dieser straße kommen oft kreuzungen und da wäre es doch quatsch, wenn man immer rechts fährt, obwohl man irgendwann mal links abbiegen möchte...

    >Wenn also ein Auto 70 fahren darf und Du nicht mehr als 50 schaffst und nur links überholt werden darf, darfst Du jetzt 3 x raten wer wo fahren sollte.

    Wüsste eben nicht, dass auf "dieser" straße irgendjemand überholt wird. da sind einfach zwei fahrstreifen, bei denen kein autofahrer an irgendwelches überholen denkt, sondern einfach nur ans vorwärtskommen.

    *kompliziert*
    hmmm

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Das man zum Linksabbiegen sich rechtzeitig in die linke Spur einordnet ist doch logisch. Dann wird das Auto bis zur nächsten Kreuzung halt hinter Dir bleiben. An der nächsten Kreuzung biegst Du ab und der Autofahrer kann wieder mit 70 weiterfahren. Fährst Du aber weiter geradeaus, wird der Autofahrer durch Dich behindert (§1 Abs. 2). Er darf 70 fahren, kann aber nicht. Rechts überholen darf er auch nicht. Logisch: er bekommt einen dicken Hals. Oder ?
    Aber soetwas lernt man alles in einer Fahrschule.
    Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Das man zum Linksabbiegen sich rechtzeitig in die linke Spur einordnet ist doch logisch. Dann wird das Auto bis zur nächsten Kreuzung halt hinter Dir bleiben.

    hmm, dass problem bei mir war halt, dass ich mich an einer kreuzung zum links abbiegen eingeordnet habe, als ich dann bemerkte, dass wenn ich doch lieber gerade aus weiter fahre und die nächste erst links abbiege, dass es dann schneller geht, bin ich halt von der linksabbiegerspur einfach eine rechts rüber auf die geradeausspur gefahren. So war ich eben auf der linken der zwei spuren, die geradeaus geführt haben. war viel los und ich bin dann eben bei grün losgefahren, bis ich nach ein paar metern hinter mir eben diesen blöden autofahrer bemerkt habe...

    An der nächsten Kreuzung biegst Du ab und der Autofahrer kann wieder mit 70 weiterfahren.

    Normal ja, aber wie der sich aufgeführt hat; als ob es kein morgen mehr gäbe, wenn er mir da jetzt die paar meter mit 50km/h folgen würde -.-

    Fährst Du aber weiter geradeaus, wird der Autofahrer durch Dich behindert (§1 Abs. 2).

    ok, dass seh ich ein, dann wäre ich ja auch nach rechts rüber gefahren, war aber auch viel los und es hätte bestimmt auch ne zeit gedauert, bis ich rüber gekommen wäre.

    Er darf 70 fahren, kann aber nicht. Rechts überholen darf er auch nicht.

    was er aber dann trotzdem getan hat.

    Logisch: er bekommt einen dicken Hals. Oder ?

    schon klar, aber wenn man nicht mal für ein paar minuten langsamer fahren kann, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. der war so genervt und wütend, ich aber in dem moment auch, weil er hinter mir nicht gerade vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren ist. Hab mich über den voll aufgeregt.

    >Aber soetwas lernt man alles in einer Fahrschule.

    der typ sollte nochmal in die fahrschule gehen und mal lernen, dass man auch auf andere rücksicht nehmen sollte, in dem moment hätt ich ihm am liebsten gewünscht, dass er nen unfall usw. baut, so wütend war ich dann auch.

    >Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.

    hmm, dachte aber, dass es auch vernünftige menschen gibt, nicht nur so hirnlose die denken, die straße ist nur für sie da.


    ps: was meinst du bitte mit TE?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text

    >ps: was meinst du bitte mit TE?

    sry, meinte ET :)

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  • Thema
    Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Hi,

    >schon klar, aber wenn man nicht mal für ein paar minuten langsamer fahren kann, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. der war so genervt und wütend, ich aber in dem moment auch, weil er hinter mir nicht gerade vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren ist. Hab mich über den voll aufgeregt.

    Ausgerechnet Du kommst mit dem Spruch?
    Hast DU deine ganzen Mails in dem anderen Thema vergessen?

    DU warst doch diejenige, die immer Spaß haben wollte und schneller als erlaubt.

    Der wollte nur mal so schnell fahren wie es erlaubt war ......

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Ausgerechnet Du kommst mit dem Spruch?
    >Hast DU deine ganzen Mails in dem anderen Thema vergessen?

    ne, hab sie nicht vergessen und ich steh immer noch dazu,
    aber das war doch was ganz anderes.
    In dem falle konnte ich ja leider nicht schneller fahren, sonst wär`s ja vllt. anders ausgegangen.

    >DU warst doch diejenige, die immer Spaß haben wollte und schneller als erlaubt.

    Ja, schon klar, steht ja auch im vordergrund.
    Aber deswegen braucht man doch nicht gleich so auszuflippen. nicht mal ich würde mich so ...isch verhalten, wenn mal ein roller vor mir fährt. Klar würde ich mich aufregen, aber ich würde nicht so drängeln und den rollerfahrer damit gefährden.
    ich weiß, is bestimmt komisch, dass jetzt von mir zu hören, aber wenn man es eben selber erlebt, also in dem fall der "schwächere" von den zwei verkehrsteilnehmer ist, dass sieht man die situation einfach ganz anders...

    >Der wollte nur mal so schnell fahren wie es erlaubt war ......

    was ich auch gut verstehe. der hätte aber auch einfach noch kurz warten können und dann einfach normal und locker rechts an mir vorbeifahren können, oder die paar meter noch warten, bis ich dann eh nach links abgebogen wäre...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Fährst Du aber weiter geradeaus, wird der Autofahrer durch Dich behindert (§1 Abs. 2).
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ach, was waren das noch Zeiten ....
    als wir (die Fahrschüler) zu Beginn eines jeden Theorieunterrichtes den §1 der StVO im Chor aufsagen mussten:

    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dassß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Liebe Fahrschüler von heute, bitte nicht lachen:
    Das war (1980) wirklich so!!!! :oD

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text


    >Liebe Fahrschüler von heute, bitte nicht lachen:
    >Das war (1980) wirklich so!!!! :oD

    lol *gg* genial echt ^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    zu Beginn eines jeden Theorieunterrichtes den §1 der StVO im Chor aufsagen mussten:
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Tja, ob diese Methode didaktisch nun das Nonplusultra war, mag ich nicht beurteilen. Aber, geschadet hat es doch wohl nicht.
    Du kannst es jedenfalls heute noch aufsagen.
    Wobei unser Rollerfahrer vom §1 und §2 wohl noch nie etwas gehört hat.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text

    >Wobei unser Rollerfahrer vom §1 und §2 wohl noch nie etwas gehört hat.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Da er §1 und §2 nicht kennt, wird er auch nicht wissen, was im §7 steht.
    Vielleicht lernt er auf diese Weise die StVO kennen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Da er §1 und §2 nicht kennt, wird er auch nicht wissen, was im §7 steht.
    >Vielleicht lernt er auf diese Weise die StVO kennen.

    § 7 Abs.3 hört sich doch gut an.

    also hab ich letztendlich doch nichts falsch gemacht?!
    boah, manfred, du bringst mich echt durcheinander :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text

    >boah, manfred, du bringst mich echt durcheinander :)
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Richtig. Aber auch dazu, Dich mal mit der StVO zu beschäftigen.
    Falls Dein Fahrstreifenwechsel in Ordnung war (als Du auf Deine Musik geachtet hast) und dabei niemand gefährdet wurde, hast Du alles richtig gemacht.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Richtig. Aber auch dazu, Dich mal mit der StVO zu beschäftigen.

    hmm, immerhin ein was, was positiv an der ganzen geschichte war.

    >Falls Dein Fahrstreifenwechsel in Ordnung war (als Du auf Deine Musik geachtet hast) und dabei niemand gefährdet wurde, hast Du alles richtig gemacht.

    seh ich auch so :)
    naja, und musik muss halt auch mal sein. Manche achten halt wenn sie an der ampel stehen eben auf die ampel oder schauen in der gegend rum, ich hör halt auf die musik und denke so über den tag nach :D

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text

    >
    >Wüsste eben nicht, dass auf "dieser" straße irgendjemand überholt wird. da sind einfach zwei fahrstreifen, bei denen kein autofahrer an irgendwelches überholen denkt, sondern einfach nur ans vorwärtskommen.
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Und was hat dann der Autofahrer in Deinem ET gemacht über den Du Dich so geärgert hast?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Das E steht für Eröffnungs und das T für Thema (Tread).

    Du hast während des Theorieunterrichtes auch nicht gut aufgepaßt.
    Unter § 1 (gegenseitige Rücksichtnahme) ist nicht zu verstehen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer auf Dich Rücksicht nehmen sollen.
    Sondern Du sollst auf die Anderen Rücksicht nehmen.
    Vom vorausschauenden Fahren und rechtzeitigem Einordnen hast Du auch
    noch nichts gehört. Aus der Linksabbiegerspur schnell wieder rüber weil Du es Dir anders überlegt hast.....?
    Wahrscheinlich hast Du den Autofahrer an dieser Stelle bereits geschockt. Ich hoffe, er mußte wegen Dir nicht bremsen.
    Ich hoffe, Du hast vor diesem Fahrstreifenwechsel erst in den Spiegel geschaut, den Blinker betätigt, den Schulterblick gemacht u nd dann erst gewechselt ohne den Autofahrer zu gefährden oder zu behindern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Das E steht für Eröffnungs und das T für Thema (Tread).

    achso, ok, danke für die info :)
    Bzgl. deiner Frage, was er dann getan hat.
    Also erst hat er es mit drängeln versucht, wollte eben links an mir vorbei, was nicht ging, da eben auch gegenverkehr vorhanden war. Dabei wurde es mir zu blöd und ich wollte auf die rechte spur rüber und zog eben auch dorthin, was ich aber nicht bemerkte war, da ich keinen blinker benutze und auch nicht schaute was das auto hinter mit machte, dass dieser autofahrer aber im gleichen moment auch nach rechts rüber zog und aufs gas ging. von einer auf die anderen sekunde fuhr ich vor schreck wieder schnell auf die linke spur. hätt ich das nicht gemacht, hätten wir uns vllt. "näher kennen gelernt". naja, dann fuhr eben der autofaher echt wütend an mir vorbei, was ich genau bemerkte, denn er schimpfte vor sich hin und fuchtelte mit seinen händen rum, was ich dann aber vor aufregung auch tat... paar sekunden später bog ich dann links ab. er fuhr gerade aus weiter.

    hoffe damit habe ich dir deine frage beantwortet?

    >Du hast während des Theorieunterrichtes auch nicht gut aufgepaßt.

    jo, kann sein, aber das is ja auch schon ne zeitlang her...

    >Unter § 1 (gegenseitige Rücksichtnahme) ist nicht zu verstehen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer auf Dich Rücksicht nehmen sollen.

    naja, hätte gedacht, dass gilt für alle?!

    >Sondern Du sollst auf die Anderen Rücksicht nehmen.
    >Vom vorausschauenden Fahren und rechtzeitigem Einordnen hast Du auch
    > noch nichts gehört. Aus der Linksabbiegerspur schnell wieder rüber weil Du es Dir anders überlegt hast.....?

    ja, hatte es mir in dem moment anders überlegt. wenn ich links abgebogen wäre, hätte es einfach viel länger gedauert. deshalb hab ich mir gedacht, ich fahr doch noch gerade aus und biege dann die nächste möglichkeit ab.

    >Wahrscheinlich hast Du den Autofahrer an dieser Stelle bereits geschockt. Ich hoffe, er mußte wegen Dir nicht bremsen.

    ehrlich gesagt hab ich den autofahrer zu dieser zeit noch nicht mal bemerkt. denke auch nicht, dass er bremsen musste usw.

    >Ich hoffe, Du hast vor diesem Fahrstreifenwechsel erst in den Spiegel geschaut, den Blinker betätigt, den Schulterblick gemacht u nd dann erst gewechselt ohne den Autofahrer zu gefährden oder zu behindern.

    hmm, mal kurz nachdenken...
    ich glaube, ich habe nach hinten geschaut, bis eben kein auto mehr kam, soweit ich es eben sehen konnte, und bin dann einfach rechts zwei meter rüber gefahren. war ja keine große strecke oder so. hab in dem moment aber auch nicht so aufgepasst, da ich meiner musik zugehört habe.
    hmmm

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Okay, lassen wir es gut sein.
    Ich wünsche Dir viel Spaß beim Rollerfahren und weiterhin viel Glück.
    Hoffendlich kommt nicht mal ein Autofahrer der den §5 nicht kennt.
    Dann tut es Dir weh, wenn Du ihn "näher kennenlernst".
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Okay, lassen wir es gut sein.
    >Ich wünsche Dir viel Spaß beim Rollerfahren und weiterhin viel Glück.

    dankeschön, nett von dir :)

    >Hoffendlich kommt nicht mal ein Autofahrer der den §5 nicht kennt.
    >Dann tut es Dir weh, wenn Du ihn "näher kennenlernst".

    hmm, muss immer erst googeln, was jetzt genau in den §§ steht :) Wobei Abs. 2 und 3 habe ich aber auch schon mal nicht eingehalten, was in dem moment eine echte schweigeminute im auto hervorgerufen hat, aber das wäre jetzt ein anderes thema :)

    das glaub ich dir sofort, dass das dann weh tut, wenn man jemand anderes "näher kennenlernt"...
    >Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Mittwoch, 27. Oktober 2010
    Text
    Hab wegen dieser Sache nochmal mit nem Anwalt drüber gesprochen und dieser meinte, dass ich im recht gewesen wäre.

    Es war innerorts, begrenzte Fahrbahn, 2 spuren für jede richtung, freie fahrstreifenwahl bis 3,5 Tonnen. Auch wenn dort 70 erlaubt ist, muss man sie nicht fahren, is ja nur die erlaubte höchstgeschwindigkeit.

    Der meinte auch, dass der andere Autofahrer wohl verrückt gewesen sei und dass ich gefährlich lebe ^^

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  • Thema
    Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      LouisdF
      schrieb am Mittwoch, 27. Oktober 2010
    Text
    Die Beiträge zum Thema bestätigen erneut: Die Tendenz, das Führerscheinalter weiter herab zu setzen, ist völlig verkehrt. Teenager (also 15-19 Jahre) sollten überhaupt kein Kfz führen. Dass sie dazu charakterlich fähig sind, darf bezweifelt werden. Und auf die charakterliche Eignung kommt es laut FeV neben der körperlichen Befähigung auch an. Meine Meinung: Fahrschulausbildung für junge Leute mit Abschluss der Berufsausbildung. Das ist der richtige Zeitpunkt, denn erst dann werden die meisten erst wirklich erwachsen!

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  • Thema
    Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Kellyyy
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text
    >@ Autor
    Welchen wie dir sollte man den Schein wegnehmen -.-
    Du redest von wegen die anderen sollen rücksicht auf dich nehmen? Also ich kenne die genauen § nicht aba trotzdem weiß ich:
    Rechts darf ich nicht überholen; Freie Fahrtstreifenwahl innerhalb der Stadt; Vorrausschauend fahren und andere nicht unnötig behindern.
    Wenn du also links fährst ( Sag nicht das kannst du machen weil freie Fahrstreifenwahl ist)behinderst du alle die hinter dir fahren da diese auch nur 50 fahren können. Damit behinderst du andere.
    Wenn du nun vorrausschauen fährst wechselt du auf die Rechte spur damit leute die 70 fahren wollen 70 fahren können.
    Stell DU dir mal vor dir tuckert ein Mofa mit 25 kmh auf der Linken spur herum. Du darfst nicht rechts überholen... Toll!!! des würde dir sicher ne menge spaß machen.
    Wegen leuten wie DIR scheren autofahrer zu gefährlichen Überholmanövern aus und gefährden damit alle beteiligten. Auch DICH!!!

    Leute wie DU verdienen es nicht auf der Straße fahren zu dürfen. Lauter Fahrlehrer sagen dir wies richtig ist und DU **** glaubst alles besser zu wissen. Schähm dich kind.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      KühlesBlondes
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text
    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. In der Fahrschule lernt jeder, wie er sich im Straßenverkehr zu verhalten hat. Nur du scheinst bei der Theorie gepennt zu haben. Und leider nicht nur du, sondern mit dir einige andere tausend Fahranfänger, die meinen, sie können ja so toll fahren. Vor allem Rollerfahrer sind darunter, aber auch junge Autofahrer, die meinen, sie müssten anderen mit ihrem Verhalten imponieren und zeigen, wie cool sie doch sind. Zu solchen Leuten, also auch zu dir, kann ich leider nur sagen, WERD' ERWACHSEN!
    Ich frage mich, welchen Anwalt du dir an die Hand genommen hast. Der jedenfalls hatte keine Ahnung vom Fach oder du hast ihm die Geschichte so verquert aufgetischt, dass er geglaubt hat, du seist im Recht gewesen. Wie du es auch hier versucht hast. Leider hat sich das als Fehler herausgestellt und es ist nun mehr als klar, dass nicht die leidenden Autofahrer die Hauptschuld tragen, sondern du, der mit seinem Verhalten andere behindert, provoziert und zu gefährlichen Manövern verleitet hast. Der Autofahrer hat zwar verbotenerweise rechts überholt, aber das auch nur, weil du meintest, alle hinter dir können ja warten, egal was du tust. Sorry, aber das ist nicht nur naiv und dumm, sondern zeigt auch, wie unreif manche Menschen sind, wenn sie auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen werden. Nur, weil sie den eigenen Führerschein in den Händen halten, heißt das nicht, dass sie ach so toll fahren können und jede noch so schwierige Situation meistern.
    Ach, und zu deinem "der Anwalt meinte, dass ich gefährlich lebe": was meinst du, wie riskant die Situation für andere war, nur weil du es nicht eingesehen hast, nach Vorschrift und vorausschauend zu fahren?
    Tut mir echt leid, aber für sowas findet man keine Rechtfertigung. Leuten wie dir gehört der Lappen weggenommen. Dann hätte Deutschland auch nicht so viele Verkehrstote, denn wie ich in der Fahrschule gelernt habe, wird jeder dritte Verkehrsunfall von Fahrern im Alter von 18-23 verursacht. In der Kategorie :(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      KühlesBlondes
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text
    (Sorry für den Doppelpost, aber am Ende des letzten hab' ich noch eine Kleinigkeit vergessen..)

    In der Kategorie "unter 18" (sprich Rollerfahrer) werden bestimmt auch einige herausstechen. Denn in diesem Alter wickeln sich viele um den nächsten Baum oder rasen in den Gegenverkehr, weil sie sich selbst überschätzen und alles andere um sie herum unterschätzen. Die glauben alle, ihnen gehört nun die Welt, jetzt, wo sie nicht mehr bei Mama und Papa im Wagen auf der Rückbank festgegurtet werden.
    Fass' dir mal an die eigene Nase und denk' mal über deine Fehler nach, Kind, bevor du das nächste Mal auf den Roller steigst! -.-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text
    Die Frage von myself zeigt mE ganz deutlich den Schwachsinn, den sich unsere Politiker erlaubten, als sie das M-Kärtchen als "Geschenk" in Klasse B (bF17) steckten, ohne dass der Bewerber je auf einem entspr. Fahrzeug saßen.
    Da hilft es auch wenig, sich auf dem Übungsplatz durch einen FL die Grundfahrübungen vermitteln zu lassen, obwohl ich schon begeistert bin, wenn sich M-Berechtigte (aber nicht Könnende) entspr. nachschulen lassen.

    Eine spezielle M-Ausbildung, die ja "nackig" um die 600€ kostet, wird dadurch aber nicht ersetzt. :o(
    Eine solche würde aber solch gefährliche Situationen sicherlich weniger häufig geschehen lassen.
    AUCH wenn sie nicht vor den Auswirkungen des jugendlichen Übermutes schützt - das wäre dann aber wieder eine Sache der Reife und des Charakters - vor dem wir LEIDER auch bei älteren Verkehrsteilnehmern nicht geschützt sind. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      anderer_nils
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text
    Gaaanz ruhig, "Kellyyy".. ich habe zwar auch einige Beiträge von myself gelesen und bin deshalb vielleicht deiner Meinung, aber in diesem Fall sieht das schon ein wenig anders aus. Es scheint fast so, als ob einige, die hier Kenntnis der StVO fordern, diese selber nicht kennen:

    Innerorts gibt es nun mal freie Fahrstreifenwahl und außerdem darf rechts überholt werden. Auf welchem Fahrstreifen sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befindet, ist deshalb schon mal ziemlich egal. Für den linken kann es 1000 Gründe gegeben haben...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2010
    Text
    und außerdem darf rechts überholt werden.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Du solltest unbedingt Fahrlehrer werden ! Toll - Dein Wissen.
    Ich habe hier liegen den "Ratgeber Bußgeld" 13. Auflage von 2009.
    Da steht auf Seite 19:
    Lfd.Nr. 16 - innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
    = 30 Euro.
    16.1 mit Sachbeschädigung = 35 Euro
    lfd.Nr. 17 außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
    = 100 Euro 3 Punkte (A-Verstoß bei Probezeit)
    -----------------------------------------------------------------------------------
    Nun zitiere Du mir bitte den § auf den Du Dich berufst !

    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2010
    Text
    > und außerdem darf rechts überholt werden.
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Du solltest unbedingt Fahrlehrer werden ! Toll - Dein Wissen.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ich denke, auf die Markierung kommt es an:
    http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
    (erstes Bild)
    Und da @myself von zwei Fahrspuren je Richtung schrieb ...... ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Kellyyy
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2010
    Text

    >Und da @myself von zwei Fahrspuren je Richtung schrieb ...... ;o)
    >
    ah also darf man wo 2 spuren für eine richtung sind rechts überholen oda -.-
    Bittttee, könnt ihr halbstarken aufhören fahrlehrern zu wiedersprechen mit euren gegoogelten ergebnissen des ist unfassbar hier.

    Ich hab sogar extra meinen alten fahrlehrer angerufen und auch der meinte man darf nur bei ampeln oda sowas rechts überholen also bittte....

    Verbreitet bitte keine falschen tatsachen. Habt ihr früher in der schule auch die ganze zeit euren lehrern wiedersprochen? nein? also ruhe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2010
    Text

    Ganz schön kesses Mundwerk, @Kelleyy ;o)
    So ganz scheint das Problem nicht gelöst.

    Denn:
    >Ich hab sogar extra meinen alten fahrlehrer angerufen und auch der meinte man darf nur bei ampeln oda sowas rechts überholen also bittte....

    Und:
    Das Forum, dem ich dem oa Link entnahm, hat einen FL als Admin.

    Deckend sind die Aussagen aber trotzdem nicht. ;o)

    Und bist DU sicher, dass DU hier in der Userschar "Halbstarke" von Fahrlehrern unterscheiden kannst?!? ;o)


    Einzig sicher bin ich mir mittlerweile nur noch, dass ich mich mit einem Fahrzeug, dass nicht mehr als 45 km/h schnell fahren kann, sicherlich nur zum Vorbereiten auf das Abbiegen auf der linken Spur begeben würde, wenn auf dieser Straße igO eine Geschwindigkeit von 70 km/h erlaubt ist.
    Das ist aber mehr reiner Selbsterhaltungstrieb als wirkliches Wissen.

    Bevor ich mich jetzt und hier mit dem Thema beschäftigte (ich fuhr nie Kleinkraftrad) hätte ich geglaubt, dass nur diese Art erlaubt wäre.
    Nach meiner Recherche kommen mir so meine Zweifel ....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2010
    Text
    also ich kann mittlerweile auch nur noch das wiedergeben, was mir eben der Anwalt zu mir gesagt hat, hab ihn wegen eurer Zweifel nochmal gefragt und er meinte dort auch DEUTILCH, dass man innnerorts immer rechts überholen darf! Der fand die Frage auch echt lächerlich, weil es einfach so ist. Nur auf Autobahn usw. darf man nicht rechts überholen, innerorts schon.

    So eben mein jetziger Stand.

    Nach den ganzen Schreiben hier ist es aber jetzt nicht leicht herauszufinden, wer welche meinung hat, bzw. welche nun endgültig richtig ist...

    Außerdem hat er noch gemeint, dass ich zwar während der fahrt auf dem linken streifen nichts falsch gemacht habe, es aber eigentlich eine selbstverständlichkeit sein sollte, wenn man nicht 70 fahren kann, dann eben auf den rechten Streifen zu fahren.
    Mach ich ja eigentlich auch immer, nur was das eben letztens so ne blöde situation, aber sich dann so als Autofahrer aufzuregen, nur weil man mal kurz ne minute langsamer fahren muss, versteh ich nicht ganz. Klar ist es ärgerlich und ich würde mich bestimmt auch voll aufregen, aber was der gemacht hat, geht halt für mich zu weit und dabei hat er nicht nur sich, mich, sondern auch andere verkehrsteilnehmer gefährdet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Sid2010
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2010
    Text
    also ernsthaft....

    innerorts freie Wahl des Fahrstreifens für Fahrzeuge (bis 3,5t?), rechts überholen erlaubt

    die, die meinen "äääähhhh... son Trottel belegt mal wieder den linken Fahrstreifen" sollten ihr Geld von Papa nicht in ihr fettes Auto stecken, sondern lieber nochmal die Fahrschule besuchen (das sind dann auch die, die es schaffen an einem schönen Frühlingsmorgen das Auto auf gerader Strecke gegen eine Mauer zu fahren... ich weiß wovon ich rede, ich bin im Rettungsdienst... -.-)

    Myself, klar... mitm Mofa solltest du dich nicht zu lange links aufhalten, zumal, hast ja gesehen, was für Trottel komischerweise zwei (!!!) Prüfungen bestehen.

    Und ja: es gibt die freie Wahl des Fahrstreifens auch bei Tempo 70. Das sind dann die Situationen, wo selbst der LKW-Fahrer aufs Gas treten darf und 70 fahren darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Samstag, 30. Oktober 2010
    Text
    >Myself, klar... mitm Mofa solltest du dich nicht zu lange links aufhalten, zumal, hast ja gesehen, was für Trottel komischerweise zwei (!!!) Prüfungen bestehen.

    zwei prüfungen? wie meinst du das genau?
    welche zwei prüfungen sollen das sein?

    ach und PH*
    was laberst du da für einen mist zusammen?
    Ich versteh dich einfach nicht. ich versuche hier ganz normal meine interessen / wünsche zu äußern und du kommst da einfach mit so einer falschen behauptung an, was soll das?(!)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      Sid2010
      schrieb am Samstag, 30. Oktober 2010
    Text
    >zwei prüfungen? wie meinst du das genau?
    >welche zwei prüfungen sollen das sein?

    na ganz einfach: theoretische UND praktische! ;)

    bei manchen Leuten da draußen wunder ich mich echt, wie die das geschafft haben?!? (Beischlaf? *hust*)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      anderer_nils
      schrieb am Samstag, 30. Oktober 2010
    Text
    Manfred, bitte tu uns den Gefallen und diskutiere doch nicht ad hominem - du machst dich nur lächerlich. Danke trotzdem für den Vorschlag, allerdings ist mir die Kunst des Fahrlehrens leider etwas zu brotlos.

    Dass innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld für rechtsseitiges überholen verhängt werden kann, ist doch klar. Man denke vor allem an jene berüchtigte Straßen, auf denen der Ortsunkundige sich gerne außerhalb geschlossener Ortschaften wähnt.
    Sobald allerdings mehrere Fahrstreifen pro Richtung vorhanden sind, dürfen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen frei unter ihnen wählen und, jetzt kommts, dabei rechts auch schneller als links fahren. Nachzulesen in Paragraph 7 unserer Straßenverkehrsordnung. Der Gesetztgeber hat sich dabei sogar etwas gedacht: Es erhöht den Verkersfluss enorm, wenn auf mehrspurigen Straßen, auf denen alle etwa gleich schnell fahren (i.g.O. ja meistens 50-70 km/h), jeder Fahrstreifen gleichberechtigt ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wo darf ich mit Roller fahren?
    Autor
      myself
      schrieb am Samstag, 30. Oktober 2010
    Text
    @sid2010
    achso, sag`s doch gleich und besonders da geb ich dir recht, mich verwunderts auch immer wieder erneut, was für leute u.a. besonders die praktische Prüfung bestanden haben...

    @anderer_nils
    seh ich genauso :)
    Also war es ja doch nicht ZU falsch von mir.

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