Winterreifenpflicht

  • Winterreifenpflicht
     snoogle
      schrieb am Freitag, 3. Dezember 2010
    Moin!

    Mal eine Frage an die Experten:

    Wie verhält es sich eigentlich mit der Winterreifenpflicht? Müssen alle Reifen Winterreifen bzw. M+S Reifen sein? Das es besser ist, ist mir schon klar, aber ich habe beim neuen Gesetz nicht raus lesen können, ob es wirklich für ALLE Reifen Pflicht ist...

    Vieln Dank schon mal...
  • Thema
    Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    aber ich habe beim neuen Gesetz nicht raus lesen können, ob es wirklich für ALLE Reifen Pflicht ist...
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Am Pkw und Transporter und Motorrad gilt es für alle Reifen.
    Am Lkw und Bus nur auf der Antriebsachse.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      unbekannt12345
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    Und mit nem Fahrrad willst du ja nicht wirklich im Winter fahren oder? :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    >Und mit nem Fahrrad willst du ja nicht wirklich im Winter fahren oder? :D

    Die Frage ist ja grundsätzlich nicht unberechtigt. Wenn man die ellenlangen Verweise auf andere Rechtsnormen streicht, bleibt eigentlich im § 2 Abs. 3a StVO ein ganz verständlicher Text übrig:

    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in [Verweis auf EWG-Richtlinie] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

    Das ist zwar schon wieder hinreichend unbestimmt für eine neue Runde vor dem BVerfG, aber die beiden hier gestellten Fragen lassen sich so beantworten:

    - Die Pflicht gilt für alle Reifen ("nur mit Reifen", also keine anderen), aber nur von Fahrzeugen. Die Pflicht gilt also nicht für Anhänger/Auflieger.

    - Die Pflicht gilt außerdem nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrräder.


    Weiter mit Satz 2:

    "Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 [...] dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind."

    Das hat Manfred erklärt: Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen (M2, M3) oder Fahrzeuge über 3,5 t zGm brauchen abweichend von Satz 1 diese Bereifung nur auf den Antriebsachsen.


    "Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind."

    Aha :)

    Dass für einen Traktor "bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind" würde ich eigentlich nicht sagen. Man könnte ja schon welche herstellen - mit der Bauart des Fahrzeugs wäre das verträglich.


    Satz 4 ist dann selbsterklärend:

    "Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      Jaina
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    Ich habe da mal eine Frage. Da ich mir derzeit kein besseres KFZ leisten kann, bin ich mit meinem Roller bis zum Wintereinbruch unterwegs. Jedoch an einem der letzten Tage, wo ich in der Schule saß, hat es plötzlich angefangen zu schneien.

    Also hätte ich theoretisch für den Rückweg Winterreifen gebraucht, weil auf dem Hinweg ja noch kein Schnee/Eis lag?

    LG

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text

    >
    >Also hätte ich theoretisch für den Rückweg Winterreifen gebraucht, weil auf dem Hinweg ja noch kein Schnee/Eis lag?
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Theoretisch - ja.
    Ist aber erst ab heute Gesetz und kann dem zur Folge auch erst ab heute bestraft werden.
    Wie war denn Deine Fahrt mit dem Roller im Schnee ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      Jaina
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    >Theoretisch - ja.
    >Ist aber erst ab heute Gesetz und kann dem zur Folge auch erst ab heute bestraft werden.
    >Wie war denn Deine Fahrt mit dem Roller im Schnee ?

    Also werde ich ihn nächstes Jahr früher einwintern müssen. Die Fahrt war auch nicht sehr angenehm, weil man vor allem auf den Straßenbahnschienen sofort weg gerutscht ist. Habe ihn aber danach auch nur noch zur Garage gefahren und entsprechend eingewintert.

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    Die Pflicht gilt also nicht für Anhänger/Auflieger.
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    An den Anhänger schraube ich dann die Felgen mit den Winterreifen die noch ca.
    4mm Profil haben und damit auf dem Auto nicht mehr viel Sinn machen.
    Die kann man dann mit dem Anhänger runterfahren.
    Ich habe das Glück, dass die Felgen vom Anhänger auch am Auto passen.
    Ein Anhänger muß zwar keine Lenk- oder Antriebskräfte auf die Fahrbahn übertragen, aber Seitenführungs- und Bremskräfte. So meine ich, muß ich meine ausgedienten Winterreifen noch nicht wegwerfen.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      Tony90
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    Es ist nicht mal klar, ob die Winterreifenpflicht überhaupt rechtskräftig ist:

    http://rsa-95.de/winterreifenpflicht.htm

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    >Es ist nicht mal klar, ob die Winterreifenpflicht überhaupt rechtskräftig ist:
    >
    >http://rsa-95.de/winterreifenpflicht.htm

    *Augen roll*
    Ich bin ehrlich gesagt heilfroh, dass es nun endlich Gesetz ist! Es ist viel zu gefährlich und rücksichtslos mit Sommereifen bei so einem Wetter und Schneeglätte zu fahren.
    Rechtskräftig hin oder her. Selbst wenns nicht ist, nimms als Ansporn deine Reifen zu wechseln.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      snoogle
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    Hi!

    Vielen Dank erstmal für die Antworten. Natürlich konnte ich mir schon denken, dass sich die Pflicht auf alle Reifen bezieht, aber der Gesetzestext ist ja so gesehen nicht wirklich eindeutig...

    Sooooo, jetzt hab ich noch ne Frage. Für dieses Jahr reichen die Reifen noch, aber ich möchte mich jetzt schon mal nach neuen Reifen umsehen (vorsichtshalber). Ich gebe ehrlich zu, dass ich davon keine Ahnung habe. Hab auch schon bisschen gegoogelt, aber wirklich verstanden habe ich es nicht. Also in der Zulassung sind diese Werte angegeben: 155 R13 78S. Wenn ich das bei den Reifensuchmaschinen eingebe, sagt er mir, dass es keine gibt, oder etwas mit der Geschwindigkeit nicht stimmt?!?Mache ich evtl. doch etwas falsch?

    Ich bin verwirrt....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2010
    Text
    >Also in der Zulassung sind diese Werte angegeben: 155 R13 78S.

    155 ist die Breite des Querschnitts. Es fehlt eine (relative) Angabe zur Höhe des Querschnitts, heißt dann "155/XX", wobei der Reifenquerschnitt dann eine Höhe von XX Prozent der Breite hat. Ohne diese Angabe wirst du kein vernünftiges Ergebnis bei der Suche bekommen.

    78 bezeichnet die Tragfähigkeit, hier 425 kg. Statt 78 ist auch jeder höhere Wert in Ordnung. Wenn du also speziell nach Reifen mit LI 78 suchst, schränkst du die Suche unnötig stark ein.

    S bezeichnet die zulässige Höchstgeschwindigkeit, hier 180 km/h. Hier ist auch jede höhere Klasse (T, H, V, VR, W, ZR, Y) ohne Einschränkung erlaubt. Verwendest du eine niedrigere Klasse, gibt es zwei Möglichkeiten:

    - Du klebst einen Aufkleber mit der noch zulässigen Höchstgeschwindigkeit ins Sichtfeld des Fahrers, meist irgendwo ans Armaturenbrett. Entsprechende Aufkleber hat jeder Reifenhändler, sieht etwa so aus:

    http://www.hermann-direkt.de/sys/data/shop/bilder/50005001g.jpg

    - Bist du im Besitz eines Fahrzeugs mit einer einstellbaren Höchstgeschwindigkeit (haben einige gehobene Fahrzeuge) genügt es auch, wenn hier der entsprechende Wert eingestellt wird.

    Es ist übrigens sehr zu empfehlen, sich an diese Geschwindigkeiten auch zu halten. Die Belastungen auf die Reifen nehmen bei großen Geschwindigkeiten sehr schnell und sehr stark zu. Wenn man es übertreibt, kann sich die Lauffläche ablösen oder der Reifen platzen.


    Wenn du deine Suchkriterien so erweiterst (also primär nach der richtigen Größe suchst), wirst du sicher fündig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      snoogle
      schrieb am Montag, 6. Dezember 2010
    Text
    Dank dir. Jetzt hab ich es verstanden.

    Hatte heute Glück, konnte durch Zufall 4 neue Winterräder erstehen. Wurden auch gleich rauf gemacht und das alles zu einem super Preis...

    So, dann werd ich sie mal einweihen fahren... :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Winterreifenpflicht
    Autor
      Joe27
      schrieb am Dienstag, 7. Dezember 2010
    Text
    >Und mit nem Fahrrad willst du ja nicht wirklich im Winter fahren oder? :D

    Für Fahrräder gibt es hervorragende Spike-Reifen (die sind nur bei Kraftfahrzeugen verboten), während es für viele Motorroller und -räder nicht einmal Winterreifen gibt.

    Wenn also im Schneechaos mal wieder alles rutscht und kreuz und quer steht, kommt man mit einem passend ausgerüsteten Drahtesel durchaus noch schneller voran als per pedes.

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